Alles anzeigenAbschnitt 1Geltungsbereich (§ 1)
Abschnitt 2
Schutzgewährung (§§ 2 - 4)
Abschnitt 3
Allgemeine Bestimmungen (§§ 5 - 11a)
Abschnitt 4
Asylverfahren (§§ 12 - 43b)
Abschnitt 5
Unterbringung und Verteilung (§§ 44 - 54)
Abschnitt 6
Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens (§§ 55 - 70)
Abschnitt 7
Folgeantrag, Zweitantrag (§§ 71 - 71a)
Abschnitt 8
Erlöschen der Rechtsstellung (§§ 72 - 73c)
Abschnitt 9
Gerichtsverfahren (§§ 74 - 83c)
Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 84 - 86)
Abschnitt 11
Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 87 - 90)
Anlagen
Beiträge von Grace
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Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 1[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 2[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 42[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 3
Integration (§§ 43[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 45a[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 4
Ordnungsrechtliche Vorschriften (§§ 46[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 49b[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 5
Beendigung des Aufenthalts (§§ 50[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 62b[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 6
Haftung und Gebühren (§§ 63[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 70[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 7
Verfahrensvorschriften (§§ 71[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 91f[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 8
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (§§ 92[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 94[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 98[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 9a
Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung (§§ 98a[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 98c[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png])Kapitel 10
Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] - 107[Blockierte Grafik: resource://light_plugin_f6f079488b53499db99380a7e11a93f6-at-kaspersky-dot-com/data/content/resources/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]) -
Wie ich schon geschrieben habe ist es eine eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das bedeutet arbeiten im Sozialkaufhaus oder einer GgmbH mit mindestens 15 Stunden die Woche, 8 Wochen lang. Mit "stabilisieren" meint das Arbeitsamt wohl, daß ich weiterhin einen regelmäßigen Tagesablauf einhalten kann.
Und das Geld, was man bei einem 1-Euro-Job bekommt nennt man halt Aufentwandsentschädigung. Wieso sollte ich es nicht wollen, momentan bekomme ich nicht einen einzigen Euro dafür. Ich weiss ja auch nicht ob diese Infos überhaupt irgendwas mit der Frage zu tun haben, ob man so eine Maßnahme einfach zweimal hintereinander zuweisen darf, da die ja nach dem Gesetz her auf 8 Wochen beschränkt ist.
Sorry, mein Fehler, aber irritierend, weil ein Euro Job und dann eine Zuweisung nach § 45 SGB III. -
Haben wir hier eine Maßnahme nach "§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten"?
Am Besten lädst du mal anonymisiert zu Zuweisung hoch. -
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten!
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Ich habe mir das Formular KDU-MA angesehen und rate @guenther111 das offizielle Formular
der Agentur für Arbeit zu verwenden: Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und HeizungFerner rate ich dazu dieses Formular KDU-MA als Kopie an die Bundesdatenschutzbeauftragte
zur Prüfung zu schicken:Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.deMeiner Meinung nach ist es unvereinbar mit dem Datenschutz.
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[Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Geben Sie Ihre Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab.
Damit wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten können, bringen Sie bitte
alle vom Jobcenter angeforderten Unterlagen zur Antragsabgabe mit.Dazu gehören unter anderem:
- Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
- Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
- Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
- Einkommens- und Vermögensnachweis
Bitte weisen Sie sich bei jedem Termin mit Ihrem Personalausweis oder einem alternativen Ausweisdokument aus.
Das war es und mehr nicht! -
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten!
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Danke, das habe ich mir schon fast gedacht. Ich habe jetzt nur die KDU ausgedruckt und ausgefüllt ohne Daten des Vermieters.
Durch die Einreichung des Mietvertrags sind die ja auch dem JC bekannt.
Hier ging es um die Mietbescheinigung @guenther111. Nichts durcheinander
bringen bitte und nur die normale Anlage KDU ist korrekt.Noch ne Frage die haben mir auch geschrieben das sie einen Lebenslauf von mir brauchen. Wie sieht das denn aus muss den Vorlegen.
Stelle bitte den Zusammenhang her! Wer möchte wofür einen Lebenslauf?
Bitte präzise antworten! -
Empfehle dieses ominöse Formular mal ausreichend anonymisiert, falls notwendig, hochzuladen.
Mir scheint, hier wird eine Beschwerde wegen Verletzung des Sozialgeheimnis fällig.Darf der Sachbearbeiter meinen Mietvertrag kopieren?Aus der Praxis ist bekannt, dass Mietverträge oftmals kopiert und die Kopien zur Akte genommen werden.
Wie so oft hilft auch hier ein Blick in das Gesetz. Der Gesetzgeber erlaubt das Anfertigen von Kopien nämlich nur dann, wenn diese für die weitere Aufgabenerfüllung der Leistungsträger erforderlich sind (§ 67c Abs. 1 SGB X). Da Mietverträge jedoch oftmals eine Vielzahl von Informationen enthalten, die für das Amt nicht von Relevanz sind, vertritt das ULD die Auffassung, dass vollständige Kopien häufig nicht benötigt werden. Mit dieser Einschätzung befinden wir uns in guter Gesellschaft. So stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Jobcentern neben dem Hauptantrag auch den Vordruck „Anlage KdU – Kosten der Unterkunft“ zur Verfügung. Dieser Vordruck ist nicht von Ihrem Vermieter, sondern von Ihnen auszufüllen. Ihr Mietvertrag und/oder das letzte Mieterhöhungsschreiben werden lediglich zum Nachweis dafür benötigt, dass Ihre Angaben korrekt sind. Grundsätzlich reicht es also, dass Ihr Sachbearbeiter den Mietvertrag einsieht, diese Kontrolle in der Akte vermerkt, jedoch nicht den Mietvertrag kopiert.
Die Anfertigung einer (Teil-)Kopie des Mietvertrags ist also nur insoweit zulässig, wie dieser leistungsrelevante Angaben enthält, die nicht in der Anlage KdU – Kosten der Unterkunft – enthalten sind.Ist es erforderlich, dass mein Vermieter eine Mietbescheinigung unterschreibt?
Nein! Wie zuvor ausgeführt, ist es üblicherweise völlig ausreichend, wenn Sie den Vordruck "KdU – Kosten der Unterkunft" ausfüllen und Ihren Mietvertrag bzw. das aktuelle Mieterhöhungsschreiben vorlegen. Bedenken Sie: Wenn Sie Ihren Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen oder unterschreiben lassen, erfährt dieser zwangsläufig, dass Sie ALG II beantragen müssen. -
Alleine schon die Drohung den Vermieter anzurufen ist dreist und das Formular gehört
in den Bereich Märchenstunde einer Optionskommune. Die sehr gerne selber Formulare
erstellen und dann verlangen, dass das auszufüllen ist. -
Hinweis zur Rechtslage datenschutzrechtlich, Verstoß gegen den Sozialdatenschutz
und nicht gestattet.Bundessozialgericht: Jobcenter darf Vermieter nicht über Hartz IV Bezug informieren
Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil (Az.: B 14 AS 65/11 R) den Sozialdatenschutz
beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II gestärkt. -
Alles gut und viel Glück!
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Da du schon länger hier bist, müsstest du eigentlich wissen, dass Thread
nicht gelöscht werden. Lasse uns wissen, wie das Jobcenter reagiert. Das
wäre sehr nett, damit Anderen in ähnlicher Lage auch geholfen werden kann. -
Hallo.
Es wurde hier ja gesagt, das ich bestimmt kein Darlehen bekomme.
Deshalb habe ich es über die Krankenkasse versucht, die mir auch nicht weiterhelfen kann.Ich wollte es eigentlich nur noch erwähnen. Entschuldigung.
Stopp, dein Eingangsposting musste ich erst Mal berichtigen und quasi "hellsehen",
was du meinst. Nach Berichtigung und geändertem Titel ging es dann in die
richtige Richtung. Mag sein, dass es heute schwerfällt sich zu konzentrieren!
Deshalb helfe ich nochmal und bitte lese es konzentriert:Hallo,
warum solltest Du dafür ein Darlehen beantragen und bekommen? Hörgeräte sind - sofern medizinisch notwendig - als einmalige Sonderleistungen (Stichwort "Hilfsmittel") zu übernehmen. Stelle also einen entsprechenden Antrag - dann mußt Du nur noch 10 € Zuzahlung leisten.
Gruß!
Also, bitte und jetzt dürfte es klar sein! Antrag geht selbstverständlich zum
Jobcenter und nicht zur Krankenkasse. Es ist eine einmalige Sonderleistung,
wie Corinna schrieb und somit vom Jobcenter zu übernehmen. -
Dann ist es ja gut, dass ich hartnäckig bin. Habe auch gleich den Thread-Ttel
verändert. -
Das hast du aber nicht geschrieben! Nächste Mal bitte präziser ausdrücken.
Denn es ist ein großer Unterschied, ob es sich um einfache private Schulden handelt,
oder um ein Darlehen für ein Hilfsmittel. Ich habe dann die Überschrift präzisiert
für dich. Damit es nicht weiter zu Missverständnissen kommt. -
Guten Morgen!
Da du schon länger dabei bist, kann deine Frage eigentlich nur theoretischer Natur sein.
Denn dir dürfte bekannt sein, dass es schon sehr schwer ist überhaupt ein Darlehen vom
JC bekommen. Private Schulden sind allein dein Problem. -
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