Beiträge von Likethis

    Sie hat heute eine Antwort erhalten. Vollständige Ablehnung nach eigenem Ermessen, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.

    Sie hatte alle Anträge ausgefüllt und mit dem Hinweis, dass die Kontoauszüge nachgereicht werden, abgegeben. Diese müssen allerdings erst noch nachgefordert werden und sind von der Bank noch nicht zugestellt worden.

    Bafög Bescheide die von mir gefordert werden, sind nicht vorhanden, da kein Bafög bezogen wird.

    Man möchte einen Nachweis vom Jugendamt, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen kann, Jugendamt ist aber nach eigener Aussage nicht mehr zuständig?!

    Schriftliche Nachweise wie ihr Lebensunterhalt bisher bestritten wurde - wie sollen diesen erbracht werden?! Sie hatte ihr erspartes abgehoben und "verbraucht".

    Nachweise von mir, können meiner Ansicht nach nicht angefordert werden, da wir noch kein Jahr zusammen wohnen und auch kein gemeinsames Konto haben oder irgendwelche Kosten des anderen tragen.

    Da ich keine Miete bezahle, kann ich diese ja auch schlecht von ihr verlangen, entsprechend möchte sie ja auch kein Wohngeld? beantragen. So gesehen tragen ja meine Verwandten ihre Wohnkosten und nicht ich?

    Entschuldigung, ich musste bisher noch nie irgendwelche Leistungen beziehen und bin wenn ich sehe wie sie da behandelt wurde, auch recht froh drum.

    Man möchte von mir einen Bafög Nachweis, ich bekomme allerdings keinerlei staatliche Unterstützung. Meine Krankenkassenkarte?!
    Kontoauszüge der letzten 4 Monate könnte ich ja noch nachvollziehen, allerdings war ich bis Studienbeginn Selbstständig und hatte nur ein Geschäftskonto, mit Gewerbeauflösung, wurde auch dieses aufgelöst, seit dem war dies nicht nötig, da ein Familienmitglied meine anfallenden Beträge direkt bezahlt. Erst ab November werde ich wieder ein Konto aufgrund eines vergüteten Auslandspraktikums haben, aber auch hier würde ich mit meiner Freundin ja zumindest zeitweise nicht zusammen wohnen.

    Sie solle sich beim Jugendamt einen Nachweis holen, dass sie nicht mehr bei ihrer Familie lebt und Kontakt mit dieser aufnehmen, da ein "Streit" (mehrfache Körperverletzung, auch auf ihrer Arbeit, Freiheitsberaubung, alles angezeigt und teilseise schon bestraft) ja kein Grund wäre den Kontakt abzubrechen oder auszuziehen.

    Ich muss mich gerade stark zurück halten und bin eigentlich auf 180.

    Denn laut SGB definiert sich eine Bedarfsgemeinschaft doch auch erst nach 12 Monaten und nicht 6? Auch haben wir weder ein geteiltes Konto noch Kinder.

    Meine Freundin war heute beim Jobcenter und wollte einen Antrag auf ALG2 gestellt, dies wurde abgelehnt mit dem Verweis, dass ihre Eltern ihr Unterhalt zahlen müssten, da sie erst 20 ist.

    Zu ihrer Mutter hat sie seit über 8 Jahren keinen Kontakt und mit ihrem Vater hat sie den Kontakt letztes Jahr abgebrochen und ist zu mir gezogen. Bis jetzt lebte sie von erspartem aus ihrer abgebrochenen Ausbildung, aber dies ist nun aufgebraucht. Ich bin selbst Student und wohne kostenfrei in einer Eigentumswohnung von Verwandten.

    Kontakt zu Vater ist nicht möglich und zumutbar (Bannmeile).

    Es kann doch nicht sein, dass meine Familie jetzt für sie mit aufkommen muss bis sie ihre Therapie abgeschlossen und eine neue Ausbildung gefunden hat?