Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Klingt vielleicht unfreundlich obwohl ich dies nicht beabsichtige aber ist harte Realität wie viele mich bestimmt verstehen werden..

    nö - die Fragen sind durchaus berechtigt und sinnvoll.

    Allerdings befürchte ich, daß Du damit die Möglichkeit eines Forums bei weitem überschätzt. Bei Deinen ganzen Problemen kommt es auf die ganz spezifische Fallsituation an - und zu einem großen Teil auch auf das für Dich zuständige Jobcenter. Ich kenne Ämter (und Gerichte), die die von Dir bereits genannten 130 qm sehr rigide auslegen - und ebenfalls Gegenbeispiele, wo der eine Quadratmeter nicht weiter interessiert. Ich kenne Jobcenter, die eine Untervermietung bei zu großer Wohnfläche akzeptieren (einen solchen Fall hatten wir hier im Forum, such mal nach dem Nutzer Schnuffi1 oder so), aber auch wieder Jobcenter und Gerichte, die eine solche Untervermietung als abstrakt ansehen und diese verneinen.

    Du merkst, worauf ich hinaus will: die Fragen, die Du stellst, sind ziemlich kompliziert und keine Standardfragen. Insofern würde ich dir dringend - ggf. unter Zuhilfenahme eines Beratungsscheines - einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen. Dieser kennt meist die Haltung des örtlichen Jobcenters und vor allem die Rechtssprechung des zuständigen Sozialgerichtes bzw. des Landessozialgerichtes. Ich glaube, gerade bei solchen für Dich zu Recht exentiellen Fragen solltest Du eher dort Rat holen als in einem Forum.

    Erwirbt der Arbeitssuchende allerdings mit den Kaufpreismitteln aus dem Verkauf seiner „zu großen“ Immobilie nun ein „angemessen großes“ Hausgrundstück, ist dies nach der bisherigen Sozialhilfepraxis zulässig.
    Der Anspruch auf ALG II bleibt dann erhalten.

    Das sehe ich vollkommen anders und als falsch an - und da fängt eben die Problematik eines Forums an. Hier hat jeder eine andere Meinung, aber keiner kennt nun die spezifischen Details in Deinem konkreten Fall.

    Gruß!

    Hallo,

    außerdem ist das doch genau deren Arbeit richtig zu gucken...

    Deine Aufgabe oder auch Arbeit wäre es, einen Bescheid auf Richtigkeit zu prüfen. Wie groß wäre denn Dein Geschrei, wennn Du nachträglich herausgefunden hättest, daß Du zu wenig Leistungen erhalten hättest?

    ich sehe es so, das die einen Fehler gemacht haben, den ich nun bezahlen soll.

    Es mag ein Fehler gemacht worden sein. Das ändert aber nichts daran, daß der Haushaltsstrom von Dir zu zahlen ist und eben nicht vom Amt. Insofern zahlst Du nicht für einen "Fehler", sondern für das, was jeder andere ALG-II-Bezieher auch zahlen muß - nämlich seinen Haushaltsstrom. Du wirst also nirgendwo benachteiligt.

    werde mir wohl einen Anwalt besorgen müssen, gibts da eine Möglichkeit Unterstützung für die Anwaltskosten zu bekommen?

    Die Chancen auf einen Beratungsschein sehe ich bei Null, weil die Rückforderung in Sachen Haushaltsstrom berechtigt ist. Was sollte ein Anwalt daran ändern?

    Gruß!

    Hallo,

    Ich bin der Meinung das ich nichts dafür kann das es jetzt erst aufgefallen ist… auf jeder Nebenkosten Abrechnung stand der Stromanteil drauf… Ich finde das nicht in Ordnung

    äh - das hätte Dir dann ja auch selbst auffallen müssen. Das könnte man dann auch nicht in Ordnung finden....

    Prinzipiell ist der Stromanteil (außer für eine evtl. Heizung) selbst zu tragen, weswegen die Rückforderung von Haushaltsstrom als solches berechtigt ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Wunschdenken!

    naja. Bleibt erst mal nur eine reine Behauptung Deinerseits.

    Für beide Alternativen könnte einiges sprechen.

    Wow - und was genau sollte aus den wenigen Infos für irgendwas genau sprechen? Wo genau ist hier die wirtschaftliche und/oder die besondere Härte bei einer nicht eigengenutzten Eigentumswohnung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen? Du fragst nicht einmal nach den Wert der ETW, bist aber bereits jetzt der Meinung, daß alles nur "Wunschdenken" sei, Aussagen dazu "falsch" sind - ohne auch nur im mindestens auch nur den Hauch einer Ahnung von der konkreten Situation zu haben. Solche Pauchalantworten sind vollkommen unnötig und kaum sachkundig.

    Es bringt absolut nichts, irgendwelche seltsamen Texte zu schreiben, die eigentlich auf nichts basieren und damit dem TE irgendeinen eventuellen Anspruch vor zu machen, den es nicht gibt. Auch bringt es nichts, aus einer rein theoretischen Ecke irgendeiner Meinung zu sein, wenn in der Praxis tatsächlich andere Entscheidungen zu treffen sind.

    Von daher würde ich Dich um mehr Sachlichkeit und weniger eigenem Wunschdenken bitten.

    Gruß!

    Hallo,

    aber Lohn bekommt sie erst am 30.04., bis zu diesem Zeitpunkt besteht ja die Bedürftigkeit nach § 9 SGB II.

    nein.

    Der AV gilt ab 1. April, ab dann erhält der TE 1700 € netto. Für das Jobcenter in Berlin ergibt sich damit keinerlei Bedürftigkei, zumal sich der TE auch erst zum 01. April beim Berliner Jobcenter anmeldet.

    Das Überbrückungsgeld ist -wenn überhaupt - ausschließlich durch das alte Amt zu zahlen.

    Gruß!

    @Ghansafan

    Äh - für das Jobcenter in Berlin besteht keine Bedürftigkeit mehr bei einem Einkommen von 1700 € netto. Ich bezweifele daher stark (auch angesichts der hiesigen Bearbeitungszeiten), daß sich das Amt da rühren wird und halte eher das alte Amt in der Pflicht.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast dem JC den Wasserschaden und die vorübergehende auswärtige Unterbringung mitgeteilt. Gekürzt hast Du die Miete nicht. Also kann man feststellen: Insoweit alles im grünen Bereich.

    Bitte erst lesen, dann schreiben:

    da die Hausverwaltung meinte das ich eine Mietminderung in Höhe von 100% erhalte hab ich das denen Garnichts gemeldet

    Ich lese da nichts von irgendeinem grünen Bereich.

    Gruß!

    Hallo,

    die überweißen das Geld dem Vermieter und die miete war weiterhin zu bezahlen

    Du selbst schreibst etwas von einer 100-prozentigen Mietminderung. Also war die Miete zumindest für die gegenüber dem Amt ursprüniglich angegeben Wohnung nicht "weiterhin" zu zahlen. Du hättest also das ganze dem Amt mitteilen müssen,weil es sich um eine andere Wohnung als die handelte, für die Kosten der Unterkunft bezahlt worden sind.

    die Hausverwaltung behauptet aber das die gesetzlich ein schreiben brauchen vom Arbeitsamt da die ja die Miete ja auch direkt an den Mieter überweisen

    Es gibt kein entsprechendes Gesetz. Wozu auch: Du bekommst vom Amt die Miete und überweist diese an den Vermieter. Was soll da ein Gesetz oder irgendein Schreiben...

    Hallo,

    dann wäre als erstes die Frage zu klären, ob eine Ausbildungsförderung in Betracht kommt. Da es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt, kommt hier evtl. Schüler-BaföG in Betracht.

    meine Eltern geben mir auch nichts mehr

    Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Da Sie angesichts der Ausbildung und Deines Alters höchstwahrscheinlich Kindergeld für Dich bekommen, müssen sie Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes leisten.

    und ich so deshalb dem Jobcenter nichts vor legen kann.

    Im Normalfall gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, weswegen die Kosten der Unterkunft nicht übernommen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    durch das Jobcenter werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Bei einer 100-prozentigen Mietminderung entfallen diese Kosten und Du hast also zu Unrecht Leistungen bezogen und mußt mit entsprechenden Reaktionen des Amtes rechnen.

    Ansonsten ist Dein eigentliches Problem unverständlich. Warum sollte die Hausverwaltung ein Schreiben haben wollen, daß die Kosten der Unterkunft an Dich überwiesen werden? Wieso sollte das Jobcenter diese Selbstverständlichkeit bestätigen sollen und wozu? Was soll der Hausverwaltung ein solches Schreiben nutzen?

    Gruß!

    Hallo,

    bei 1.700 € dürfte keine Bedürftigkeit mehr bestehen und Du also kaum noch Leistungen erhalten.

    Die Übernahme einer Kaution wäre als Darlehen möglich, wenn Du derzeit noch in Bezug von ALG-II bist. Dann wäre auch eine Überbrückung - ebenfalls als Darlehen - denkbar.

    Gruß!

    Hallo,

    das mit dem Unterhalt hast Du bisher nicht geschrieben. Da in diesem Fall der Unterhalt höher als das KG ist, ist die Frage der Anrechnung des KG bei Dir nicht weiter von Bedeutung - was aber die Aussagen in Beitrag #3 dennoch nicht richtig macht.

    Mich würde vor allem interessieren, ob die Familienkasse das Gutachten des Jobcenters anerkennen müsste.

    Entgegen der auch hier falschen Aussage in Beitrag #3 ist in diesen Fragen im Zusammenhang mit dem Kindergeld nicht der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zuständig, sondern das Gesundheitsamt der Kommune/des Landkreises. Ob das Gesundheitsamt dann die Feststellungen des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur übernimmt oder eigene Untersuchungen anstellt, ist im Einzelfall vom Gesundheitsamt zu entscheiden.

    Gruß!

    Hallo,

    Ungeachtet dessen sollten Deine Eltern erneut einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Und vor allem: Eine Auszahlung des Kindergeldes an Dich nicht veranlassen.

    und wieder einmal die vollkommen unbegründete und falsche Aussage, auf die dann der Hilfsuchende natürlich anspringt:

    Interessant ist dein Hinweis, dass das Kindergeld nicht direkt an mich weitergeleitet werden muss.

    Irgendwie muß es es Dir Spaß machen, mit falschen Infos hier aufzutrumpfen. Fakt ist auch hier: die Eltern sind zu Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet, wenn sie Anspruch auf das KG haben. Ob die Eltern dann das KG an das Kind abtreten oder an das Kind überweisen, ist dabei unerheblich und macht keinen Unterschied. Wichtig ist eben nur, daß die mindestens 192 € an das Kind als Barleistung gezahlt werden, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.

    Da das Kindergeld nun weggefallen ist, wird es vom Jobcenter völlig korrekt nicht mehr als Einkommen auf Deinen Bedarf angerechnet. Entsprechend höher fällt fortan das ALG II aus.

    Blödsinn. Das Kindergeld fällt nicht weg, weil dem Grunde nach kein Anspruch mehr darauf besteht, sondern trotz Aufforderung ein Gutachten nicht eingereicht wurde. Damit wurde der Wegfall selbst verursacht und das Jobcenter hat mitnichten das ALG II zu erhöhen und hat dies im konkreten Fall wohl eher aus bisheriger Unkenntnis der wahren Gründe der Einstellung des KG getan - was sich aber recht schnell ändern wird.

    Das der Rest des Beitrages #3 von Anfang bis Ende nur aus nicht belegbaren Behauptungen, reinen Vermutungen und Wischi-Waschi besteht, muß ich nicht extra betonen. Hauptsache, der Beitrag ist schön lang...

    Meine Geduld mit Dir ist am Ende....

    Gruß!

    Hallo,

    wieso verzichtest Du auf das KG? Du hast doch gar keinen Rechtsanspruch darauf und kannst also nicht verzichten - oder bist Du Vollwaise oder Deine Eltern verschollen?

    Zweite Frage wäre gar nicht, warum das Jobcenter Dir für 2 Monate keinen Ausgleich zahlt, sondern eher, warum es generelll für das KG aufkommen sollte, auf das ja durchaus ein Anspruch besteht und auf das aus eher nicht nachvollziehbaren Gründen einfach mal so verzichtet wurde? Insofern würde ich prinzipiell damit rechnen, daß irgendwann in naher Zukunft kein Ausgleich der 192 € durch das Jobcenter mehr erfolgt. Ich gehe mal davon aus, daß Du dem JC nicht gesagt hast, daß Du sozusagen freiwillig auf das KG verzichtet hast. Das bekommt das Amt dann aber schnell mit - und wird mit Rückforderungen kommen. Kindergeld ist nunmal vorrangig gegenüber dem ALG II.

    Gruß!