Hinsichtlich der Insolvenz und dem Unterhalt mache ich mir da keine Sorgen, dass da jemand frühzeitig zugreifen könnte. Hier kommt es allein darauf an, was du als Betriebsausgaben hast.
Die einzigen die zugreifen, noch bevor du einen Euro verdient hast, sind die Jobcenter.
Du wirst das Kapital, welches du für Anschaffungen benötigst, auch immer zwingend in den 6 Monaten erwirtschaften müssen, in denen du es letztendlich auch wieder ausgibst. Es gibt keine gesetzlichen Möglichkeit der Mitnahme von Rückstellungen in einen nächsten Bewilligungszeitraum. Es gibt auch nur bei Saisonbetrieben die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum auf 12 Monate auszudehnen. Dass dies bei deinem Geschäft möglich ist, sehe ich nicht.
Unter ALG2 ist es praktisch unmöglich ein Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll zu führen, da jeder Euro den du verdienst, sofort auf das ALG2 angerechnet wird. Im Ergebnis streitet man sich dann mit dem Jobcenter noch um die Notwendigkeit von Betriebsausgaben usw. usw.