Dazu auch die "Fachlichen Weisungen SGB II" --- > Eingliederungsvereinbarungen klärt die Vorgehensweise
und die rechtliche Lage.
Ebenfalls dazu: Arbeitslosengeld II
Dazu auch die "Fachlichen Weisungen SGB II" --- > Eingliederungsvereinbarungen klärt die Vorgehensweise
und die rechtliche Lage.
Ebenfalls dazu: Arbeitslosengeld II
Nein es gab keine EGV, deswegen fand ich das ja auch so seltsam.
Wie kamst du den zu der Maßnahme? Wurde direkt ein EGV-VA mit
Rechtsfolgenbelehrung ausgedruckt, ohne das mit dir eine EGV verhandelt
wurde? Hat überhaupt ein Profiling stattgefunden?
4. Betreuungsstufen SGB II - Harald Thome
Was allerdings in korrekter Reihenfolge laut Gesetzgebung stattzufinden hat.
Erstkontakt --- > Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung
Profiling -- > Standortbestimmung - - > Zieldefinition
Zwischenziele --- > Integrationsplanung --- > Eingliederungsvereinbarung
Ohne Eingliederungsvereinbarung und in ihr bestimmte Rechte und Pflichten
von beiden Seiten --- Kunde und Jobcenter --- ist das nicht möglich. Denn das
Jobcenter hat genau, wie der Kunde Pflichten und die sind konkret zu definieren.
Ich habe aber bereits 6 verschiedene perfekt ausgearbeitete Bewerbungsunterlagen-Sets die ich je nach Stelle benutzen kann.
Hat ein Profiling stattgefunden? Wurde eine EGV mit dir besprochen und hast du sie unterschrieben?
Oder gab es über diese Bewerbungsmaßnahme einen EGV-VA, ohne das versucht wurde eine EGV
mit dir zu vereinbaren?
[Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum! Ohne Eingliederungsvereinbarung keine Maßnahme.
§ 15 Eingliederungsvereinbarung SGB II
Eingliederungsvereinbarung - HartzIV.org
Wurde eine EGV unterschrieben?
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Alles anzeigenDer GKV - Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) hat im Mai die neue am Begutachtungsanleitung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) als Richtlinie (gem. § 282 SGB V) erlassen.
Diese ist für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und ihre Verbände verbindlich.Von: Claudia Scheytt
Die Anpassung der bisherigen Richtlinie erfolgte wegen Änderungen auf Grund von gesetzlichen
Neuregelungen (z.B. dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV VSG)) und aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Wichtige
Neuregelungen betreffen u.a.:- die begrenzte Attestierung von AU nach Krankenhausbehandlung,
- die Arbeitsunfähigkeit von Organspendern,
- die Arbeitsunfähigkeit von Berechtigten nach dem SGB II und
- den Beginn des Anspruchs auf Krankengeld ab dem Tag der Feststellung durch den Arzt
- die Neufassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, in dieser wurde der Krankengeldauszahlschein
integriert, damit ist eine Unterscheidung zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug bei
der MDK Begutachtung der AU nicht mehr notwendig.Die Begutachtungsanleitung hat den Anspruch, ein umfassendes Verständnis für die Komplexität
der Arbeitsunfähigkeits-Begutachtung herzustellen und den Gutachterinnen und Gutachtern eine
einheitliche und fachgerechte Beurteilung zu ermöglichen.
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Was, wie, wo? Das ist mager und ohne ausreichende Angaben ist Hilfe schlecht machbar.
Welche Maßnahme? War eine Rechtsfolgenbelehrung dabei?
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es geht um die Summe!
Richtig! Können als Pauschalbetrag abgegolten werden. Dann zitiere ich die entsprechende
Stelle mal aus dem Merkblatt:
Alles anzeigenSachleitung oder Geldleistung
gezahlt werden (§ 24[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] Abs. 3 Satz 5 SGB II). Das gilt auch für Bezieher von HzL/GSi der
Sozialhilfe(§ 10[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]
Abs. 3 SGB XII). Jedenfalls hat die Geldleistung Vorrang (Eicher SGB
II, § 24, Rz. 60), denn Sachleistungsgewährung ist tendenziell
diskriminierend (LPK SGB II, § 4, Rz.9).
Auch bei der Sozialhilfe gilt: "Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen und Sachleistungen"
(§ 10[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] Abs. 3 SGB XII).
Erstausstattung kann auch mit
1.5 Pauschalbeträgen
abgegolten werden (§ 24[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] Abs. 3 Satz 5 SGB II; ebenso § 31[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] Abs. 3 SGB XII).
Hamburg zahlt z.B. für die Erstausstattung eines 1-Personen-Haushalts
809 €, Kassel 959 €. In Wuppertal werden 1.170 € und in Erfurt 1.700 €
gezahlt. Bei einer Geburt werden für "Baby-Hausrat und -mobiliar" (inkl.
Kinderwagen) z.B. 307 € in Kassel und 266 bis 296 € in Wuppertal
gezahlt.
„Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über
die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu
berücksichtigen.“(§ 24[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] Abs. 3,Satz 6 SGB II; § 31[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png] Abs. 3 Satz 2 SGB XII)
Die geeigneten Angaben müssten öffentlich sein, damit Sie nachvollziehen können,was zu gestanden wird.Die Pauschalbeträge müssen tatsächlich ausreichen, um
die notwendige Erstausstattung zu kaufen.
1.6 Gebrauchter Hausrat
ist grundsätzlich zulässig (u.a. LSG Mecklenburg-Vorpommern 12.02.2007 - L 8 B 150/06;
-> Einmalige Beihilfen 3.3).V.a. Bei Möbeln können Preise für gebrauchte Ware berücksichtigt
werden (LSG Sachsen-Anhalt 24.11.2011 - L 2 AS 81/08[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8AB9-540F-721B-1830C7EE/ua/UrlAdvisorGoodImage.png]).
Bei Elektrogeräten halten wir gebrauchte Geräte allerdings für nichtzumutbar. Da ihre Haltbarkeit
geringer ist, tritt schneller einErsatzbedarf auf, der jetzt aus dem Regelsatz bestritten werden muss.,
aber kaum bestritten werden kann. Der überdurchschnittlichhohe Energie- und Wasserverbrauch
gebrauchter Elektrogeräte führt ebenfalls zu einer indirekten Regelsatzsenkung.
Jetzt würde Wissen benötigt, wo dein Wohnort ist und dann kann man
beim entsprechenden JC ansehen, welche Pauschale sie gewähren.
Im Übrigen würde ich dich bitten deinen Schreibton etwas auf Normal zu reduzieren.
Du darfst nicht vergessen, wir wollen dir helfen und können für die bestehende
Gesetzgebung nichts.
Ich zitiere mich gerne nochmal und bitte darum das zu lesen.
Zur Information unser Merkblatt Hausrat - Erstausstattung.. Dort ist nachzulesen,
was Alles zu einer Erstausstattung gehört. .
Da ich dein JC nicht kenne, weiß ich nicht, wie dort die Regelungen aussehen.
Jedes JC regelt das im Rahmen dessen, was bewilligt wird, anders.
Zur Information unser Merkblatt Hausrat - Erstausstattung. Dort ist nachzulesen,
was Alles zu einer Erstausstattung gehört.
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Habe mich durch einige JC in DE gewühlt und die fördern bis 1.500 Euro. Geben sie
jedenfalls an. Aber das ist hier kein Thema, weil hier aufgrund von
Führerscheinklasse C1 eine Grundqualifikation Berufskraftfahrer beantragt werden
könnte. In deren Verlauf Beides passieren sollte. Während dieser Qualifikation erst den B,
dann die Prüfung C1, geht, kein Thema und dauert etwa 3 Monate.
Deshalb kann man den Streitpunkt Förderhöhe B vernachlässigen, weil hier ein
Komplett-Paket besser ist.
Jedenfalls sagte Frau "Steinesser" das es eine Hausinterneregelung ist das maximal bis 1500€ gefördert werden.
Auch mein Argument das ja laut SGB es keine Deckelung gibt meinte sie das es egal wäre da dies eine Hausinterneregel ist...
Der Führerscheinklasse B wird bis 1.500 Euro gefördert, ist korrekt. Aber du stellst
jetzt einen Antrag auf Förderung der Grundqualifikation Berufskraftfahrer und suchst
dir eine Fahrschule bei dir am Ort, die die Berufskraftfahrer-Qualifikation durchführt.
Die sollen dir helfen, müssen aber als Träger für die SGB II Förderung eine Zulassung
haben. Normaler Weise müsste dir die SB Adressen geben. Sie ist zur Beratung
verpflichtet:
Ja, muss beantragt werden, wenn die sich weiter so stur stellen. Darf aber nicht der
Fehler gemacht werden den Führerscheinantrag auf B zu beschränken. Denn der wird
tatsächlich nur bis 1.500 Euro gefördert. Liest sich für mich, als wäre der Fehler hier passiert.
der TE möge sich dringend ausführlich über die Schritte äußern.
Es könnte hier aber auch eine Qualifikation als Berufskraftfahrer mit allen Modulen beantragt
werden. Da kann dann Klasse B bis C1, auch CE über den Bildungsgutschein laufen.
Alles anzeigenHartz IV: Kostenübernahme für Führerschein-Erwerb
Das
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des
15. Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine
Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein
eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von
Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen
nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, das Ermessen
der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs
1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des
Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen
Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden
kann.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Anwalt in Steinfurt.
sozialrecht-spezial.blogspot.com/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html
Rot, Hervorhebung durch mich, auf Null reduziert und muss finanziert werden.
War das ein Aufhebungsvertrag mit dem AG?
War es eine Eigenkündigung?
Gab es eine Sperre beim ALG I wegen der Kündigung?
Gab es eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung?