Beiträge von Berlinerin

    Alles klar ! Jetzt hab ich's kapiert :) Also in meinem Fall muß ich diesen Punkt zur Berechnung im Hartz IV-Rechner auslassen, bin ja eh schon Aufstocker... Dachte nur die gehen vielleicht vom Standpunkt einer Person aus, die eben "neu" in der Hartz IV-Welt ist und dadurch nur diesen Preis kennen kann! Und dann steht's ja noch unter "Einkommen", was etwas verwirrend ist, da sich ja die Aufstockung dann eigentlich verringern müßte und nicht erhöhen!
    Na egal, Danke für deine Hilfe! Mit dem Spruch meinte ich den, der unter deiner Antwort stand "Wenn jemand so richtig gar keine Ahnung hat, fehlt natürlich auch die Ahnung, die man braucht, um zu kapieren, dass man keine Ahnung hat. Nennt man den philipp-Effekt [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/wink.png]"
    Is garnicht von dir?

    Äh, ja Danke, aber was soll der Spruch? Und mir ist immernoch nicht klar, ob das nun für mich gilt... Bin ja schon Aufstocker und zahle z.Z 27,50€ für mein Ticket... bleibt's also dabei und ich kann somit keine Werbungskosten absetzen, oder muss ich die 27,50€ anstatt 81€ angeben?

    Hallöchen, alle miteinander!

    Kurz zu meinem Profil: Arbeite z.Z 15h die Woche für 600€ monatlich. Habe ein Angebot von 27,5h für 1100€ Brutto/862,37€ Netto. Mit diesem Gehalt bekomme ich laut Hartz IV-Rechner 242,60€ zur Aufstockung. Kann mir jemand erklären, wie das mit den Werbungskosten (Fahrkarte) zu verstehen ist? Das ganze steht ja im Hartz IV-Rechner unter der Kategorie "Einkommen". Ist ja also so zu verstehen, dass mein AG mir diese bezahlt oder? (Ist in meinem Fall aber nicht so) Gebe ich diese mit 81€ (z.Z. Normalpreis für Monatsticket) an, kommt aber als Aufstockersumme mehr raus, als ohne! Um genau zu sein 268,93€. Das verstehe ich nicht... Wäre mir logisch, wenn man davon ausgeht, dass ich die bezahle. Steht aber unter "Einkommen"... Kann mir das jemand plausibel erklären? Ich danke jetzt schon!