Beiträge von Grace
-
-
-
SGB II Folien - Grundlagenseminar von Harald Thomé
Unter Einarbeitung der Rechtsänderungen zum Bürgergeld
- Bürgergeld Stand 11. Mai 2024 NEU
Antragstellung / Wirkung des Antrages, gesonderte Beantragung
Antragstellung / Beweis sicherer Zugang
Antragstellung / Beratungspflicht im Sozialrecht & im SGB II
Zum Anspruch auf Betriebskosten- und Heizkostennachzahlungen
Berechnung des Übernahmeanspruchs bei einem Nichtleistungsbezieher
Mitwirkungspflichten
Antragstellung / Zum Anspruch auf Betriebskosten- und Heizkostennachzahlungen
Antragstellung Rechtliche Grundregeln zum Anspruch auf schnelle Zahlung
Das Leistungssystem - Grundsicherung für Arbeitssuchende
SGB II-Leistungsausschlüsse & stationäre Einrichtungen
SGB II-Leistungsausschlüsse
EU-Bürger*innen und SGB II/SGB XII-Leistungsansprüche
Zum Leistungsausschluss von EU-Bürgern
Auszubildende und das SGB II im Überblick
Grundregel: Zunächst ein kompletter Leistungsausschluss auf Hilfe zum Lebensunterhalt für Auszubildende
Der SGB-Leistungsausschluss besteht nicht in folgenden
Fallgruppen: …..
-
Hallo!
Die von der Regierung angegebene Einsparung wird wohl kaum
zutreffend sein. Der Gesetzestext:
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung
für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 16j wird wie folgt gefasst:
„§ 16j (weggefallen)“.
b) Folgende Angabe wird angefügt:
„§ 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“
2. In § 5 Absatz 5 wird die Angabe „16f bis 16k“ durch die Wörter
„16f bis 16i und 16k“ ersetzt.
3. § 16j wird aufgehoben.
4. Dem § 31a wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch
in Höhe des Regelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war,
eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen. Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar
bestehen und willentlich verweigert werden. Absatz 1 Satz 6, die Absätze 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2
finden Anwendung.“
5. § 31b wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten.
Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden.“
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
6. In § 32 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1 und 3“ durch die Wörter „Absatz 1 und 4“ ersetzt.
7. Folgender § 86 wird angefügt:
„§ 86
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben.“
Es gab dazu auch von Prof. Dr. Stefan Sell lesenswerte
Publikationen:
3. Januar 2024 von Stefan Sell
Sanktionen „mit Augenmaß“. Das befürwortet eine Mehrheit in der Bevölkerung, so eine Studie
1. Januar 2024 von Stefan Sell
31. Dezember 2023 von Stefan Sell
Das am Rand an Informationen und zunächst abwarten, was
tatsächlich passiert. Sozialgerichte haben im Zweifelsfall
das letzte Wort.
Gruß
-
Hallo!
Bisher nichts eingetragen im Gesetzblatt, aber es gibt einen Artikel.
Spätestens seit der Ära von Kanzler Schröder wird über die Form der Existenzsicherung gestritten. Während die Debatte Ende der 90er Jahre von einem harten Populismus gegen ärmere Menschen mit Begriffen wie „Hängematte Sozialstaat“ geprägt war, setzte sich nach der „Agenda 2010“ der rot-grünen Bundesregierung Jahr für Jahr mehr die Erkenntnis durch, dass die sogenannten Hartz-Reformen mehr zu unsozialer Härte und weniger zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit beigetragen hatten. Die SPD reagierte und änderte wiederum die Hartz-Gesetze in Richtung Bürgergeld.
Umso verwunderlicher ist es, dass der Bundestag im Februar fast nebenher erneut die Möglichkeit einer Sanktionierung des Bürgergelds um 100 Prozent beschlossen hat. Schließlich hatte Rot-Grün die Möglichkeit der Komplett-Sanktionierung mit den Hartz-Gesetzen erst beschlossen, später hatte Rot-Grün-Gelb mit der Einführung des Bürgergelds diese zurückgenommen – um sie nun wieder einzuführen.
Die neue Regelung unterscheidet sich zwar von den Hartz-Gesetzen, da unter anderem die Kosten von Unterkunft und Heizung von der Kürzung ausgenommen sind. Aber sie ermöglicht erneut die vollständige Streichung dessen, was ein Mensch darüber hinaus zum Leben braucht. .....................
Gruß
-
Hallo!
Ein Bürgergeld-Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück
(§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II), indem er gestellt wurde.
Kann aber beweisen, dass ich ihn gestellt habe
Wann wurde der Bürgergeld-Antrag formlos gestellt? In welcher Form
wurde er gestellt, schriftlich, mündlich oder fernmündlich?
Jobcenter hat auf dem formlosen Antrag nicht reagiert
Bitte beim Jobcenter nachfragen, ob der formlose Antrag dort auch
angekommen ist.
Gruß
-
Hallo!
teamlead , das "Gutachten" nennt man "schlüssiges Konzept",
du hast es inzwischen vorliegen und wärst du bitte so freundlich
und würdest die Fragen von Tamar beantworten, damit
man dir helfen kann.
Gab es eine Kostensenkungsaufforderung?
Oder wurde die Miete bereits abgesenkt?
Was ist zu teuer? KdU oder auch Heizkosten?
Wieviel Euro?
Wieviel Personen in der BG?
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?
Worum ging es im Widerspruchsverfahren? Ist der aktuell?
Willst du Klage erheben oder bist du schon im Klageverfahren?
Mit oder ohne Anwalt?
Gruß
-
Hallo!
Wegen dem Gutachten Dich
Das Gutachten nennt sich "schlüssiges Konzept" für den
geneigten Leser. Das ist alles erledigt und bitte hier das
Thema weiterführen.
Gruß
-
SGB II Folien - Grundlagenseminar von Harald Thomé
mit weitgehender Einarbeitung der Änderungen
- Bürgergeld Stand 18. Februar 2024 NEU
Antragstellung / Wirkung des Antrages, gesonderte Beantragung
Antragstellung / Beweis sicherer Zugang
Antragstellung / Beratungspflicht im Sozialrecht & im SGB II
Zum Anspruch auf Betriebskosten- und Heizkostennachzahlungen
Berechnung des Übernahmeanspruchs bei einem Nichtleistungsbezieher
Mitwirkungspflichten
Antragstellung / Zum Anspruch auf Betriebskosten- und Heizkostennachzahlungen
Antragstellung Rechtliche Grundregeln zum Anspruch auf schnelle Zahlung
Das Leistungssystem - Grundsicherung für Arbeitssuchende
SGB II-Leistungsausschlüsse & stationäre Einrichtungen
SGB II-Leistungsausschlüsse
EU-Bürger*innen und SGB II/SGB XII-Leistungsansprüche
Zum Leistungsausschluss von EU-Bürgern
Auszubildende und das SGB II im Überblick
Grundregel: Zunächst ein kompletter Leistungsausschluss auf Hilfe zum Lebensunterhalt für Auszubildende
Der SGB-Leistungsausschluss besteht nicht in folgenden
Fallgruppen: …..
-
Hallo!
Im beiliegenden Text heißt es, es würde sich um verdeckte Schenkungen handeln,
Klartext, falls es sich tatsächlich um verdeckte Schenkungen
handelt, die Kontoauszüge das auch nachweisen, wäre das
Einkommen.
da in den darlehensvereinbarungen nur festgehalten ist dass ich die Beträge zurück zahlen muss wenn ich wieder berufstätig bin.
Das wurde aufgrund der schwammigen Vereinbarung nicht
anerkannt, weil es sich nicht um keine korrekte Vereinbarung
der Rückzahlung handelt. Die Schlussfolgerung des Jobcenters und
Tamar schrieb es bereits:
Dass es sich in Wirklichkeit nicht um Darlehen handelt, ist klar ersichtlich. Damit ist es nunmal Einkommen.
Wenn man Einkommen als Darlehen "deklariert", weiß man,
dass man etwas verschleiert. Das wäre Vorsatz und damit
definitiv Betrug und keine bloße Ordnungswidrigkeit.
Gruß -
Hallo!
bekam ich nun eine erneute Aufforderung, alle Kontoauszüge des letzten Jahres einzureichen,
Der Aufforderung nachkommen und die geforderten Kontoauszüge
einreichen. Gehört nach § 60 Abs.1 SGB II - Angabe von Tatsachen
zu den Mitwirkungspflichten.
Nach § 66 Abs.1 SGB II - Folgen fehlender Mitwirkung wäre die vorübergehende Leistungseinstellung bis zur Nachholung der
Mitwirkung.
Gruß
-
Hallo!
Dokumente können über Dateianhänge des Forum ausreichend
anonymisiert als PDF hochgeladen werden:
Anonyme Nutzung des Forum - Schwärzen von personenbezogenen Daten
Gruß
-
Hallo!
Bitte den anonymisierten Mietvertrag über Dateianhänge
des Forums als PDF hochladen. So ist das nicht zu
beantworten. Da auch Nachfragen nur halb beantwortet
werden.
Gruß
-
Hallo!
Doch, nennt man "Digitale Teilhabe"
Hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Studie festgestellt.
Studien erstellen lassen und fordern kann man viel! Bitte nicht
verwechseln mit der Gesetzgebung, denn die ist eine Andere.
Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 2024
Ist also im Regelsatz enthalten, Regelsatzstufe 1 - 563 Euro:
Nachrichtenübermittlung 50,33 Euro
darunter Datenverarbeitungsgeräte und Software 4,34 Euro
Gruß
-
Hallo!
Kleinen Irrtum aufklären vorab:
Nein ist es nicht. Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft, nicht jeder Job muss angenommen werden.
Irrtum, die Verschärfungen sind durch!
Da könntest du dir irgendeinen x-beliebigen Paragraphen raussuchen und sagen das Amt macht es auf dessen Grundlage, auch wenn es nichts damit zu tun hat und im Zweifel entscheidet ein Gericht darüber. Was ist das denn für eine Aussage??
Eine Aussage von Tamar , die der Faktenlage entspricht.
Nach der Schule gibt es eine Karenzzeit von 3 Monaten, dies dürfte dann auch für die Zeit nach dem Abschluss gelten.. wenn überhaupt.
Auch falsch und man nennt es Orientierungsphase bis zu sechs Monate dauern kann. In dieser Zeit kann noch Unterhaltspflicht bestehen.
Warum gibt es denn das Forum überhaupt, wenn eh alles vom Gericht entschieden wird. Es geht darum herauszufinden, ob sich der Aufwand eines Widerspruchs und Gerichtsverfahrens lohnt oder eben nicht.
Ein Forum ist für die erste Einschätzung da. Eine Rechtsberatung
ist nicht erlaubt. Im Sozialrecht ist es so, dass Sozialgerichte
letztendlich entscheiden müssen.
Gruß
-
Düsseldorfer Tabelle 2024 - Leitlinien für den Unterhaltsbedarf
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtwerte für die Ermittlung des
angemessenen Unterhalts. Sie wird von sämtlichen Oberlandesgerichten
zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt und beruht auf
Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller
Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen
Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sowohl die aktuelle Tabelle
als auch die Tabellen der Vorjahre seit 2005 herunterladen.
Auf der Seite des Vereins Deutscher Familiengerichtstag e. V. [Blockierte Grafik: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/layout_rwd/images/externer_Link.gif] können
alle Düsseldorfer Tabellen der Vergangenheit abgerufen werden.
Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle [Blockierte Grafik: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/beh_layout/beh_images_zentral/externer_Link.gif] barrierefrei.
Düsseldorfer Tabellen
Die Düsseldorfer Tabelle 2024 (Stand: 01.01.2024) nebst Leitlinien steht I
hnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Tabelle
-
Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“
nach SGB II und SGB XII - Stand 2024
Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen
ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in
den nachfolgend beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung.
I. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO
Wegen laufender Unterhaltsansprüche sowie wegen der Unterhaltsrückstände
– zumindest! – aus dem letzten Jahr können Unterhaltsberechtigte eine
Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO beantragen. Das
Vollstreckungsgericht bestimmt daraufhin nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO
unabhängig vom Grundfreibetrag laut Pfändungstabelle, aber auch unabhängig
vom unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle den
„notwendigen Lebensunterhalt“ des Unterhaltsverpflichteten.
Entsprechend der sozialrechtlichen Systematik sollte sich die Berechnung des
unpfändbaren notwendigen Unterhalts des erwerbsfähigen/erwerbstätigen
Schuldners eigentlich nach dem SGB II richten
(so auch Ahrens in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl., § 850d Rn. 17ff. m.w.N.
; LG Darmstadt 5 T 53/07 vom 26.04.2007 = ZVI 2007, 365 ff.).
Demgegenüber stellt die BGH-Rechtsprechung generell (und nicht nur bei
Erwerbsunfähigen) auf den notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3.
und 11. Kapitels des SGB XII ab (vgl. BGH VII ZB 17/09 vom 05.08.2010;
Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl. § 850d Rdn. 7).
Beratungsrelevanz: ......
-
Hallo!
Zunächst, Ihnen ist schon klar, dass diese Information im
Eingangsthema hätte stehen müssen. Es gibt nicht grundlos
diesen Hinweis, dass Themen präzise einzustellen sind. Details
können schon die Hilfestellung verändert.
Investitionen jeglicher Art müssen vorab mit dem Jobcenter
abgesprochen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet,
Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als Ausgabe berücksichtigt werden.
Beispiel:
Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen Preis ist ausreichend.
Habe ich einen Möglichkeit/Anspruch, einen neuen Rechner für
Bewerbungsportale und digitales Jobcenter bei Jobcenter zu beantragen ?
Keine Gewähr, dass der PC genehmigt wird. Sprechen Sie bitte
mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters. Es liegt in seinem
Ermessen, ob in Ihrer Situation tatsächlich ein neuer PC notwendig
ist.
Gruß
-
Hallo!
Randbemerkung für den Benutzer! Falls Sie erneut ein Thema hier
im Forum einstellen, beachten Sie bitte diesen Hinweis:
Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen
Wenn im Eingangsthema wichtige Informationen unterschlagen werden,
ist eine korrekte Hilfestellung nicht möglich. Hier muss nicht ins Detail
gegangen werden, denn der Benutzer weiß auch so, was er vergessen
hat!
Gruß
-
Hallo!
die Gaskosten halbieren sich, das ist echt viel Einsparung.
Das ist doch was! Die Gaskosten jedes Jahr im Blick behalten
und das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung in Anspruch
nehmen.
Und wegen den Wasserkosten muss ich nochmal jemanden hinschicken um den Durchfluss der Duschbrause zu mindern, gibt da Aufsätze mit 70% Ersparnis
Nicht nur an der Dusche, sondern an jedem Wasserhahn,
Waschbecken Bad und Küche auch. Nicht vergessen!
nein ich wohne dort nicht mit, ist ein Reihenhaus.
Es ist in jedem Fall eine Kündigung bei Zahlungsrückständen
möglich. Drohen Sie damit und lassen sich beraten.
Gruß
-
Hallo!
Die NK fressen mich auf, und dann muss ich mich noch auslachen lassen
Sollte es ein Zweifamilienhaus sein, indem Sie selber mit wohnen,
haben Sie ein erleichtertes Kündigungsrecht.
Nach § 573a BGB hat der Vermieter, der gemeinsam mit dem Mieter in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnt, das Recht eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnis auszusprechen, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Der Vermieter kann also jederzeit das Mietverhältnis beenden, es muss weder ein Zahlungsverzug noch ein Eigenbedarf oder ein sonstiger gesetzlicher Grund vorliegen. Wenn dem Vermieter danach ist, kann er kündigen. Der Mieter einer solchen Wohnung ist aus juristischer Sicht quasi schutzlos.
Die einzige “Wohltat” die der Gesetzgeber dem Mieter zubilligt ist die verlängerte Kündigungsfrist gemäß § 573a Abs 1 Satz 2 BGB. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Nutzen Sie diese Möglichkeit! Es ist niemandem damit gedient,
dass später eventuell alle das Dach über dem Kopf verlieren.
Sie benötigen Mieter, die ihre Miete in entsprechender Höhe,
jeden Monat pünktlich und komplett bezahlen. Kündigen Sie
Ihren Mietern schriftlich mit entsprechender Frist.
Bringen Sie in Erfahrung, ob Ihre Stadt über einen qualifizierten
Mietspiegel verfügt und erhöhen vor einer Neuvermietung
entsprechend die Miete.
Bei uns steigen die Gaskosten jedes Jahr.
Versuchen Sie den Gasanbieter zu wechseln, falls möglich. Bei der nächsten Preiserhöhung hätten Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Gruß
-
Hallo!
Liest das Jobcenter mit !? Oder gibts hier Spione
OT Anmerkung im Thema! Schon mal was von einer Datenschutz - Grundverordnung DSGVO gehört? Ansonsten geben die Forumsregeln
die Nutzung des Forums vor, nämlich Anonym. Bitte zurück zum Thema!
Gruß
-
Hallo!
Eine Randbemerkung, weil etwas durcheinander geworfen wird.
Ändert sich dadurch nicht auch der Bedarf und dementsprechend der Regelsatz?
Das sind Regelsätze:
Alleinstehende 563 Euro,
für Paare je Partner 506 Euro.
Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im
Haushalt der Eltern 451 Euro,
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro.
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro
Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.
Kosten der Unterkunft sind Miete, Betriebskosten und Heizung nach
§ 22 SGB II und jede Region hat andere Miethöhen.
Gruß
-
Hallo!
Mietobergrenze 543 € , Mietobergrenze anderer Ort 417 € - mein Wohnort liegt dazwischen
Jedes Jobcenter hat Webseite mit Angaben zu Kosten der Unterkunft.
Haben Sie dort schon nachgesehen bei Ihrem Jobcenter?
Gruß
-
Hallo!
Die Bescheide bitte über Dateihänge des Forums ausreichend
anonymisiert als PDF hochladen.
Gruß
-
Hallo!
Kann ich also ein Schreiben fertig machen, dass es wegen extrem hohen Wasserverbrauch,
Nein!
Wie von Tamar schon geschrieben wäre das eine einseitige
Vertragsänderung:
Eine einseitige Mietvertragsänderung ist eine Änderung des Mietvertrags, die ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners erfolgt. Eine einseitige Mietvertragsänderung ist grundsätzlich unzulässig,
Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen
Begründung?
Gruß
-
Hallo!
Die Frage ist eher, ob ich nach teureren Wohnungen schauen kann oder ich mich an den Kosten für 50m² orientieren muss.
Was sagt das Jobcenter dazu? Bitte suchen Sie das Gespräch
mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Jobcenter.
Das kann niemand wissen, wie das Jobcenter in Ihrer Situation
entscheiden wird.
Gruß