Beiträge von Svenklaus

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kleine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente wird aufgestockt durch das Grundsicherungsamt nach SGB-XII. Ich habe jetzt eine Nachforderung für Heizkosten von 169,20 € bekommen für den Nutzungszeitraum vom 01.05.2015 bis 30.04.2016.
    Seit Januar 2017 befinde ich mich in einer 27 monatigen dauernden beruflichen Reha und bekomme Übergangsgeld. Somit beziehe ich momentan keine Leistungen nach SGB-XII.
    Während des Nutzungszeitraumes vom 01.05.2015 bis 30.04.2016 habe ich Leistungen nach SGB-XII bekommen.
    Jetzt ist meine Frage: Muss die Nachforderung vom Grundsicherungsamt übernommen werden, weil die Fälligkeit während des SGB-XII Leistungsbezuges war?

    Die Antwort des Grundsicherungsamtes lautet: Der Bedarf (Heizkostennachzahlung) ergibt sich zwar aus einem Zeitraum in dem Leistungen nach SGB-XII bezogen wurden. Die Fälligkeit trat jedoch erst nach Ende des Leistungsbezuges ein.

    Ist das so Richtig, oder muß die Nachzahlung vom Grundsicherungsamt übernommen werden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe...