Beiträge von Moewenpick

    Okay dann geh mal bei der Berechnung von folgenden Beträgen aus:

    Person 1:

    Bisher Teilzeit: 1.100,00 brutto, 860,00 netto

    ab August:
    Einkommen Krankengeld: 770,00 brutto, 676,40 netto

    Person 2:

    Bisher kein Einkommen

    Ab August in Ausbildung, Vollzeit: 678,00 brutto, 537,00 netto
    zzgl. BAB in Höhe von ca. 134,00 €


    Bisher übernommene KdU: Miete 371,58 €
    NK: 142,20 €
    HK: 94,00 €

    Hallo Casa,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Nur damit ich das richtig verstehe:

    Wenn Sie den Antrag auf BAB stellt, dann wird ja bei der Berechnung bereits ein Freibetrag berücksichtigt.
    Es wird ein Gesamtbedarf ermittelt und vom Ausbildungsgehalt ein Freibetrag abgezogen. Der daraus resultierende Betrag an Zuzahlung von BAB + Ausbildungsgehalt ergibt bis auf ein paar Cent genau das gleiche wie der Bedarf bei ALG2. Habe ich gerade mal grob nachgerechnet.

    Jetzt ist die Frage wie das angerechnet wird, wenn ich eine Veränderungsmitteilung mache. Wird dann nochmal ein Freibetrag berechnet? Sie kann Ihren Bedarf ja grundsätzlich decken. Wenn ich jetzt z.B. einen ALG 2 Rechner bemühe, mir meine Aufstockung zu berechnen, wie gebe ich Ihr Einkommen an? Ich bin im Moment etwas durcheinander.

    Liebe Grüße

    Hallo liebe Community,

    ich bin neu hier und habe direkt eine kompliziertere Angelegenheit, bei der ich gerade versuche, die nun künftige Berechnungsgrundlage zu finden.

    Zu meiner/unserer Situation:

    Ich lebe mit meiner Freundin (beide ü25) zusammen in einer Wohnung und dadurch in einer Bedarfsgemeinschaft. Bisher habe ich eine Teilezeitstelle gehabt. Meine Freundin war bisher ohne Job, startet jedoch im August mit einer Ausbildung (Ersrausbildung). Sie hat einen Antrag auf BAB gestellt. Durch meine bisherigen Recherchen konnte ich herausfinden, dass Sie damit keinen weiteren Anspruch auf ergänzende ALG2 leistungen hat. So weit so gut. Wie sieht das aber us, wenn ich einen weiteren Antrag stellen muss, weil mein Einkommen nicht reicht? Wie wird dies berechnet und sind wir weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, wird Ihre Ausbildungsvergütung angerechnet, erhält Sie einen Freibetrag etc.

    Hat jemand von euch dahingehend bereits Erfahrungen gesammelt? Das würde mir sehr helfen. Falls Ihr noch weitere Angaben benötigt dann immer raus damit.

    Vielen Dank im voraus!