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Beiträge von Grace
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Eine Wohnung ohne Küche ist schwierig! Kann ich mir vorstellen, aber wie wäre
es für den Anfang mit einer Mikrowelle und etwas Mirkowellen-Geschirr? Wenn das JC keine
Küche genehmigen sollte, eine Notlösung. Lies unser Merkblatt Hausrat - Erstausstattung
Du kannst es versuchen, aber wenn überhaupt, dann nur als Darlehen. -
Dankeschön bekomme ich 15,- Euro im Monat auf mein Konto überwiesen
Beträge bis 100 Euro bleiben anrechnungsfrei. Du behältst also das Dankeschön. Solltest
es aber melden. So vermeidest du Ärger beim Weiterbewilligungsantrag für die Zukunft. -
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Bei der Entscheidung über die Zustimmung zum Urlaub eines Empfängers von Arbeitslosengeld II dürfen keine sachfremden Erwägungen angestellt und damit die Grenzen des Beurteilungsspielraums
überschritten werden. Ohne Belang ist es, ob der Leistungsberechtigte sich in der Vergangenheit
über “Grundsatzregelungen” hinweggesetzt hat oder ob er klagefreudig ist.
Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Dortmund1 in einem hier vorliegenden Fall die Klage
eines Leistungsempfängers stattgegeben, dem die Zustimmung zum Urlaub verweigert und aufgrund
seines dennoch angetretenen Urlaubs für die Zeit der Abwesenheit das Arbeitslosengeld II gestrichen
worden war. ................. -
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Ein Thread reicht für die Beantwortung deiner Fragen. -
Trennungsunterhalt steht mir keiner zu,da die Ehe zu kurz war...
im Forum! Sagt wer? Warst du beim Rechtsanwalt? Das lässt sich nämlich so nicht generell
sagen, ob dir kein Unterhalt zusteht. Sondern es kommt auf den Einzelfall/Einzelfallbeurteilung an.
Rate dringend zur Prüfung!Während des Getrenntlebens ist Unterhalt zu zahlen
§ 1361 BGB: Gesetzliche Grundlage für Unterhalt bei Getrenntleben der Ehegatten[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8…orGoodImage.png]
Wenn Ehegatten sich trennen, kann der schlechter verdienende Ehegatte von dem anderen bis zur
Rechtskraft der Scheidung Trennungsunterhalt verlangen, sofern
der besser Verdienende genug verdient (wie wir sagen: wenn er leistungsfähig
ist).
Dem zum Unterhalt Verpflichteten bleibt auf jeden Fall ein
bestimmter ► Mindestbetrag [Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8…orGoodImage.png] von derzeit EUR 1.200,00 monatlich für seine eigene Lebensführung.Trennungsgründe und Trennungsverschulden sind für diesen Unterhaltsanspruch grundsätzlich unerheblich.
Doch gibt es sogenannte Verwirkungsgründe, ► § 1579 Nr. 1 bis 8 BGB.
Für die Zeit ► nach der Scheidung ist das Unterhaltsrecht anders geregelt[Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8…orGoodImage.png] als
für die Zeit der Trennung. ................
Das Gesetz legt für den geschiedenen, ein Kind betreuenden
Ehegatten unterhaltsrechtlich gleiche oder ähnliche Maßstäbe wie für eine ledige Mutter an und
mutet dem betreuenden Elternteil im Regelfall zu, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen,
wenn das Kind drei Jahre alt geworden ist.Ein Elternteil, das ein Kind zu betreuen hat und deshalb nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein
kann, ist für die Zeit von drei Jahren seit Geburt des Kindes in aller Regel Unterhalts bedürftig.
Danach entscheiden die Umstände des Einzelfalles.§ 1570 BGB
(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines
gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die
Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.
Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu
berücksichtigen.(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter
Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der
Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.Vom 3. Geburtstag an: Vorrang der Fremdbetreuung
Der Bundesgerichtshof hat in einer ► Entscheidung vom 18.03.09 [Blockierte Grafik: http://ff.kis.v2.scr.kaspersky-labs.com/B56B89198CBA-8…orGoodImage.png]und in weiteren Urteilen - u.a.
vom 30.03.11, XII ZR 3/09 - die Abkehrvon der bis Ende 2007 gewachsenen Rechtsprechung noch
einmal bekräftigt. Das frühere Altersphasenmodell sei nicht mehr gesetzeskonform.
Im Jahr 2011 kam es wegen der Entscheidungen des BGH zu Kontroversen unter Juristen und in
der Öffentlichkeit: der BGH verfolge zwar verständliche rechtspolitische Ziele, er steuere diese
Ziele aber zu schnell und ohne Rücksicht auf die gesellschaftliche Realität an.
Denn nicht für jedes Scheidungs- oder Trennungskind kann eine Betreuung arrangiert werden.
Der Bundesgerichtshof greift also der gesellschaftlichen Entwicklung vor, wenn er einen Vorrang
der Fremdbetreuung postuliert und verlangt: ................
Das müsste also geklärt werden und dein Mann kann sich nicht generell seinen Unterhaltspflichten
dir gegenüber wegen vermeidlich kurzer Ehe entziehen, nicht wenn du euer gemeinsames Kind erziehst. -
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Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt, weil Sie und Ihre Angehörigen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk der für Sie zuständigen, im Briefkopf genannten Stelle, haben dürften.
[Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum! Der Grund für die Leistungseinstellung dürfte die Zuständigkeit
sein. Wenn nach dem Umzug versäumt wurde sich beim neuen JC anzumelden, weil
anderer Zuständigkeitsbereich, hat das alte JC die Leistung jetzt eingestellt.? -
Hallo, ich bitte um vernünftige und sachliche Antworten.
:D Der Auszahlungskalender dürfte bei rechtzeitiger Antragsabgabe ein
"vernünftiges und sachliches" Argument sein! Google hält ihn eigentlich
als Suchergebnis 2017 für alle bereit. Hartz IV Auszahlungskalender 2016 und 2017
Auszahlungstermin für August der 31. Juli 2017 und das wäre Montag! -
Fachliche Hinweise zum SGB II - 07/2017
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JULI 2017
Weisung 201707024 20.07.2017 - Fachkonzept "Führungsberatung und Controlling SGB II in den Agenturen für Arbeit"Weisung 201707022 20.07.2017 - Einführung einer digitalen An- und Abwesenheitsplanung im Mitarbeiterportal – Erfassung und Genehmigung von Abwesenheiten
Weisung 201707020 20.07.2017 - Rechtsfolgenbelehrungen bei arbeitsuchenden Aufstockern – Technische Umsetzung in den Fachverfahren ATV und VerBIS zur PRV 17.02
Weisung 201707018 20.07.2017 - Erweiterung der Kontaktdaten um die persönliche Durchwahl-Telefonnummer bei enger AN-Kundenbetreuung
Weisung 201707015 20.07.2017 - Qualifizierungsplanung – Definition von einheitlichen KriterienWeisung 201707011 20.07.2017 - Fachliche Weisungen zu den Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) nach § 16c SGB II
Weisung 201707008 20.07.2017 - ALLEGRO: Erfassung von Kindergeldberechtigten, operative Mindeststandards, eAkte, aktualisierte Arbeitshilfe und Korrektur zur SV-Überzahlung
Weisung 201707001 20.07.2017 - Aktualisierung der FW Alg und zur Antragspflichtversicherung, Änderung durch das Hilfsmittel- und Versorgungsgesetz -
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Hinweis bezüglich der fragwürdigen Höhe der Heizkostenabrechnung. Bei größeren
Wohnungsgesellschaften ist die Ablesung an Fremdfirmen vergeben. Hier kommt es
oft zu fragwürdigen Ergebnissen, die unbedingt zu überprüft werden sollten.
Vielleicht noch eine nützliche Seite für @Weigelia:
[*]Der Abrechnungszeitraum
[*]Die Energiekosten
[*]Die Heizungsnebenkosten
[*]Die Kosten der Warmwasserbereitung
[*]Die Verteilung der Kosten auf die Wohnungen
[*]Die Erfassungsgeräte und die Ablesung
[*]Nutzergruppen
[*]Gemeinschaftsräume
[*]Die Abrechnung bei Mieterwechsel
[*]Abrechnung ohne Zwischenablesung
[*]Vermieterwechsel
[*]Sonderfälle
[*]Geräteausfall
[*]Das Kürzungsrecht des Mieters
[*]Die Interpretation der Abrechnung -
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Nein, das habe ich nicht geschrieben.
Der Satz bezieht sich auf den vorhergehenden Satz, in dem ich das Jobcenter erwähnte. Wir reden hier nicht von Unterhalt.
Die in einer Bedarfsgemeinschaft bestehende Hilfebedürftigkeit aller und der Einsatz des Einkommens von Eltern für Kinder, gem. § 9 Abs. 2 SGB II, ist unabhängig etwaiger bestehender oder nicht bestehender Unterhaltsansprüche zu betrachten.
Sorry, war etwas missverständlich! Aufgrund fehlender Angaben des TE
kann das hier jedenfalls nicht abschließend geklärt werden, ob der TE nun
tatsächlich noch Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter hat. Nur das
meinte ich und habe da ALG II vernachlässigt, weil du das ja ausreichend
erklärt hattest. -
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Zusätzlich beim Jobcenter mal nachfragen, ob sie die Beiträge für eine Mitgliedschaft
beim Mieterbund übernehmen wegen der Mietprobleme.Beitragsermäßigungen/Sondertarife
ALG II- und Grundsicherungsempfänger können für einen Jahresbeitrag von 40 € Mitglied werden.Eventuell ist auch eine Kostenübernahme durch die Hamburger Sozialbehörde möglich, die auf
der Kooperationsvereinbarung zwischen MhM und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und
Integration basiert. Fragen Sie bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Leistungsträgers nach.
Hier ein Beispiel anhand von Hamburg. -
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warum will Deine Mutter nichts offenlegen?
Volljährige Kinder unterliegen, wie jeder Erwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit.
Ein volljähriges Kind muss für seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde
und einfachste Tätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auch
ein Ortswechsel als zumutbar erachtet.
Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte,
muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst
wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten,
bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das
arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles
Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen
Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf.
Da der TE nichts weiter dazu schreibt, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die Mutter
tatsächlich noch unterhaltspflichtig ist, weil sie ihm eine erste, abgeschlossene Ausbildung schon
gewährt hat.Allerdings müsstest du deinen Anspruch dann gerichtlich geltend machen.
@Casa schreibt es hier, ob tatsächlich Unterhaltspflicht besteht müsste mit eine Klage
geklärt werden. -
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Es war mein erster Besuch und ich habe erst meine Formulare bekommen also ist im Grunde nichtmal der Antrag gestellt. Ich denke der Sachbearbeiter hat keine Grundlage für diese Maßnahme aber versucht es trotzdem, ich mußte ja auch nichts unterschreiben von daher werd ich da auch nicht hingehen.
Bitte lies dir genau die eingestellten Informationen von mir durch. Das du nichts
unterschreiben musstest, heißt nichts. Ein EGV-VA hat eine Rechtsfolgenbelehrung
und muss nicht unterschrieben werden. Also, was genau wurde dir ausgehändigt?
Schriftstück bitte am Besten anonymisiert mal einstellen!