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Beiträge von Grace
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Mietvertrag möchte ich nicht, dann wäre ich ja rechtlich gebunden.
Als Vermieter hätte ich ihm gegenüber ja auch noch Pflichten. Das ist mir zuviel.
Er ist Gast oder wird geduldet.
Es wird schwer eine Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen bei euch. Hier schrieb es Casa
und es war sehr ernst gemeint:Auch sollte er sich so langsam mal eine Wohnung suchen, da er ja schon ab Februar bei dir wohnt. Sucht er keine Wohnung kann es insgesamt unglaubwürdig erscheinen, dass hier ein anhaltender Trennungswille vorliegt. Zur partnerschaftlichen Trennung gehört nunmal auch üblicherweise die räumliche Trennung.
Zur Not muss er eben in eine Obdachlosenunterkunft.
Andernfalls werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und du musst Dokumente
einreichen, damit er ALG II Leistungen erhalten kann. Wobei dein Einkommen
angerechnet wird auf seine Leistung. Muss man hier einmal ganz deutlich erwähnen.
Zu einer Trennung gehört eine eigene Wohnung für ihn.Wird dieser Besuch angekündigt?
Bin jetzt schon total fertig mit den Nerven. Das ist der Lohn für Hilfsbereitschaft.
Ich habe heute Informationen zum Hausbesuch ins Forum gestellt, Datenschutz rechtlich. -
Muss ich jetzt mein ganzes Haus auf den Kopf stellen und zwischen Kisten leben?
Boah, innerlich könnte ich ihn grad echt erwürgen. Was er mir zumutet.
Wie kann ich denn "beweisen", dass wir nicht zusammen sind?
Ein Zimmer für ihn alleine und ein Mietvertrag! Den Rest lassen wir lieber, im Gefängnis lebt sich so schlecht.
In dem Zimmer nur seine Sachen, nichts, aber auch nicht ein Teil im restlichen Haus. Ein Fach im Kühlschrank
für seine Lebensmittel, einen Küchennutzungsplan für die Lebensmittelzubereitung, einen Bad-Plan mit Zeiten
der Nutzung für euch. Er hat grundsätzlich seine Sachen überall in deinem Haus zu entfernen, nur sein Zimmer.Nicht für ihn waschen, nicht kochen, einfach nichts für ihn tun. Das wird nicht einfach, wenn er auszieht wäre
das für dich besser. -
Da steht in einem Nebenraum auch ein großer Schrank, da sind auch seine Klamotten drin. Allein vom sehen kann man aber doch unsere Gefühle und unseren Beziehungsstatus nicht sehen... Nur weil seine Zahnbürste neben meiner steht und seine Hemden im Schrank hängen sind wir doch kein Paar...
Du hast gerade deine eigene Frage beantwortet. Gefühle interessieren das JC nicht.
Nur offensichtliche Fakten und die würden bei einem Hausbesuch eine eheähnliche
Gemeinschaft signalisieren.Wie mach ich das mit den Nebenkosten? Also wie rechne ich das?
Wasser, Strom, Gas, Müll (was vergessen) und davon 1/3?
Was genau möchtest du jetzt tun? -
Der Hausbesuch ist eine heikle Sache und ich schließe mich hier Casa an.
Möglichst schnell aus dem Haus und eigene Unterkunft beziehen. Sonst
sind die Probleme vorprogrammiert. -
Die Webseite ist eine anerkannte Seite für Behinderte und durchaus geeignet sich zu informieren.
Im Übrigen bestätigt sie das, was auf vielen Webseiten ausgesagt wird. -
Es sieht so aus, als solltest du noch etwas mehr lesen. Habe auch Lesestoff für dich.
mehr zu diesem Thema...
- relevante Normen, Richtlinien, Gesetze
- DIN 18040-2 Flächen, Platzbedarf[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/r…orGoodImage.png]
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- weitere Artikel auf nullbarriere.de
- Rollstuhl, Maße, Platzbedarf, Wendekreis[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/r…orGoodImage.png]
- Elektrorollstuhl, Scooter Maße, Platzbedarf, Wendekreis[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/r…orGoodImage.png]
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Falls es noch mehr Probleme gibt, melde dich.
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Ein bisschen Geduld! Wir vergessen dich nicht und es kommen
Antworten. -
Ich bin gerade 50 geworden. Wir bewohnen z. Zt. eine ca. 75 qm Wohnung, die leider ziemlich verbaut ist. Das war, solange ich noch einigermaßen laufen konnte, kein Problem. Aber jetzt komme ich noch nicht einmal mehr ins Schlafzimmer - mein Pflegebetten steht im Wohnzimmer. Ich habe einen GdB von 80 und Pflegegrad III ... Bei 3 Personen stehen uns aber doch höchstens 75 qm zu, in der Größe gibts in unserer Umgebung kein Haus zu mieten
Das ist nicht ganz richtig! Bitte lies das: -
Auch arbeitslose Väter können zu Unterhaltszahlungenverdonnert werden, die ihre
tatsächlichen Mittel weit übersteigen. Wenn sie auf dem Arbeitsmarkt reale Beschäftigungschancen
haben, können auch fiktive Einkünfte berücksichtigt werden. Das hat das Oberlandesgericht
(OLG) Hamm entschieden (Az.: 2 UF 213/15).Du hast Unterhaltsanspruch für das Kind. Er sollte sich also nicht zu viel Zeit mit der Arbeitssuche
lassen. Wenn er glaubt sich dem entziehen zu können, Irrtum. Ich würde hier eine Unterhaltsklage
prüfen lassen. -
Hallo! [Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Ach ja, das "Druckmittel" ist die Krankenversicherung unseres Kindes.
Da ich nicht gesetzlich versichert bin, Ist unser Kind über ihn versichert. Das hängt da ja auch mit dran....
Erpressung! Ist ja ganz was Feines, schmeiß ihn raus und siehe zu, dass du eine eigene
Familienversicherung bekommst. -
Danke Grace ☺
Okay, also auch wenn das JC was anderes behauptet, ich muss tatsächlich KEINE Unterlagen abgeben, damit er etwas bekommt!?
Gibt's da was konkretes worauf ich mich (oder wohl eher er sich) berufen kann?
Er tut mir ja jetzt schon wieder leid und ich steh innerlich voll unter Druck, aber das sollte nicht meine Baustelle sein finde ich.
Natürlich möchte ich auch keine völlig verhärteten Fronten, schließlich haben wir ein gemeinsames Kind, aber diese "Unterstellung", wenn wir in einem Haus wohnen und ein Kind haben müssen wir finanziell füreinander sorgen find ich unverschämt. Fänd ich auch in einer Partnerschaft nicht okay. Für die Absicherung gibt's doch die Ehe. Da hat man dann ja auch Vorteile, bei Erbe und Steuer und so.
Liest sich brutal, aber was hast du ihm gegenüber für Pflichten? Keine!
Auto, Handy, arbeitslos, soll er zusehen, wie er damit fertig wird und sich
nicht weiter auf deine Kosten ausruhen. Sein Leben in die Hand nehmen,
Wohnungssuche, Jobsuche und Alles ist gut. Du hast es mit dem Kind
und deinen Zahlungsverpflichtungen schon schwer genug. Brauchst nicht
auch noch "einen Klotz am Bein".Hier ist Konsequenz jetzt angesagt. Mitleid kannst du dir nicht leisten.
Nein, das JC bekommt von dir keine Unterlagen. Keine Beziehung, keine
Bedarfsgemeinschaft, keine Unterlagen von dir. Egal, was das JC will, aber
nicht von dir. Notfalls soll er sich andere Schlafmöglichkeit suchen.Etwas Egoismus bitte! Du bist nicht für ihn verantwortlich.
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Guten Morgen, Christina! [Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum!
Ich wollte ihn nicht im Regen stehen lassen, bin ja nicht ganz herzlos, aber ich bin weder seine Frau noch seine Mutter- warum sollte ich also für ihn sorgen?
Eine berechtigte Frage und dich kann Niemand dazu zwingen deine finanziellen
Verhältnisse offen zu legen. Da du kein Leistungsempfänger bist!Wirtschaftlich gesehen schadet er mir, im Moment muss ich zu meiner normalen Arbeit auch noch putzen gehen, damit ich mit unserem Sohn hinkomme. Aber ich würde nie (solange es in meiner Macht liegt) Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen. Daher möchte ich da auch von ihm nicht mit reingezogen werden.
Fordere ihn auf sich eine Wohnung zu suchen und teile das auch dem JC mit,
einschließlich der Weigerung auch nur irgendeine finanzielle Auskunft zu erteilen.
Da es dein Haus ist, du dafür zahlst, sage ich mal ziemlich hart, soll er zusehen,
wie er damit klarkommt.Ich würde ihm an sich ein Schreiben erstellen, z. B.
"Herr Xxx wohnt kostenfrei in meinem Haushalt. Ich bin nicht bereit für seinen Unterhalt zu sorgen und bin ihm gegenüber auch gesetzlich nicht unterhaltspflichtig."
Genau so! Denn keine Beziehung, keine Unterhaltspflicht, null Toleranz für irgendwelche Forderungen von Amtswegen! -
(2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
2 Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines
Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.1. Ich bezog von 08/2016 - 01/2017 ALG II.
2. Ab 01.01.17 nahm ich einen neuen Job auf. Laut Arbeitsvertrag fließt das Gehalt bis zum 3. des Folgemonats zu. Der Anspruch auf ALG II im Januar'17 wurde somit bewilligt.
3. Ich erhielt meinen Lohn am 31.01.
Da im laufende Bezug, erfolgte die Arbeitsaufnahme am 01. Januar 2017 und das Einkommen
kam am 31.01., also im Januar. Somit ist die Rückforderung des Jobcenters für Januar rechtens.
Da Ende Dezember 2016 ALG II für Januar 2017 gezahlt wurde. -
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Hallo!
ALG II Antrag stellen ist wichtig, wie schon geschrieben. Um bestehende Rechte auch
durchzusetzen, wäre es auch gut, wenn die Beratung einer entsprechenden Stelle in
Anspruch genommen wird. Hier eine Möglichkeit eine Beratungsstelle zu finden:Melde dich nochmal, falls da nichts bei sein sollte. Hilfe ist hier sehr wichtig.
Hier noch eine Möglichkeit der Hilfe:Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft - Mutter-Kind-Bundesstiftung
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@John Marie, wie sieht es bei dir aus? Hat sich etwas Neues ergeben?
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Du möchtest lösungs-orientiert vorgehen, um dir zu helfen, benötigen wir präzise
Angaben von dir. Mit den Jetzigen geht nur das, was sich bis jetzt dabei ergeben hat.
Beantworte doch bitte die gestellten Fragen, wenn möglich. -
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Die Vorgeschichte ist wichtig! Du müsstest eigentlich mindestens zweimal von der
Verwaltung Briefe in schönem Gelb, mit Zustellungsvermerk, bekommen haben.
Hast keinen Widerspruch gegen die angedrohte Pfändung eingelegt. Demzufolge
gibt es einen rechtskräftigen Titel und der ist 30 Jahre gültig. -
Anmerkung:
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist gemäß § 1 UVG dass das Kind
„bei einem seiner Elternteile lebt“. Dieses Merkmal dürfte beim Wechselmodell von den
Gerichten in der Regel als nicht erfüllt angesehen werden: Das Bundesverwaltungsgericht
hat entschieden, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht zu gewähren
sind, wenn das Kind weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut
wird, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils
bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat.Wohngeld
Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als Haushaltsmitglied, wenn es von ihnen zu
„annähernd gleichen Teilen“ betreut wird. Dies gilt laut Wohngeldgesetz sogar bis
hin zu einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem
Drittel zu zwei Dritteln (§ 5 Abs. 4 Wohngeldgesetz).Alleinerziehendenmehrbedarf im SGB II
Jeder Elternteil hat Anspruch auf die Hälfte, wenn sich die Eltern bei der Pflege und Erziehung
des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen abwechseln.Temporäre Bedarfsgemeinschaft im SGB II
Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes etwa zur Hälfte (Wechselmodell), so hat das Kind
zwei reguläre Aufenthaltsorte, an denen es jeweils die halben SGB II-Leistungen erhält.Fachliche Weisungen § 21 SGB II Stand: 20.07.2016
Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteilen, die sich in zeitlichen Intervallen
von mindestens einer Woche bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes
abwechseln (Wechselmodell), ist der Mehrbedarf jeweils in halber Höhe anzuerkennen.
Die Elternteile teilen sich zwar die elterliche Sorge zu etwa gleichen Tei-len, betreuen
das Kind jedoch nicht gemeinsam. Hält sich das KindHalber Mehrbedarf
überwiegend bei einem Elternteil auf, steht diesem grundsätzlich der volle Mehrbedarf zu.
Es besteht auch Anspruch auf einen Mehr-bedarf für Alleinerziehende, wenn ein Elternteil
ein Kind für einen längeren Zeitraum, z. B. während der Sommerferien, bei sich aufgenommen
hat (vgl. BSG vom 12.11.2015 – B14 AS 23/14 R).ZitatZur Ausübung des Umgangsrecht steht Elternteilen eine größere Wohnung zu, so die Entscheidung des Sozialgerichts Kiel mit Beschluss unter dem Az.: S 38 AS 88/14 ER.
Suche dir in deiner Umgebung eine Erwerbslosen-Initiative, damit
die dich unterstützen können. Hier könntest du nachschauen: -
Wieso ist das wichtig?
Weil es auf die Personen der WG aufzuteilen ist. -
Bitte etwas Geduld! Es kommen Antworten.
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Das neue SGB IX - Die wichtigsten Änderungen - Stand 07.03.2017
Das Bundesteilhabegesetz tritt stufenweise in Kraft. Was ändert sich dadurch im
Sozialgesetzbuch SGB IX? Was müssen die betrieblichen Funktionsträger wissen?
Ein Leitfaden für die Praxis -