Beiträge von Schadowface

    Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe, im richtigen Thema zu sein. Erst mal die Vorgeschichte:

    Mein Sohn und seine Freundin bilden eine Bedarfsgemeinschaft, wobei mein Sohn seit Ende Mai 2017 aufgrund seiner psysch. Erkrankung Sozialgeld erhält, seine Freundin bis 30.6. eine schulische Ausbildung gemacht hat, nebenbei arbeiten gegangen ist und Unterhalt von den Eltern bekam. Sie erhielt also keine Leistungen. Seit 1.7. arbeitet sie vollzeit und verdient auch genug für sich und meinen Sohn, wobei noch geklärt wird, wer für die KK meines Sohnes aufkommt, sie liegen nämlich mit knapp 2€ über ihren Leistungen. Im Juni haben sie ihre Jahesendabrechnung für 2016 (Strom/Gas) erhalten und auch eingereicht, das wurde bearbeitet und im Juli überwiesen, kein Darlehen, weil nur der Gasanteil überwiesen wurde. Dem Jobcenter war die Arbeitsaufnahme am 28.06.17 bekannt, eine vorläufige Bewilligung gab es. Natürlich kam es zu einer Überzahlung, wussten sie vorher. Nun sollen sie aber nicht nur das zuviel gezahlte HZL zurückzahlen, sondern auch den Gasanteil der Endabrechnung, der ja schon bewilligt, bzw. schon bei den Stadtwerken bezahlt wurde.

    Meine Frage lautet nun:
    Ist das rechtens? Oder sollen sie Widerspruch einlegen?

    Ich bedanke mich im Voraus bei Euch, falls Ihr mir helfen könnt :)