kurz zur Vorgeschichte:
ich lebe seit über zwei Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Aus bestimmten steuerlichen Gründen (Kinderfreibetrag) ist es jedoch nötig geworden, dass ich mich ummelde und ich nicht länger als Mieter eingetragen bin. Deshalb habe ich mich nach Absprache mit meiner Schwester bei ihr gemeldet. Ich habe mich bei meiner Schwester vor allem aus pragmatischen Gründen angemeldet: Sollte doch mal ein Brief von irgendwelchen Ämtern an die neue Adresse kommmen, steht da gleich mein Name am Briefkasten. Außerdem ist das für sie zuständige Bürgeramt für mich leicht zu erreichen.
Damit auch verständlich wird, was vom Gesetz her gemeint ist und warum es eine Ordnungswidrigkeit
darstellt. Scheint hier nicht bewusst zu sein!
Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 (1) Anmeldung, Abmeldung[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]
Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 (6) Mitwirkung des Wohnungsgebers[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]
Bundesmeldegesetz (BMG) § 54 Bußgeldvorschriften[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]
Es handelt sich um ein paar Monate. Gemeldet bin ich dort seit April. Ich werde mich nächste Woche sofort woanders melden, damit es für die nächsten Monate keine Probleme gibt. Ab September hat sie wieder eine Stelle.
Am Besten da, wo du tatsächlich wohnst, denn das Finanzamt ist eine zusätzliche Baustelle.
Zu der Ordnungswidrigkeit beim Meldeverfahren käme dann noch der Steuerbetrug. Aber
wie Casa schrieb hier nicht unsere Baustelle, aber die Information für dich tat Not.
Ich bin ziemlich verärgert wegen des ganzen unnötigen Ärgers. Hätte ich gewusst, dass meine Schwester Hartz IV erhält und ihr deswegen die Leistungen gekürzt werden bzw. sie Leistungen zurück zahlen soll, hätte ich mich einfach woanders angemeldet.
Hier vielleicht mal eine Off Topic Bemerkung von mir, weil ich dich zum Nachdenken anregen möchte.
Du hast überhaupt keinen Grund über Irgendetwas verärgert zu sein, außer über dich selbst.
Deine Schwester ging mit dem ALG II Bezug nicht hausieren. Das findet man in der Realität oft, weil
Leistungsbezieher sich schämen. Angst vor Diskriminierung durch ihre Umgebung haben, wenn der
Leistungsbezug publik wird. Sie scheint auch unwissend über die Meldegesetze und wollte dir als
Bruder nur helfen. Man nennt das Familienzusammenhalt und das findet man heute nicht mehr oft,
weil sich Jeder selbst der Nächste ist in unserer Leistungsgesellschaft. Meine Empfehlung, ihr jetzt
zu helfen, dass sie auf Grund der Situation unbeschadet aus dieser Falle kommt. Denn es ist eine
böse Falle und sie ist m.E. durch Unwissenheit und Hilfsbereitschaft entstanden.
Ich habe ihr dann gesagt, sie soll den Bogen nicht abschicken, beim Amt anrufen und sich einen neuen schicken lassen und in den dann nicht eintragen, dass ich dort "wohne". Sie hat dann beim Amt angerufen und auf dem zweiten Antrag, den sie daraufhin erhalten hat, steht, dass eine eine weitere Person in dem Haushalt lebt. Den genauen Wortlaut bekomme ich jetzt nicht hin, aber es klang so, als ob sie wüssten, dass dort jemand gemeldet ist.
Was euch nichts bringt, du willst deine Schwester doch wohl nicht zum Betrug animieren und
die Lage noch verschlimmern. Da war Deine Schwester klug, denn ihr scheint der
automatisierte Datenabgleich geläufig zu sein, nur dir nicht.
(1) 1Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen,
die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,
Aber jetzt auch, was du von deiner Schwester verlangst geht nicht. Bringe Ordnung
in die Angelegenheit, helfe ihr dabei. Im Weiterbewilligungsantrag steht die Frage nach der
im Haushalt lebenden Personen und sie darf dich nicht unterschlagen, wenn du dort gemeldet
bist. Aber schaue dir das selber an, denn du hast, was SGB II angeht, wohl ein Informationsdefizit.
Da will ich gerne die Lücke schließen:
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil
Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II
Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung
Bitte lesen und nachdenken!