Hallo,
Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.
das glaube ich kaum. Durch die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit dürfte diese Aussage nicht richtig sein.
Laut Eingliederungsvereinbarung sind Gespräche dieser Art kostenlos zu führen.
In der EGV wird ausdrücklich eine Pauschale für Bewerbungen genannt. Somit ist auch diese Aussage nicht richtig.
Entstehen höhere Kosten als die Pauschale, kann dies in der EGV entsprechend vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, solltest Du vor Antritt einer Bewerbungsreise einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser abgelehnt, kannst Du das normale Widerspruchs- und Klageverfahren vornehmen.
Die Begründung des SB ist zwar Blödsinn, aber es handelt sich (solange es nicht in der EGV steht) um eine reine KANN-Leistung - einen Anspruch als solches hast Du somit nicht. Abgesehen davon ist eigentlich nach dem BGB der einladende Arbeitsgeber für die Kosten eines Vorstellunsggespräches verantwortlich. Nur wenn er dies ausdrücklich in seiner Einladung verneint, käme eine Erstattung durch das Jobcenter in Frage.
Im übrigen gibt es auch für Reisekosten vom Jobcente eine Obergrenze von max. 300 € im Jahr.
Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?
Nein. Aber Du kannst dann auch nicht die Pauschale und ggf. Reisekosten geltend machen.
Gruß!