Hallo,
Wird das Amt das übernehmen?
das kann Dir mangels Angabe des Landkreises/Wohnortes niemand sagen.
Ich kümmere mich um seine Dinge
Was bedeutet?
Gruß!
Hallo,
Wird das Amt das übernehmen?
das kann Dir mangels Angabe des Landkreises/Wohnortes niemand sagen.
Ich kümmere mich um seine Dinge
Was bedeutet?
Gruß!
Hallo,
Ich habe mich jetzt aber vom Anwalt beraten lassen diese Vernieterbecwheinigung ist Schwachsinn
und hat Dich der angebliche Anwalt auch dazu beraten, wovon Du Deinen Lebensunterhalt zahlst, wenn das Amt wegen fehlender Mitwirkung die Leistungen verweigert, ein Widerspruch bis zu 3 Monate braucht und ein Gerichtsverfahren dann auch nochmal gerne mehrere Monate dauern kann?
Ich zitiere mich mal selbst:
Man kann sich das Leben auch vollkommen unnötig schwer machen...
Gruß!
Hallo,
Also werden wir somit Zwangsverheiratet. Wir haben gesagt das wir nicht voneinander abhängig gemacht werden möchten. Dann soll ich die VE ausfüllen und erklären wieso wir der Meinung sind keine VuE sein.
und was ist nun Dein Problem? Selbstverständlich mußt Du einen Antrag ausfüllen und kannst formlos erklären, daß Ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht miteinerander wirtschaftet. Kann doch nicht so schwer sein. Schwerer dürfte es eher sein, solche Begriffe wie "Zwangsverheiratung" zu schreiben, die vollkommen sinnlos in diesem Zusammenhang sind.
Es müsste doch ausreichen wenn mein Freund ein Veränderungsmitteilung abgibt
Seltsame Logik. Du selbst willst ALG II haben, aber keinen Antrag darauf stellen?
Ich Auch kann ich kein Fragebogen/Wohnungsangebot Vordruck an seinen Vermieter schicken den er ausfüllen soll um die KDU für mich zu ermitteln.
Was dann eher Problem Deines Freundes ist. Er kann den entsprechenden Voprdruck beim Vermieter einreichen - hat alles dann nichts mit Deiner unbegründeten Angst zu tun, im ersten Jahr des Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft angesehen zu werden.
Man kann sich das Leben auch vollkommen unnötig schwer machen...
Gruß!
Hallo,
ob das wirklich vom Jobcenter immer so gehandhabt wird?
in der Regel ja.
Da Betreuungskräfte derzeit gesucht werden, sollte eine solche Zusicherung eigentlich kein Problem sein. Vielleicht kannst Du eine Übernahme mit eventuellen Lohnkostenzuschüssen schmackhaft machen und diesbezüglich mit dem Jobcenter reden.
Gruß!
Hallo,
das sind eher versicherungsrechtliche Fragen, die in einem Sozialforum kaum beantwortet werden können.
Sozialrechtlich sehe ich hier jedoch kein Problem, sofern Du nicht noch über mehr Vermögen verfügst. Ohne solches Vermögen würdest Du innerhalb der Freigrenzen nach Auszahlung der LV liegen.
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG dürfte kaum bestehen, womit also nur ALG II bleibt.
Sofern es eine tatsächlich abgetrennte Wohnung ist, Du nicht zusammen mit den Eltern wirtschaftest und die vereinbarte Miete ortsüblich und angemessen ist, sollte es kein weiteren Probleme geben - es sei denn, Du bist kein deutscher Staatsbürger. Denn genau das schreibst Du nirgends...
Gruß!
Hallo,
Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.
doch, genau darum geht es. Ihr könnt trotz Deiner Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt nicht absichern und seid auf Sozialleistungen angewiesen. Dementsprechend kann das Amt durchaus auch versuchen, Dich in einem anderen - besser bezahlten - Job zu vermitteln.
Natürlich kann und will ich das nicht ausfüllen!
Das wäre dann eine fehlende Mitwirkung mit der Gefahr, daß Leistungen verweigert werden.
Eine EGV oder dergleichen werde ich natürlich nicht unterschreiben
Ja und? Dann bekommst Du entsprechende Verwaltungsakte mit Sanktionsmöglichkeiten.
Wie auch immer - Deine Verweigerungshaltung - verbunden mit gleichzeitigem Anspruchsdenken - wird es Dir nicht einfach machen, soziale Hilfeleistungen zu erhalten.
Gruß!
Hallo,
lt. den Bescheid erhaltet Ihr nur die 37,92 €.
Gruß!
Hallo,
Niemand eine Meinung zu dem Thema, ob dies seitens des Jobcenter schon als Bedarfsgemeinschaft gilt?
nein, weil hier niemand eine Glaskugel hat. Vermutungen helfen nicht weiter - von daher muß man abwarten, wie das Jobcenter anhand der konkreten Unterlagen und Angaben reagieren wird.
Gruß!
Hallo,
dann liese ich mich krank schreiben und fertig
und wieder eine angeblich "fachlich richtige" Behauptung, die einfach mal falsch ist. Solche einfachen Krankschreibungen schützen nicht vor Termine. Aber auch das weißt Du sicher ja auch besser....
Hallo.
wenn Du keine Ahnung vom Datenabgleich hast, kann Deine Antwort auch nicht "fachlich" richtig gewesen sein. Denn dann wüßtest Du, daß dann ein Vermögen nicht einfach unbekannt sein kann.
So langsam nervt es tatsächlich, hier immer wieder auf irgendwelche Behauptungen und Thesen von Dir zu stoßen und sein bißchen Zeit für solche Sachen zu verplempern
Hallo,
0,20 € und Hin- und Rückweg. Aber nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht notwendig sind und es sich um die kürzeste Strecke handelt.
Gruß!
Hallo,
aber musste nun schnell feststellen, dass man doch auch sogar hier in diesem Forum umgehen in die Schublade Schmarotzer/Sozialbetrüger gesteckt wird, nur weil man sich zu gewissen Vorgängen Gedanken macht.
Dich stempelt hier niemand ab - anderseits machst Du Dir aber auch keine Gedanken. So wurden Hinweise auf die Undurchführbarkeit Deine Pläne auf irgendwelche ausländischen Forderungen negiert, statt mit Deinen exorbitanten Kosten für die Unterkunft beschäftigst Du Dich mit der hypothetischen Frage nach irgendwelcher Post, Du antwortest auf Fragen anderer User mit recht sinnlosen Beiträgen und machst immer neue Themen auf.
Das genau ist das, was nervt.
Gruß!
Hallo,
bei Dir dürfte ein Anspruch auf ALG II vorliegen, bei Deiner Frau ist das ungewiß und hängt von ausländerrechtlichen Bestimmungen (Aufenthaltstitel usw.) ab. Von daher solltest Du Dich an an eine Ausländerberatungsstelle wenden.
Gruß!
Hallo,
Ich hoffe jemand kann uns sagen wie viel ihm ungefähr abgezogen werden würde
Da er weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört, dürften ihm die anteiligen Kosten der Unterkunft nicht gezahlt werden.
Somit stellt sich die Frage, ob das ganze wirklich durchdacht ist.
Wohngeld oder ähnliches ?
Als Azubi wohl kaum.
Gruß!
Hallo,
im Jahr 2018 bekommst Du i.d.R. die Nebenkostenabrechnung für 2017, im Jahr 2019 die für 2018.
Gruß!
Hallo,
zumal ich nie dazu aufgefordert wurde den Bescheid einzureichen
dazu mußt Du auch nicht aufgefordert werden. Du bist verpflichtet (und hast dafür auf den Anträgen auch unterschrieben), unaufgefordert und zeitnah alle Änderung der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Und dazu gehören dann auch die Kosten der Unterkunft mitsamt den Nebenkosten.
Gilt da keine Verjährung
Ja, die aber bei Dir noch nicht greift. Zumal die Abrechnung 2017 auch erst 2018 ausgesterllt worden sein dürfte.
das geklärt werden muss ob die Zahlungen nicht komplett eingestellt werden...
Das könnte tatsächlich passieren - abhängig von der Höhe der Rückzahlungen und dem evtl. eigenen Einkommen. Auch kann die Zahlung eingestellt werden, solange Du die angeforderten Nachweise nicht einreichst (Stichwort "fehlende Mitwirkung").
Gruß!
Hallo,
kannst Du mal Seite 1 und den Berechnungsbogen anonmysiert hochstellen?
Gruß!
Hallo,
was steht denn auf Seite 1 in der Tabelle?
Gruß!
Hallo,
dann dürften Euch keine Leistungen mehr zustehen, weil Ihr den Lebensunterhalt plus die KdU selbst decken könnt.
Gruß!
Hallo,
die KdU werden berücksichtigt. Je nach Höhe des Erwerbseinkommen werden aber nicvht unbedingt mehr die vollen KdU übernommen, wenn durch den Lohn zumindest teilweise die Miete selbst gezahlt werden kann. Sollte sich aber aus dem Berechnungsbogen des Bescheides und der Seite 1 des Bescheides ergeben.
>Gruß!
Hallo,
ich werde keine Fragen beantworten, die darauf abzielen, Verfahrensabläufe zu erkennen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Muss man, um sich hier Rat holen zu dürfen, total verarmt und langzeitarbeitslos sein ?
Nein. Aber Deine Beiträge erzählen immer wieder recht unplausible Fallbeispiele und nicht nachvollziehbare Situationen. Und auf so etwas habe ich keine Lust.
Gruß!