Beiträge von Metallsau

    Nochmal den Schnellen vermeindlich einfachen aber Falschen weg angesprochen,

    Ich konnte in Erfahrung bringen - unter uns - das meine Mitbewohnerin
    unter 2000 Brutto verdient.

    Ich zahle 680 EUR kaltmiete, d.h. Sie düfte etwas weniger zahlen,
    da weniger bewohnt wir.

    Fallbeispiel 1:

    BD wird gesamtmiete angerechnet
    dann komme ich mit den Pi x Daumen werten
    auf ca. 1000 EUR tortz anrechnung womit
    ich die Miete und meinen Regelsatz fast bestreiten könnte.

    was sagt ihr dazu ?
    buergergeld.org/community/attachment/182/

    Fallbeispiel 2:

    aus irgendeinem grund wird auf Ihr einkommen nur
    MEINE miete angerechnet.

    dann komme ich auf ca. 500 EUr.

    wovon ich nichtmal die Miete bestreiten könnte,
    hier müssste ich Widerspruch einlegen und klagen.

    aber KANN ich dass überhaupt noch wenn Sie freiwillig ihre
    daten preis gibt, damit mein Antrag endlich bearbeitet wird.

    buergergeld.org/community/attachment/183/


    Danke


    p.s. was mich bei diesen Rechnern verwirrt:
    wieso steht ganz oben Regelleistung "partner"
    wenn die person doch Vollzeit arbeiten geht und
    brutto etwas verdient... ?!
    kann mir das wer erklären

    konnte keinen rechner finden bei dem mann das irgendwie
    auswählen kann das der "partner" kein ALG II bezieht.


    VIELEN DANK :)

    Hallo,

    endlich kam die Antwort des Amtes, leider an meine Alte Adresse...

    Hier Bitte, was meint ihr dazu?
    Unter den Bildern Sage ich noch etwas dazu.

    1. die Erste Klammer: Er meint wohl das Ich und Sie schon früher als unsere Bestehenden
    Mietverträge in dieser Straße gemeldet sind, dies ist auch richtig (darf er dass überhaupt nachsehen?)
    , jedoch wurde der tatsächliche jeweilige Einzug durch Private dinge verschoben, verhindert.
    Was soll ich darauf Sagen?

    2. Die Andeutung Ihrem Mietvertrag wäre das Zusammen leben zu entnehmen, ist wohl falsch
    da ihr Mietvertrag sicherlich auch erst Später mit dem tatsächlichen Einzug zustande kam, was ich aber ja nicht weiß...

    3.Was Meint ihr zu Seinen Aussagen bezüglich "objektiver" sicht ein solcher Wille anzunehmen ist.

    4. Was sind Plausible Gründe um eine Reine Zweckgemeinschaft erkennen lassen.
    (ich habe ja eigentlich schon alles aufgezählt das letzte mal)

    5. "Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nicht beibringen.... Antrag wegen fehlender Mitwirkung
    ablehnen"

    ?! dürfen Die dass, müssten die Nicht zumindest meine Mitbewohnerin Anschreiben?

    6. Es steht keine Neue Frist für die Mitwirkung drauf, die alte (23.08.17) ist ja schon zum
    Zeitpunkt seines Antwort schreibens Vorbei. ?!

    7. Hypothetisch Gesprochen: würde Sie also meine Mitbewohnerin alles Offen Legen also Gehalt,
    Konten und Mietvertrag, würde Sie dann automatisch zugeben in einer BD zu leben?
    oder könnte man diesen Streitpunkt nach dem zugang des Bewilligungsbescheides noch
    "Widersprechen" ganz offiziell, zur not mit dem Anwalt ?


    Ich weiß echt nicht mehr was ich machen Soll die gibt Ihre Sachen nicht raus,
    sie hat ja auch keinen Antrag gestellt...

    Ich steh seit einem Monat Mittellos da, kann die Miete nicht zahlen
    und es ist kein Ende in Sicht.

    Danke :)

    Hi Grace,

    nein gibt nichts neues.
    Die Dame dürfte Heute meine Unterlagen zur hand haben.

    Leider hat die Post das letzte Einschreiben von mir an MICH gesendet
    die haben absender und empfänger vertauscht :D :D :D.


    Ich habe mittlerweile -300 EUR auf dem Konto und die Miete
    für August ist noch ausstehend.... Spitzt sich zu.

    Für mich ist nach wie vor ausschlaggebend, wenn Die mir
    die BD weiterhin so kontruieren wie Sie meinen, was passiert
    mit dem zweiten Mietvertrag, da in dem Fall ja die Miete für die
    gesammte BD viel höher ist als 680 EUR.


    gruß

    Du legst auch alles auf die Goldwage oder?

    Ich habe gelesen das ich "Offiziell" keinen Widerspruch einlegen kann ohne Bescheid.

    Ich wollte es aber trotzdem so nennen. Ich bin ja dankbar für die Hilfe
    ich habe Mich aber dafür entschieden dass es so schöner Klingt ;)

    Was dann in 6 Monaten ist, kann sein dass du recht hast, kann sein dass es Mittel und Wege gibt aber
    das ist jetzt grundsätzlich erstmal noch nicht so wichtig, sondern das ich seit Wochen Ohne Geld da Stehe
    und der Vermieter mir auf den Schlipps tritt.

    Es Handelt sich um ein Frei Stehendes Einfamilien Haus mit Garten und Carport.
    in diesem befinden sich meine Räume, "mein Grundstück" ist etwas lapidar ausgedrückt.
    Ich meinte natürlich das von mir angemietete Grundstück...

    Warum Schreibe ich nicht mein Haus? auch ganz einfach weil es Räume und Garagen gibt
    auf dem Grundstück die mich und meine WG Mitbewohnerin nichts angehen und dem Vermieter
    gehören.

    Wieso habe ich das so ausführlich nicht beschrieben?
    Weil es meines Wissens keinen Unterschied macht.
    Ich wohne Hier zur Miete.


    Natürlich ist der Staatsaperat schuld mir Irgendetwas an zu Dichten wo ich im geringsten nichts dafür kann
    und einfach nicht stimmt.

    Ich Glaub den Herrschaften ist es einfach Langweilig und deshalb wird alles so penibel begutachtet, immerhin
    lebe ich in einem Landkreis mit Quasi Vollbeschäftigung (weitaus weniger als 2%) :D :D :D

    Also hier wissen die, dass die ohne Termin gar nicht erst auftauchen müssen. Unangemeldet und ohne Zeugen gibts keinen Hausbesuch.

    ich denke auch wenn dieser Widerspruch nun kein gehört findet,
    nehm ich mir einen Anwalt.

    und Ohne Termin lass ich überhaupt niemanden mein Grundstück betreten.


    Ich bin kein Jurist aber mir 100% sicher dass die Tatsächlich gezahlte miete vom Amt
    vorerst zu übernehmen ist ohne wenn und aber, was nach 6 monaten passiert ist wieder
    etwas anderes.

    Dem grundsätzlichen Anspruch auf Alg 2 vorausgesetzt.

    aber der ist wohl gegeben da ich keinen Cent geld habe im gglt.
    wenn das jetzt länger so hin und her geht kann ich meine Miete nicht zahlen,
    was passiert dann eigentlich?

    ich bekomm so einen hass auf den Staat wirklich...

    Hallo,

    1. eine "Einladung" ist vollkommen unnötig, denn das Jobcenter wird das ggf. auch ohne eine solche vor Ort überprüfen. 2. der Prüfdienst kommt immer unangemeldet - womit als Dein "Angebot" vollkommen überflüssig ist.

    Was das Kostensenkungsverfahren betrifft: nach Ablauf von 6 Monaten wird nur noch die angemessene Miete gezahlt - ungeachtet davon, wie hoch die tatsächliche Miete beträgt.

    Gruß!

    Hallo Corinna,

    inwieweit bin ich verpflichtet einem unangemeldetem Prüfdienst eintritt zu gewähren?

    Kostensenkungsverfahren:

    Ich denke auch da kann man ggf. Seine Rechte irgendwie durchsetzten oder?
    Zumal man für die Summe von 348 EUR hier absolut keine Wohnung bekommt, keine Chance.
    Dann kommt noch der Umzug und diverse andere Kosten dazu usw.

    aber gut ich denke nicht 6 Monate Arbeitssuchend zu sein, immerhin ist der Arbeitsmarkt
    bei uns recht ok.


    Vielen dank ! sowas hilft mir ungemein :)

    zum Thema "WG-Partner"

    soll ich das Partner umschreiben oder den Ganzen Absatz Die Leute ein zu laden
    sich um zu sehen?

    DANKE :)

    Hallo,

    ich nehme mal nur Bezug auf den Punkt c: der "Staat verbaut" keine Stromzähler, bei einem Gemeinschaftskonto geht es nicht darum, zweimal die gleichen Sachen zu kaufen und ob die nachträgliche Auflösung des Kontos nach Antragstellung auf ALG II nun noch etwas bringt, ist eher fraglich: zum Zeitpunkt der Antragstellung war das Konto nun mal da.

    Was Deinen Zusatz mit der Miete betrifft: es wurde keine zu hohe Miete "genehmigt". Du wurdest darauf hingewiesen, daß die KdU zu hoch sind - mehr nicht. Hier dürfte mit eventueller Genehmigung des Antrages auf ALG II das normale Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.

    Gruß!

    Naja aber es wird wohl besser sein es zu Versuchen, gelöscht ist es Bereits, bzw. in die Wege geleitet.

    Was darf ich unter Kostensenkungsverfahren verstehen?

    Ich habe halt leider kein Geld und diesen Gültigen laufenden Mietvertrag ich weiß nicht wie die mir das Ablehnen könnten
    dann Steh ich vor dem Ruin.


    Vielen Dank für die Links die werde ich mir heute Abend in Ruhe zu Gemüte Führen.

    Ich möchte nicht gegen das JC schießen sondern klar und Sachlich argumentieren.

    Genau Richtig Sie hat einen Vollzeitjob und Sieht es Partout nicht ein irgendwas offen zu legen.
    würde ich im übrigen auch nicht.

    So Sieht mein Widerspruch aus,
    hier stecken nun 2h Arbeit drinn, ich hoffe
    das findet Gehör...

    wie findet ihr es?


    "

    Widerspruch zur Veranlagung einer weiteren Person zu
    meiner Bedarfsgemeinschaft


    Sehr geehrte Frau YY

    a) dies ist ein fristgerechter Widerspruch zur „Aufforderung zur Mitwirkung“ vom
    07.08.2017 bzw. der gesetzlichen Vermutung nach § 7 Abs. 3a SGB II. Sodass diese eintritt und Rechtsfolgen abgeleitet werden können Im Zusammenhang mit §§ 20 ff SGB X (Amtsermittlungsgrundsatz) müssen Sie zunächst Beweisen das ein Kriterium aus § 7 Abs. 3a Nr. 1 bis 4 SGB II zutrifft, erst dann tritt die gesetzliche Vermutung und die damit verbundene Beweislastumkehr ein. In Ihrem Anschreiben ist kein solcher Grund genannt, Dennoch widerlege ich vorsorglich die gesetzliche Vermutung mit folgenden Argumenten

    Dies Begründe ich wie folgt:

    Objektiv:
    1.Wir sind nicht Verheiratet oder in einer Beziehung, sowie nicht Verwandt.
    2. Die Wohngemeinschaft besteht deutlich kürzer als 1 Jahr .
    3. Es wurde und wird kein Gemeinsamer Hausrat angeschaft.
    4. Es wird getrennt gekocht sowie gewaschen und geputzt. (Eigene Fächer im Kühlschrank).
    5. keine Befugnis über Einkommen und Vermögen des anderen.
    6. Kein gegenseitiges Kenntnis zu Einkommen, Arbeitssituation und Vermögen.
    7. Eigenständige Mietverträge mit dem Vermieter ohne Kenntnis über Höhe und Modalitäten.

    Subjektiv:
    1.Es besteht KEINERLEI wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und für einander ein zustehen, im ggtl, wir können uns nichtmal besonders gut leiden…
    2. Die Tatsache dass der WG- Mitbewohner Verweigert seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, ist wohl schon der Nachweis, den WG-Mitbewohner nicht im Notfall unterstützen zu wollen.
    b) Sie nehmen Bezug auf §7 ABs 3 a SGB II und vermuten somit eine Partnerschaft,
    die ich ganz klar Widerlegen kann und muss, daher Bitte ich Sie zu verstehendass Frau XY die Unterlagen nach §7 ABs 3 Nr. 3c Nicht einreichen möchte, Da sie eine eigenständige juristische Person ist und keinerlei Interesse hat einer Offenlegung Ihrer Konten sowie Ihres Mietvertrages mit den Vermietern.
    Es ist nicht zumutbar Mietvertrag sowie Kontodaten, Vermögen etc. zu erfragen von einer mir fast fremden Person. Hier arbeitet Sie ohne Rechtsgrundlage. Der Mitbewohner ist erst dann zu Auskünften verpflichtet wenn die Unterhaltspflicht festgestellt ist.
    Eine Unterschrift die Alle hier genannten Dinge aus Ihrer Sicht bestätigt entnehmen Sie der zweiten Seite.


    c) Des Weiteren beziehe ich Stellung zum offensichtlichen Vorwurf eines gemeinschaftlichen Wirtschaftens aufgrund eines monatlich zu gleichen Teilen gespeisten WG-Kontos. Dieses dient rein dem kauf von Grundnahrungsmittel sowie Strom und Internet. Nach diversen Rechtssprechungen stellt dies noch kein gemeinsames Wirtschaften bzw. eine Bedarfsgemeinschaft dar. Es ist in einer WG schlichtweg unmöglich zwei Internetanschlüsse legen zu lassen und unmöglich zwei Stromzähler vom Staat verbauen zu lassen sowie nicht zielführend Reinigungsgüter für das GEMEINSAM genutzte Bad doppelt zu kaufen, und ich bitte Sie, dies wissen Sie auch. Abschließen bitte ich Sie also zu verstehen das dies bei weitem keine Bedarfsgemeinschaft begründet.

    Um dies (Punkt c) zu verdeutlichen, wurde mit Wirkung HEUTE, 14. August 2017 das WG-Konto Gelöscht / Gekündigt. Bestätigung Darüber erhalten Sie wenn gewünscht Sobald diese Mir Vorliegt.

    Somit wird das WG-Leben nun vollends getrennt und alles wird Separat erworben.
    Eines ist für Frau XY klar, Sie wird Mich nicht in irgendeiner Weise Unterstützen.
    Bei einer weiteren gemeinsamen Veranlagung kündige Sie wohl den Mietvertrag und Zöge aus, dies wurde in einem Gespräch sehr deutlich.

    p.s. Wenn Sie sich davon überzeugen möchten, dass wir getrennt wirtschaftende WG-Partner sind, Sind Sie herzlich nach vorheriger Anmeldung eingeladen MEINE Angemieteten- und Gemeinschaftsräumlichkeiten zu begutachten.

    pps. Das meine gemieteten Räume dem Jobcenter zugrunde, nicht angemessen sind wurde mir Seitens Herrn Maier via Belehrung mitgeteilt und genehmigt, Bei fortlaufender Arbeitslosigkeit werde ich mich natürlich bemühen an dieser Situation etwas zu ändern. Da der Mietvertrag seit dem 01.11.17, also weit vor meiner Arbeitslosigkeit (ALG 1. ) ,besteht ist an dieser Situation kurzfristig nichts zu ändern.


    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXX

    Genau wir leben WENIGER als ein Jahr zusammen in dieser WG.

    So wie ich das Sehe vermuten Sie also eine BDG nur wegen des Gemeinschaftskontos.
    Welches ich Heute noch Kündigen werde, mal sehen was Sie dann sagen, was denkt ihr?

    Wenn dies nicht genügt, unter welchen Voraussetzungen darf ein Hausbesuch von statten gehen?
    Grundsätzlich habe ich dagegen nichts, muss meine Mitbewohnerin dem Amt zutritt zu Ihren
    Räumen Gewähren?

    Ich finde es halt total dämlich dass mir Vorgeschrieben wird eine mir Quasi unbeliebte Person
    soll mich durchfüttern, obwohl wir keine Haushaltsgegenstände zusammen haben kein
    Fleisch, Wurst, Obst etc. zusammen kaufen, jeder selber wäscht, wir tage lang kein wort miteinander sprechen, ,

    nur ein Konto für Internet und Strom sowie Mehl etc.
    macht doch keinen Sinn in einer WG 2x Internet zu bezahlen... :D :D

    Noch etwas:

    Sie hat wie gesgt einen EIGENEN Mietvertrag.
    und ich Auch (Zahle nachweislich 625 EUR Kalt für 67qm mit carport und garten ist hier in der region
    oberbayern leider üblich )

    Meine Angst ist nicht das Sie mir ggf. etwas vom Regelsatz abziehen sondern dass ich Probleme mit meinem
    Vermieter bekomme weil die uns irgendwie Zusammen in einen Topf werfen
    mit der Miete dabei Zahle ich 625 EUR
    und Sie bei ca. 50qm etwas weniger.

    Was meint ihr, wie könnte das im Fall das die BDG aussergerichtlich nicht Fallen gelassen wird für mich bedeuten?

    gruß :)

    ich werde wie gesagt das gemeinschaftskonto sofort bzw. schnellstmöglich löschen lassen.

    und begründe dies dann auch in meinem antwort schreiben an die ARGE.


    Das Gesetzt das mich zu einer Bedarfsgemeinschaft verurteilt wegen eines Gemeinschaftskontos
    einer WG wo monatlich 100 EUR drauf kommen, möchte ich sehen. !!

    Dann werde ich morgen wohl mal mit einem Anwalt für Sozialrecht sprechen müssen.

    Wie läuft das Ab mit dieser Auskunfts-Beihilfe, muss ich das vorab bei dem Anwalt erfragen
    oder direkt irgendwo auf einem Amtsgericht?

    gruß


    p.s. so wie ich das Sehe ist auch keines der Auf der Grafik genannten Gründe gegeben im ggtl.
    Auch durch ein Konto das durch Gleiche Teile für Grundnahrungsmittel gespeist wird, kann
    ich nicht über "das Vermögen des anderen Verfügen"

    Ok Danke, ich wollte euch nicht bevormunden nur sicherstellen das der Sachverhalt klar ist.

    Ich werde mich dann sofort mit der Bank in der Verbindung setzten und das Konto Kündigen
    um zu bekräftigen das wir nur eine WG sind, denkt ihr das bringt was ?


    Wenn die uns eine BDG andichten, was sind da im Schlimmsten Fall die Kapitalfreigrenzen?
    Sie ist 24 ich bin 27.
    Sie verdient Brutto läppische ca. 1850 EUR .... mehr weiß ich dann aber auch schon nicht von Ihr.


    Jeder hat sein eigenes Geld, Zimmer, habseeligkeiten wir kaufen nichts zusammen und gönnen uns gegenseitig
    auch nichts...

    nur ist es aus meiner Sicht völlig legitim in einer WG für Salz und Mehl ein Konto auf zu machen ist
    halt einfacher als jedesmal wegen kleinstbetrtägen "rum zu scheißen"

    jetzt habe ich den Salat....


    Hat jemand Tips wie ich gezielt versuchen kann die Vermutung zu widerlegen?

    Gruß

    Hallo,

    bitte den Sachverhalt genau lesen :)

    es handelt sich um Konto welches Monatlich zu gleichen Teilen gespeist wird für
    Internet und GRUNDnahrungsmittel wie in einer WG üblich, dies belegt noch lange kein
    gemeinsames Wirtschaften. Siehe mein Erstes Bild, erster Absatz.
    Teure und spezielle Lebensmittel sowie alles andere geht das gegenüber nichts an.
    Auch ein Zugriff auf des anderen Finanzen ist nicht möglich da wir uns sowieso nicht wirklich Grün sind...
    es ist eben eine WG..

    Wie kann, muss ich nun also vorgehen?

    Ich habe ja schon Formlos dem vorbehalt eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden vorab widersprochen
    bzw. versucht dies zu widerlegen.

    Soll ich dies bei dem mitgesandten Formular unter "sonstige Mitteilungen"
    noch einmal in ausführlicher weiße tun?

    Wird danach weiterhin davon ausgegangen wir wären ein Paar,
    würde ich mir einen Anwalt suchen. Wie funktioniert dies mit der Prozesskostenhilfe
    und der obligatorischen Summe von 10 EUR ?

    Danke :)

    gruß

    Hallo Liebe Gemeinde,

    letzte Woche habe ich leider meinen ALG II Antrag abgeben müssen.

    Kurz zu meiner Situation:

    Wohnaft seit. 1.11.17 in einer 2-er WG bestehend aus MAnn und Frau.
    Es besteht kein Verwandschaftsverhältniss, keine Beziehung oder sonst irgendein gemeinsames Wirtschaften.
    Jede Person hat einen EIGENSTändigen Mietvertrag.
    Ein Gemeinschaftskonto besteht für Grundnahrungsmittel, Internet etc. welches zu gleichen Teilen Gespeist wird und
    lt. Gerichtsurteil kein gemeinsames Wirtschaften und einstehen für einander bedeutet.

    Direkt zu meinem Antrag habe ICH folgendes Dokument mit abgegeben:
    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170812/niiz5qgw.png]


    Nun habe ich eine "Aufforderung zur Mitwirkung" erhalten.

    So wie ich dass Sehe muss meine Mitbewohnerin die GANZ klar NICHT in einer
    Bedarfsgemeinschaft mit mir Lebt klarstellen, dass dies so ist, aber wie?

    Sie gibt mir und dem AMT keine Auskunft über Ihren Mietvertrag sowie
    Kontodaten und hat mir dies deutlich zum Ausdruck gebracht.

    Was soll ich nun tun?!

    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/170812/xkh93zyi.png]


    p.s. ich finde es absolut lachhaft das das Amt im Jahre 2017 davon ausgeht wenn
    2 Personen gegenseitigen Geschlechts zusammen eine WG führen ein LIEBESPAAR sein
    MUSS...


    ich danke euch für die Mithilfe :))

    pps:

    wie in dem Schreiben erwähnt sind meine Mietkosten zu Hoch, dies wurde allerdings
    bei der Antragsabgabe mit einer "Belehrung und Frist von 6 monaten" bewilligt
    - Können Die mir das dennoch ablehnen?! ich habe ja einen Mietvertrag und
    Zahle die reale Ortsübliche Miete ...