Beiträge von Gaby1711

    Zuerst solltest Du jemanden aus Deiner Bekanntschaft/Familie fragen, ob dieser Dir z.B. die Briefe öffnet und Dich dann zumindest informiert. Das JobCenter/Arbeitsamt arbeitet nach Vorschriften, die die Mitarbeiter nicht umgehen können, d.h. Du musst Dich zwangsläufig melden oder zumindest einen Vertreter, ausgestattet mit einer Vollmacht von Dir, dorthin schicken.

    Mit schweren Depressionen musst Du Dich in ärztliche Betreuung begeben, hier kann auch die Notfallambulanz einer Klinik helfen, sonst besteht die Möglichkeit über die Notfallrufnummer 116 117 einen ärztlichen Dienst zu erreichen, hier kann evtl. auch ein Arzt in Deine Wohnung kommen. Ich denke allerdings, dass Du vorerst in einer Klinik am Besten aufgehoben wärest, hier gibt es dann die richtige Hilfe, auch einen Sozialarbeiter, der sich um Deine Belange kümmern kann.

    Alles Gute

    Im Krankheitsfall greift auf jeden Fall erstmal die Lohnfortzahlung, hier gilt das Arbeitsrecht, es sei denn, Du hast einen Werksvertrag abgeschlossen. Bei einem "normalen" Arbeitsplatz, auch Mini-/Midijob ist die ersten 6 Wochen einer Krankheit Dein Arbeitgeber in der Pflicht. Es wird dann in der Regel ein Mittel aus den letzten gearbeiteten Monaten gerechnet und als Lohnfortzahlung ausgezahlt.

    Zuererst solltest Du mit Deinem Arzt darüber sprechen, lass Dir ein Attest ausstellen, daß die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt.
    Dies wird in der Regel als wichtiger Kündigungsgrund anerkannt und es folgt keine Sperrzeit.

    Ich würde es heute allerdings anders machen. Lass Dich weiterhin krankschreiben, geh nicht zu irgendwelchen Sortierarbeiten, Du bist krank und damit Basta. Wenn dann die Kündigung durch den Arbeitgeber kommt, geh vors Arbeitsgericht. Sofern Du beweisen kannst, daß Du z.B. gearbeitet hast, trotz Krankschreibung, daß das erzwungen wurde, hast Du gute Chancen eine vernünftige Abfindung zu erstreiten, die nicht angerechnet werden kann (Muss allerdings im Urteil stehen).

    Zum Thema: habe nicht Buch geführt.
    Als Selbsständige/r bist Du verpflichtet eine Art Kassenbuch zu führen, also alle Einnahmen und Ausgaben (mit Beleg) aufzuführen.
    Das hängt auch mit der Steuer zusammen, denn auch das Finanzamt möchte wissen, wie hoch Deine Einnahmen und Ausgaben sind, es kann Dir nämlich auch passieren, dass Dir eine Steuerschätzung ins Haus flattert. Dies nur ganz nebenbei

    Sollte Deine Mutter noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, sofort beantragen. Ebenso Pflegestufe beantragen.
    Schwerbehinderte bekommen auch wohnungsmässig einen höheren Mietanteil. Zudem mit dem Ausweis kann man auch über das örtliche Wohnungsamt eine behindertengerechte Wohnung zugewiesen bekommen.
    Und nicht vergessen, evtl. einen sogenannten Pflegestützpunkt, falls in näherer Umgebung vorhanden, ansprechen.
    Auch der Soziale Dienst des Wohnortes kann weiterhelfen

    Noch eine kurze Anmerkung: Wenn möglich, nie allein zum JobCenter gehen. 4 Ohren hören mehr als 2.
    Und.... schreib Dir die wichtigsten Gesprächsinhalte mit, lass Deine Begleitung dies unterschreiben, dann hast Du im Falle eines Falles immer jemanden, der die Darstellungen bezeugen kann.

    Hierzu noch: Die Begleitung dem Sachbearbeiter gegenüber nicht als Zeugen bezeichnen, sondern allenfalls als Beistand.

    Hallo, Deine Freundin sollte ganz schnell entweder in den VdK oder den SovD eintreten, die geringen Beiträge machen sich bezahlt, denn.... sie wird ihre Rente einklagen müssen. Ich selber habe 5 Jahre für meine Erwerbsminderungsrente klagen müssen, die Rentenversicherungsträger schicken einen ausgefuchsten Anwalt und ohne eigenen Anwalt, der sich auch auskennt in dieser Materie ist kein Durchkommen.
    Ebenso muss der Hausarzt hinter ihr stehen und sie konsequent krankschreiben, sowie in den Krankschreibungen eine Lücke vorhanden ist, setzt die Rentenversicherung an und sagt wieder "nein".

    Dein P-Konto schützt nur die Beträge, die bis zur Pfändungsgrenze liegen, als Einzelperson 1.133,80 Euro je Kalendermonat (Grundfreibetrag).

    Alles was darüber hinaus an Geld eingeht, muss von der Bank an den Gerichtsvollzieher/Gläubiger usw. abgeführt werden.

    Solltest Du nun, bevor die Leistungen des JobCenters eingehen, noch mehr Geld auf dem Konto haben, ist es ratsam, dieses vorher abzuheben.
    Sparen kann man auf einem P-Konto nicht.