Hallo,
welche Staatsbürgerschaft hat Deine Frau?
Gruß!
Hallo,
welche Staatsbürgerschaft hat Deine Frau?
Gruß!
Hallo,
mal eine ganz kurze Frage
Und keine Antwort. Angeblich erbst Du, hast noch keinen Bescheid, willst irgendwelche Forderungen aus dem Ausland kostenfrei vertreten, bist der "Experte" in Sachen Vermögen und Datenabgleich, bewohnst ein Eigenheim mit einer Kreditbelastung von mehr als 1.300 €- angesichts all dieser Sachen werde ich mich nicht auf Deine "Fragen" einlassen.
Gruß!
Hallo,
Ich verstehe die Logik nicht.
naja - bei einer Bedarfsgemeinschaft wird halt das Einkommen aller Mitglieder angerechnet. Was dann wiederum logisch ist - sonst wäre es ja keine BEDARFSgemeinschaft.
Wie hoch ist die anteilige Warmmiete der Tochter?
Gruß!
Hallo,
Und dann zu einem bestimmten Zeitpunkt "Überraschung !!"
schöne These. Widerspricht aber der Tatsache, daß das Konto bei einem Datenabgleich aufgeflogen ist. Dieser Abgleich fragt ja nicht einfach nach Name und Vorname, sondern auch nach anderen Details... Abgesehen davon würde das voraussetzen, daß die Eltern nichts von einem Antrag auf ALG II gewußt hätten. Klingt auch nicht gerade plausibel...
Wie auch immer: zu einem Owi-Verfahren wird es sicherlich kommen. Die Frage ist, ob dies eingestellt wird oder eben nicht.
Gruß!
Hallo,
Wenn es sich nachvollziehbar erklären lässt, dass Du von dem Konto nichts wusstest
was dann außerordentlich schwer sein dürfte, zumal das Konto ja auf den Namen der ALG-II-Bezieherin läuft...
Gruß!
Hallo,
naja - so richtig glaubwürdig kommt das nicht rüber: bei solchen Summen ist es durchaus lebensnah, ein eigenes Konto zu haben und nicht das Konto des Kindes zu nutzen, welches Sozialleistungen bezieht. Von daher könnte es durchaus zu massiven Problemen bei der Glaubhaftmachung kommen, da das Amt erstmal von verschwiegenen Einnahmen ausgehen dürfte.
Gruß!
Hallo,
Für welche Vorteile qualifizieren wir uns realistischerweise?
die Frage ist für mich nicht verständlich.
Gruß!
Hallo,
Im Grunde wechselt der Lebensmittelpunkt nun ja zu meiner Ausbildungsstätte da ich dort wohl 90% des Monats verbringen werde
Nein. Die Aufenthaltsdauer an sich ist kein Indiz für den Lebensmittelpunkt, sondern eher so etwas wie die soziale Bindungen und der absehbare Rückzugswillen (Stichwort "vorübergehende Abwesenheit"). Und beides wirst Du nur schwer abstreiten können.
Gruß!
Hallo,
Du wirst mit Rückzahlungen und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen.
Gruß!
Hallo,
Oder läuft dies dann anders ab?
entscheidend ist der Lebensmittelpunkt, der weiterhin bei Deiner Partnerin und dem Kind liegen dürfte. Von daher werden durchaus entsprechende Nachweise verlangt werden. Allerdings könnte man ein aubsilungsbedingte doppelte Haushaltsführung bei der Berechnung geltend machen und also entsprechende Werbungskosten einkommensmindern anrechnen lassen.
Gruß!
Hallo,
warum die Trennung von der Mutter? Wo lebt die Mutter - Deutschland oder Italien? Wie sieht es mit dem Vater aus - wo lebt dieser? Was ist mit Unterhalt seitens der Eltern? Warum der Umzug nach Deutschland?
Gruß!
Hallo,
Er tritt die Forderung an mich ab, damit ich diese einfacher in D per Mahnverfahren einzutreiben und diese ihm dann weiterzuleiten.
hört sich nicht seriös an. Der Mensch in Asien kann jederzeit einen in Deutschland zugelassenen Anwalt mit der Eintreibung beauftragen.
Geht das trotz ALG2 oder gibt das Probleme ?
Selbstverständlich gibt das Probleme. Das Geld läuft auf Deinem Namen und Deinem Konto. Es wird nicht zum Schonvermögen zugerechnet. Also wirst Du das Geld für den eigenen Lebensunterhalt aufbrauchen müssen. Und bevor Du fragst: Schulden sind uninteressant in Zusammenhang mit ALG II.
Gruß!
Hallo,
Wir beide habe im Mietvertrag jeweils als Hauptmieter unterschrieben.
was sollte dann ein Untermietsvertrag bringen? Ein Haupmieter kann nicht gleichzeitig Haupt- und Untermieter sein...
Gruß!
Hallo,
Du scheinst irgendwie nicht meine Antworten zu lesen:
Von daher wäre die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur zu empfehlen. Unter Umständen würde die Maßnahme hier übernommen werden.
Was ist daran so schwer zu verstehen? Du hast genug Zeit vor der Hochzeit, das mit der Arbeitsagentur zu klären, denn das Jobcenter ist ab Heirat nicht mehr zuständig.
Gruß!
Hallo,
meine Pflicht habe ich offiziell erfüllt.
nein, hast Du nicht. Eine reine Krankschreibung reicht nicht aus, um irgendwelche Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht wahrzunehmen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich hier für alle das Beste möchte. Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden, und werde mich freuen, sollte ich dies ohne störende und kontraproduktive Eingriffe tun können.
Vielleicht solltest Du das für Dich selbst beherzigen? Bisher lese ich nur, daß Du es nach mehreren Wochen noch nicht mal geschafft hast, den Antrag auf ALG II ordnungsgemäß abzuschließen. Von daher kann kaum die Rede von "störenden" und "kontraproduktiven" Eingriffen die Rede sein. Zumal sich die Frage stellt, was Du darunter verstehst.
Davon mal abgesehen: wenn Du das Problem mit dem ALG II seit mehren Wochen bereits hast, kann man schon krankheitsbedingt nicht von
Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden
reden. Das mag zutreffend sein, wenn Du gesund bist - aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es reines Geschwafel, welches ich tagtäglich in etlichen Gesprächen höre.
Dazu paßt dann auch die Frage
Außerdem wollte ich bei dieser Gelegenheit noch fragen, warum die Briefe mit den Termineinladungen ohne Einschreiben bei mir ankommen.
Irgendwie drängt sich mir der Gedanke auf, daß es Dir insgesamt nur darum geht, möglichst ohne irgendwelche Verpflichtungen Leistungen zu beziehen.
Gruß!
Hallo,
wo sind hier die Grenzen
es gibt keine zeitlichen Grenzen und alle 6 Monaten Vorstellungstermine sind durchaus rechtens.
Gruß!
Hallo,
das erforderliche Mindesteinkommen für das Wohngeld wird nur sehr knapp erreicht. Womit u.U. ALG II besser wäre. Das müßte im Einzelfall genauer berechnet werden, wozu Du unter http://www.sozial-hotline.de die Möglichkeit hast.
wenn in der Zeit eine Steuerrückzahlung kommt, wird das dann vom ALG2 abgezogen?
Ja.
Gruß!
Hallo,
Jetzt habe ich hier aber gelesen, dass wenn meine Eltern einSchreiben aufsetzen und mich außer den oben geschriebenen Tatsachen, mich nichtweiter unterstützen, dass sie dann nicht als Hausgemeinschaft eingestuftwerden.
äh - kostenlose Miete, KV-Beiträge - wie anders als so sieht eine Unterstützung der Eltern für das Kind aus?
Abgesehen davon - solange Du bei Deinen Eltzern wohnst ist es eine Haushaltsgemeinschaft. Die Frage ist halt bloß, ob Dich Deine Eltern unterhalten. Und das kannst Du ja nicht einfach abstreiten...
Gruß!
Hallo,
Kann aber eben nich sein, das sparsammen und ängstlichen Menschen
am Ende ein Strick aus sowas gedreht wird.
naja - widersprüchlich sind Deine Ansichen aber auch. Du vertraust Deinem Konto (welches durch einen staatlichen Einlagefonds gesichert ist) nicht, zahlst aber fleißig Geld auf eben dieses Konto ein, um irgendwelche Inline-Shops (die eben nicht gesichert sind) zu bezahlen. Bemerkst Du den Widerspruch und die daraus resultierende Unglaubwürdigkeit für das Jobcenter selbst?
Gruß!
Hallo,
ein Kind ist den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft jedoch per Gesetz eben nicht unterhaltspflichtig, sprich, das nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählende Kind muss nicht für das Einkommen der Eltern bzw. deren Bedarfsgemeinschaft aufkommen. Das wurde so entschieden.
Du scheinst mir hier etwas mit den Begriffen "Unterhalt" und "Haushaltsgemeinschaft" durcheinander zu bringen. Nach Deiner Logik könnte das Kind Einnahmen von meinetwegen 5.000 € im Monat haben und der Rest der Haushaltsgemeinschaft dennoch Sozialleistungen erhalten müssen. Dem ist nicht so: es geht hier nicht um die Unterhaltspflicht des Kindes, sondern um eine Haushaltsgemeinschaft, bei der das den eigenen Lebensunterhalt übersteigende Einkommen mit angerechnet wird. Das ist dann auch logisch (siehe mein zweiter Satz) und hat absolut nichts mit einem "Selbstbehalt" oder dergleichen zu tun. Wie gesagt: Du kannst nicht Prinzipien des reinen Unterhaltsrechtes auf das Sozialrecht übertragen.
Gruß!