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Beiträge von Grace
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Auf jeden Fall habe ich wieder etwas dazugelernt, aber selbst jetzt fühlt es sich irgenwie "falsch" an PP mit meinem Bankkonto gleichzusetzten.
Da die Anlage VM auszufüllen ist, wird dort danach gefragt und es ist anzugeben.
Schaue dir die Anlage VM an, damit du das verstehst.
Unter Punkt 3. Konten und Geldanlagen ist es anzugeben, jedes Konto, was sich bei
Antragstellung in deinem Besitz befindet.--- > Folgende Vermögenswerte im In- und/oder Ausland sind vorhanden:
3. Konten und Geldanlagen
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal) < ---Bitte beachten, dass eine Nichtangaben zu Problemen aufgrund des
automatisierten Datenabgleich führt.
§ 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich - dejure.orgScheint auch unbekannt zu sein, also hier eine generelle Information:
§ 63 Bußgeldvorschriften SGB II
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, 6. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder 7. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.
(1a) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 1, 4, 5, 6 und 7 gelten auch in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 2 oder § 44b Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz.
(2) Die Ordnungswidrigkeit
kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu
fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu
zweitausend Euro geahndet werden.Da ich PP jedoch nur als Finandienstleister nutze, d. h. PP bucht einen Betrag zuerst von meinem Konto ab und überweist es dann weiter.
Es ist ein normales Konto und kein Finanzdienstleister mehr, schon lange nicht mehr:Ab morgen gilt es: PayPal wird Bank und Ihr Account wird zum Konto
1. Juli 2007, By AL | 1 Comments (Closed) Ab morgen gilt es: PayPal erhielt von der luxemburgischen Bankaufsicht vor rund einem Monat eine Banklizenz, die ab dem 2. Juli 2007 wirksam wird. Mit anderen Worten, ab heute Nacht 0:00 Uhr ist PayPal in Europa offiziell eine Bank und kein reiner Zahlungsdienstleister mehr. Ihr PayPal-Account wird zu einem echten Konto und es treten auch alle Änderungen in Kraft.
Deshalb muss dieses Konto angegeben werden, wie jedes andere Konto auch. -
Hallo,ja genau das meine ich und dieser Mehraufwand wurde nicht mit einberechnet...
Hast du denn die Liste mit der genauen Anzahl Tage und Zeiten eingereicht -
Am Rande dazu, Anlage VM, damit hier keine Missverständnisse aufkommen:
Folgende Vermögenswerte im In- und/oder Ausland sind vorhanden:
3. Konten und Geldanlagen
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal)
Es ist anzugeben und das schon länger. Aber bei dem Betrag, siehe Posting 5 @Corinna.Ich würde sagen das versteht sich wie Bargeld und hier muss der Besitz unter 150€ (lt. unseren Anträgen) nicht mit angegeben werden. Wenn die natürlich speziell danach fragen gib es eben an.
Falsche Aussage, bitte richtige Aussage zur Kenntnis nehmen und für die
Zukunft im Gedächtnis behalten. -
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Kann auch zu Zahlungsterminen noch etwas beitragen. Es gibt Firmen, da kommt am Monatsende
ein Abschlag und am 15. des Monats die Restzahlung. Das schafft man mit Organisation.
Eventuell Zahlungstermine beim Vermieter, beim Stromanbieter ändern. Auseinanderziehen,
so dass nicht Alles am Monatsende/Anfang bezahlt werden muss.oh man, ich versuche es gar nicht mehr. Es ist wie es ist und öffentl. Verkehranbindungen gibt es hier nicht und einen Vorschuss für die Dinge die ich auslegen muss gibt es erst nach einem Ü Geld Bescheid.
Du hast Angst vor Unsicherheit, weil du Verantwortung für deine Zahlungen hast. Das ist verständlich,
weil jede Phase im Leben Veränderung mit sich bringt. Gerade Arbeitslosigkeit ist besonders stressig.
[Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/troestende/troestende-smilies-0007.gif] Sei mutig, stelle dich der Veränderung und mache die Umschulung. Versuche die kommenden
Probleme zu meistern.Ja rechtlcih gesehen habe ich eine Überzahlung erhalten, praktisch aber eben nicht. Ende Juli Geld für August vom Alg 2. Ende August Ü Geld für August, aber ich brauch dies für September. Oder eben das Amt stellt die Zahlung Ende JUli für August ein und ich habe für August dann eben keine Geld, da Ü Geld erst Ende des Monats kommt, somit Darlehen vom Alg 2 für August.
Daher ich habe eine Versorgungslücke, die mit einem Darlehen geschlossen werden muss. Da ich Ü Geld in etwa in der Höhe wie das Alg 2 Geldes bekomme und durch die Umschulung höhere Kosten habe, Fahtkosten,Schulmaterial, welches ich ja erst auslegen muss und mein Pkw defekt ist (Kupplung, Reifen, Bremsen),kann ich solch ein Darlehen nicht zurückzahlen. Ich hoffe es versteht nun endlich einer mein Dilemma.
Spreche mit der Rentenversicherung, mit dem JC und mit dem PI-Verwalter. Schildere denen deine
Probleme und versuche das Problem-Gewirr zu entflechten. Eins haben alle Stellen gemeinsam, ..
.. sie müssen dir helfen! Helfen im Rahmen dessen, was rechtlich möglich ist. -
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Ob ich BAföG erhalte, sollte ich wohl mal vorab anfragen. Bin noch unter 35 Jahre.
Ich habe hier das Infomaterial für dich:Das BAföG: Alle Infos auf einen Blick
- Zweitausbildungen
- Ausbildungsabbruch und Fachrichtungswechsel
- Elternunabhängige Förderung
- Einkommensaktualisierung
- Einkommen der Auszubildenden
- Schwangerschaft und Kindererziehung
- Darlehensrückzahlung
- Bildungskredit
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium - Hochschulstandorte Deutschland
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Hallo!
Magst du mal anonymisiert den Bescheid hochladen?
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Lies bitte, was geschrieben wurde! Es wurde Alles erklärt und falls der TE noch
Fragen hat, immer gerne. -
Ein Auszubildender/ Student kann bei nichtselbständiger Tätigkeit, z.B. Studentenjob
- 4.880 € jährlich
- 406,67 € monatlich
ab 01. August 2016 bzw. 01 Oktober 2016
- 5.400 € jährlich
- 450 € monatlich
anrechnungsfrei zum BAföG hinzuverdienen.
Grundsätzlich zählt beim Auszubildenden für die Berechnung der Förderung das eigene Einkommen im zukünftigen Bewilligungszeitraum (§ 22 Abs. 1 BAföG). Der Bewilligungszeitraum (BWZ) beginnt im Monat der Antragstellung (wenn die Ausbildung später begonnen wird, dann mit Beginn der Ausbildung) und endet in der Regel nach Ablauf von 12 Monaten.
Zuflussprinzip: Zur Ermittlung des Einkommens ist nicht wichtig, für welchen Zeitraum das Geld fließt. Entscheidend ist, ob Einkommen im BWZ verainnahmt wird. -
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Na, dann, behalte das Posting hier im Kopf!
Ist eine Rechtsfolgenbelehrung bei dem Vermittlungsvorschlag dabei?
Falls nein -> Alls gut.
Falls ja ->folgendes:
Regelt der Vermittlungsvorschlag, wer die Kosten der Bewerbung trägt?
Falls nicht, dürftest du dich sanktionslos weigern dich zu bewerben. -
[Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum, Marco!
War eine Rechtsfolgenbelehrung bei dem Stellenangebot?
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Das Argument ist die Beendigung der Hilfsbedürftigkeit durch Vollzeitbeschäftigung
in den 1. Arbeitsmarkt. -
Ich habe die möglichkeit eine Stelle wieder im Rettungsdienst anzufangen.
Das Problem ist das ich dazu den Führerschein C1 benötige da die RTWs über 3,5t sind
Dazu Folgendes und es könnte von Sozialgericht unterschiedlich
sehen werden. Aber das Urteil gibt es und die Tendenz geht in
diese Richtung, weil ..............§ 14 SGB II - Grundsatz des Förderns
(1) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit.(4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte in seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B, dass Hartz IV Beziehern vom Jobcenter ein Führerschein bezahlt werden muss, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Jobcenter können Erwerblosen die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Leistungen nach § 16 SGB II aus dem Vermittlungsbudget bewilligen.
Hat der Betroffene einen Job gefunden, kommen laut § 16 SGB II, Leistungsübernahmen für Bewerbungskosten, für Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage.Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte, das auch in diesem Fall § 16 SGB II gilt, weil der betroffene Hartz 4 Empfänger mit einem Führerschein der Klasse B, einen neuen Arbeitsplatz bekommen könne. Dieser legte zur Glaubhaftmachung bei Gericht, eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers vor. ...................
Wenn du also die Stelle bekommen kannst, lasse dir das vom Arbeitgeber schriftlich
geben und reiche es beim Jobcenter ein. Was für B gilt, gilt auch für C1, wenn dadurch
die Hilfsbedürftigkeit entfällt ist zu finanzieren. Wenn C1 nicht ohne B, dann Beides! -
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