Beiträge von MamboJango

    Liebe Franzi,

    vielen Dank für Deine Antwort. Du hast sehr präzise widergegeben, was die Probleme darstellen. Wenn das Geld weder von der einen, noch der anderen Seite fließt, dann bleibt es eben, wie von Dir auch aufgeführt, mit ALG2 bei der A....karte.

    Im Prinzip liefe es jetzt wohl darauf hinaus das Geld abschreiben zu müssen, dem VM seinen schalen Triumpf seines Dickkopfes zu überlassen. Bitter und zusätzlich frustrierend.

    Bisher hatte das JC keine Einsicht in aktuellere Abrechnungen als zur Antragsabgabe gewünscht. Das und in welcher Höhe Miete und Nebenkosten überwiesen werden, ging ja auch aus Kontoauszügen hervor. Danke aber für Deinen Tipp.

    Sollte Dir, oder jemandem anderen noch eine praktikable Lösung einfallen ... Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen mit dem Einklagen von NKA gemacht und kann mir sagen, was da zu beachten wäre und was an Kosten anfällt. Vielleicht hat ein Anwalt vor einem solchen Schritt ja auch noch andere "Hebel" zur Lösung in der Hand ...

    MJ

    Hallo, ich bin neu hier, leidereben auch Betroffener. Eines vorweg, ich hatte hier schon eine Weile mit gelesen und möchte den vielen engagierten Menschen danken, die immer wieder geduldig und fachkundig antworten! Sollte der Beitrag besser woanders aufgehoben sein, dann bitte ich ihn zu verschieben.

    Vermieter rückt seit Jahren keine NKA mehr heraus. In diesem Zusammenhang befürwortet und stärkt der BGH in einem Urteil (BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05) ausdrücklich, jeder könne von seinem Zurückbehaltungsrecht während der Mietzeit als "Druckmittel" gegenüber dem VM Gebrauch machen. Siehe zur Hintergrundinfo und Prozedere auch hier: https://tinyurl.com/m5cfgzn

    Als normal verdienender Arbeitnehmer ist man fein raus, denn da kann man sorglos zurückhalten und erst mal beiseite legen.

    Als ALG2 Bezieher hat man da aber doch eher die A....karte gezogen. Ob das der BGH da berücksichtigthat? OK, vielleicht durch eine Begründung gegen Umsetzung, da in dieser Zeit ALG2-Bezieher. Aber ob das ausreicht?
    Meine Befürchtung sähe ich darin, dass man zum einen den entsprechenden Anteil der KdU nicht mehr ausgezahlt bekäme, weil man zahlt ja auch nichtts mehr anden VM, oder später verrechnet oder abgezogen bekäme, zum anderen hat man so keinerlei Rücklage um bei Lieferung der Abrechnung dem VM das Geld zurück zu zahlen (sofort fällig, da erst mal Zweck erfüllt). Eine weitere Schuldenfalle, vor allem wenn es letztendlich bei Problemen mit dem JC wegen der dann nachträglich wieder fälligen Kostenübernahme zum SG geht. ... Oder sehe ich das falsch?
    Oder anders gefragt, wie ließe sich sowas "jobcenterkompatibel", vielleicht auch bewusst nur für kürzere Zeit (vom Betrag her in noch überschaubarem Rahmen), umsetzen? Haben die Berater beim JC überhaupt eine Ahnung um was es da geht, sollte man, vermutlich ratsam, schon vorher das irgendwie genauer abklären wollen? Oder bedeutet ALG2 dann doch davon besser die Finger zu lassen? Was wiederum die Einschränkung aus dem Urteil mit sich brächte, dass man letztendlich spätere, weitergehende Rechte nicht mehr wahrnehmen könnte.

    MJ