Beiträge von Corinna
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Hallo,
aber das dürfte doch unabhängig sein vom HartzIV Anspruch oder?
Unterhalt ist vorrangig gegenüber ALG II. Wenn also durch Unterhalt der Lebensunterhalt gedeckt oder gemindert werden kann, kommt es zu entsprechenden Konsequenzen bei dem Anspruch auf ALG II.
Es wäre wirklich super, wenn jemand einen Tipp hätte, ob Anspruch auf HartzIV besteht oder auf Sozialgeld.
Und nochmal: solange die Unterhaltsfrage nicht näher beantwortet werden kann, ist ein Anspruch auf ALG II nicht automatisch vorhanden. Zumal hier u.U. ja nicht nur der Kindes-, sondern auch der Trennungsunterhalt in Betracht kommen könnte.
Gruß!
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Hallo,
da hier kaum einer weiß, was Dein Jobcenter unter INGA versteht, kann Dir hier auch kaum jemand antworten. Und nein - ich werde nicht meine wenige Freizeit nutzen, um nach irgendwelchen lokalen Maßnahmen zu googlen.
Gruß!
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Hallo,
Sind 30% (ich nehme mal an für 3 Monate oder wie?!) bei 36 Euro nicht rechtlich unverhältnismäßig?
eine Sanktionsandrohung bezieht sich nicht auf die Höhe einer evtl. Rückforderungssumme, sondern auf den vorgeworfenen Tatbestand. Theoretisch kann also der Betrag, um den es geht, auch wesentlich niedriger sein. Hier geht es auch nicht um den Betrag selbst, sondern offensichtlich um die Tatsache einer fehlenden Mitwirkung: Du hättest die Betriebskostenabrechnung von selbst unaufgefordert sofort nach Erhalt dem Amt vorlegen müssen.
Gruß!
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Hallo,
mag ja alles sein, entspricht aber nicht unbedingt der Lebenswirklichkeit, das ALG II vom Konto vollständig abzuheben, um es dann doch wieder einzuzahlen. Natürlich ist das nicht verboten, zieht aber entsprechende Rückfragen nach sich, weil nicht mehr ersichtlich ist, woher die eingezahlten Beiträge nun tatsächlich stammen. Es könnte so sein, wie Du es beschreibst, es kann aber auch anders sein.
Vielleicht hilft hier der Vorschlag an das Jobcenter, eine Art Haushaltsbuch zu führen, um so nachzuweisen, daß Ein- und Auszahlungen das ALG II nicht übersteigen. Keine Ahnung, ob das aber hilft...
Gruß!
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Hallo,
Beim Jugendamt haben wir eine Ablehnung der Unterhaltszahlungen bekommen,da wir ja in einer Beziehung sind.
naja - dennoch bleibt der Vater ja unterhaltspflichtig, auch wenn Ihr in einer Beziehung lebt. Von daher stellt sich tatsächlich die Frage nach dem Unterhalt.
Gruß!
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Hallo,
Meine Eltern haben schriftlich erklärt, dass sie mich nicht weiterfinanziell unterstützen werden und wir getrennt wirtschaften bzw. keineHaushaltsgemeinschaft bilden.
Ihr bildet dann zwar keine Bedarfsgemeinschaft, aber durchaus eine Haushaltsgemeinschaft. Bei einer solchen HG mit den Eltern wird die Regelvermutung wirksam, daß die Eltern Dich finanziell unterstützen. Ist dies nicht der Fall und kannst Du das auch nachweisen, sollte es keine weiteren Probleme geben.
Da ein Mietvertrag für meine Eltern steuerlich auf gut deutsch Käse ist und das bei den Abzügen meiner Eltern keinen Gewinn abwerfen würde
Was immer damit gemeint ist...
Gruß!
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Hallo,
Deswegen frage ich ja eben, was man machen kann, wenn man Regelsatz Bargeld auf das Konto einzahlt.
Du bekommst Dein ALG II bar ausgezahlt?
Gruß!
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Hallo,
Gabz erlich... so ne plumpe Antwort.
und wieso sollte nun eine rechtlich vollkommen zutreffende Antwort "plump" sein? Du erhälst für den September nicht nur noch Dein ALG II, sondern eben auch Dein Gehalt, also doppelte Zahlungen. Beklagst Dich aber dennoch. DAS nenne ich dann mal eher plump.
Im übrigen habe ich Dich bereits darauf hingewiesen, daß mittels einer Ratenvereinbarung die Schuldenlast entsprechend gering ausfällst. Wenn Du nun aber erwartest, daß man Dir für den Monat, in dem Du doppelt Zahlungen erhalten wirst, nun auch noch irgendwelche weiteren Zuwendungen ohne Rückzahlungen erfolgen sollten, dann scheinst Du mir in diesem Zusammenhang erhebliche Verständnisprobleme zu haben.
Somit wäre das Thema erschöpfend beantwortet. Da Du bei Antworten, die Dir nicht gefallen, mit persönlichen Angriffen kommst, sehe ich auch keinen Sinn darin, hier sich noch weiter zu engagieren.
Gruß!
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Hallo,
Ich hatte eine abschließende EKS vorgelegt
in der Du dann nicht die Februareinnahmen angegeben hast? Das wäre dann tatsächlich grob widerrechtlich und könnte als Betrugsversuch ausgelegt werden. Ich sehe da keinen vernünftigen und vor allem plausiblen Grund, das im Nachhinein begründen zu können.
Meinst du, ich sollte jetzt einfach die Barquittungen und Kontoauszüge zusammen mit einer neuen EKS vorlegen
Und was soll das bringen? Es geht um die (falschen) Angaben zur abschließenden EKS. Natürlich mußt Du die Zahlungen nachmelden, aber das dürfte Dich kaum vom Vorwurf von Falschangaben bewahren.
Wieso sollte kein Anspruch auf ALG2 mehr bestehen?
Im allgemeinen besteht ein Anspruch auf ALG II bei Bezug von BaföG nur dann, wenn der Auszubildende noch bei den Eltern wohnt. Daher bleiben meine Zweifel, ob Du mit Bezug von BaföG noch weiteren Anspruch auf ALG II hast.
Gruß!
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Hallo,
hat entsch., das Ehepartner welche in keiner Haushaltsgemeinschaft leben der Regelbedarf für Alleinstehende gilt
ja und? Deine Frage geht in Sachen Finanzierung von 2 Wohnungen nach Heirat, wobei Du bisher keinen einzigen nachvollziehbaren Grund für die räumliche Trennung genannt hast. Daher bleibt es durchaus bei den hier genannten Antworten. Zu der Anwendbarkeit des Urteils eines Sozialgerichtes wurde bereits Stellung bezogen.
Gruß!
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Hallo,
im Rahmen meiner Selbstständigkeit habe ich von Februar-April an einem Stand Waren verkauft
und warum sollten dann nach einem Standverkauf die Einnahmen Monate später zugeflossen sein? Scheint mir unglaubwürdig.
ich habe Angst, dass die mir durch die Geschichte mit dem Einkommen aus dem Februar einen Betrug anhängen, was ich nicht widerlegen könnte
Entscheidend ist die abschließende EKS, die Du ja noch nicht vorgelegt hast.
Generell müsste ich nur noch bis kommenden Sommer ALG2 beziehen
Woran ich so meine Zweifel habe, sofern Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.
Ich überlege zurzeit, ob es nicht sinnvoller wäre, den WBA einfach auslaufen zu lassen, nicht mehr zu reagieren und mich für das letzte Jahr nur mit Schülerbafög und Halbwaisenrente durchzuschlagen, in der Hoffnung, dann keine Rückzahlung leisten zu müssen
Deine Hoffnung ist vollkommen unberechtigt - auch in diesem Fall kommt es zu Rückforderungen. Wobei diese Rückforderungen ja nicht nur die Nachzahlungen betrifft, sondern auch die erheblich höheren Einnahmen aus Selbstständigkeit.
Falls außerdem jemand zufällig routiniert im Berechnen des Anrechnens von was-auch-immer sein sollte, würde ich mich noch mehr über eine Einschätzung freuen, welche der o.g. Rückzahlungen inwiefern mit was verrechnet werden und wie hoch denn die Rückzahlung, die ich leisten müsste, sein könnte...
Verrechnen? Womit? Wie bereits geschrieben, dürfte kein Anspruch auf ALG II mehr bestehen, womit also auch nichts "verrechnet" werden kann.
Ansonsten kannst Du Dir ja selbst die wahrscheinliche Rückzahlungssumme ausrechnen - hier weiß keiner, wie hoch die monatlichen Rückzahlungen aus BaföG und Rente sind.
Gruß!
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Hallo,
da die KdU regional festgelegt werden, läßt sich Deine Frage nicht pauschal beantworten. In manchen Regionen mag die Größe eine Rolle spielen, in anderen nicht.
Verbindliche Auskünfte kann Dir nur das Amt vor Ort geben.
Gruß!
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Hallo,
Wie wird die BG begründet bei zwei separaten Haushalten.
mit der Hochzeit?
Gruß!
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Hallo,
ok - Du weißt sowieso alles besser, obwohl Du Dich auf veraltete Urteile und Rechtssprechung berufst und Gegenargumente nicht zuläßt, weil sie Dir nicht in den Kram passen. Deine Sache.
An anderer Stelle wurde mir das gerade bestätigt.
Aja - und weil nun irgendein AxelK etwas schreibt, was Dir offensichtlich mehr als meine Antwort zusagt, ist sie deswegen richtiger? Seltsame Logik....
Somit kann das Thema auch beendet werden - bei Beratungsresistenz habe ich keine Lust, mich weiter zu engagieren.
Gruß!
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Hallo,
Und gehalt gibts erst ende des Monats
ja - und das Gehalt wird rückwirkend für September gezahlt.
Gruß!
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Hallo,
Ob da ggf Caritas oder so helfen kann?
nein. Wie auch? Ihr könnt ja Euren Lebensunterhalt auch im September decken.
Gruß!
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Hallo,
Ich kann mir nicht vorstellen, das da eine Bedarfsgemeinschaft greift.
falsche Vorstellung. Mal abgesehen davon, daß ohne triftigen Grund kaum 2 Wohnungen bezahlt werden würden, ist die Heirat an sich bereits Merkmal einer BG.
Gruß!
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Hallo,
Ein Widerspruchsverfahren setzt aber einen aktuellen Antrag voraus.
nein, nicht bei einem aufgehobenen Antrag. Dagegen kann man zwar tatsächlich Widerspruch einlegen - was aber nichts damit zu tun hat, daß aktuell kein laufender Antrag vorliegt.
Was nun Deine komischen Zitate betrifft (die dann auch noch mehr als 7 Jahre alt und somit veraltet sind): Dir ist ALG I nicht grundsätzlich versagt worden. Ein kleinert, aber feiner Unterschied.
Statt hier nun recht sinnlos zu diskutieren und Energie zu verschwenden - warum hast Du nicht stattdessen längst den Neuantrag gestellt? Ich würde mich da eher darauf konzentrieren, wenn Du so dringend auf Geld angewiesen bist...
Gruß!
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Hallo,
Die Behörde hob dann schriftlich den ALG-I-Bescheid auf
Damit hast Du keinen laufenden Antrag auf ALG I mehr. Also weder "Bauchgefühl" noch irgendwas anderes, sondern nur reiner Fakt.
Gruß!
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Hallo,
stelle einen neuen Antrag auf ALG I.
Gruß!
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Hallo,
Ihr bekommt ja am Freitag ALG II für den September, wovon Ihr problemlos leben könnt. Zwar wird das Geld u.U. zurück gefordert, aber dann kann man auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Gruß!
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Hallo,
Einkommen ist Einkommen und wird also abzüglich der Freibeträge angerechnet.
Gruß!
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Hallo,
Ihr seid keine WG. Punkt.
Gruß!