Hallo,
Oder kann ich nächste Woche hingehen und einen Scheck verlangen?
das dürfte kaum einen Sinn machen, da keine Doppelzahlung vorgenommen wird. Von daher ist der richtige Weg tatsächlich der zum Vermieter.
Gruß!
Hallo,
Oder kann ich nächste Woche hingehen und einen Scheck verlangen?
das dürfte kaum einen Sinn machen, da keine Doppelzahlung vorgenommen wird. Von daher ist der richtige Weg tatsächlich der zum Vermieter.
Gruß!
Hallo,
Dass ich den Oktober zurückerstatten muss, das steht ja außer Frage, aber die Sozialversicherungsbeiträge ???
mit Bewilligung des ALG II findet zeitgleich die Bezahlung der KK statt. Von daher ist eine Rückerstattung durchaus üblich.
Gruß!
Hallo,
Wir müssen die Miete somit seit Monaten von unserem Regelbedarf bezahlen.
Ihr habt einen Bedarf, der aus den Regelsätzen und der angemessenen Miete besteht. Von diesem Bedarf werden dann die Einnahmen inkl. Freibeträge abgezogen. Das Ergebnis dieses Abzuges ergibt dann das auszuzahlende ALG II. Von daher wird nichts vom Regelbedarf abgezogen, sondern einfach Euer Einkommen (BaföG, Unterhalt,. Kindergeld usw.) mit angerechnet, wogegen auch nichts spricht.
Um ehrlich zu sein, haben wir selber kaum etwas für uns.
Scheint mir Jammern auf sehr hohem Niveau zu sein. 750 € ALG + 2 x Höchstsatz BaföG 1.074 € + UV 293 + 3 x Kindergeld 610 € = 2.727 €. Macht nach Abzug der Warmmiete immer noch 2.027 €, wovon eine 4köpfige Familie durchaus nicht gerade "kaum etwas für sich selbst hat", zumal jeder einzelne Cent ausschließlich vom Steuerzahler kommt...
Gruß!
Hallo,
Meine Hauptfrage ist eigentlich, wie ich den Prozess beschleunigen kann.
gar nicht - außer durch die sofortige Vorlage aller Unterlagen.
Einen formlosen Antrag auf Vorschussleistungen habe ich bereits direkt nach dem ersten Beratungstermin abgegeben,
Der hat kaum Chancen auf Erfolg, da dazu erst der grundsätzliche Anspruch festgestellt werden muß. Das Einreichen des Antrages ist dabei nicht ausreichend.
Gruß!
Hallo,
"Sie hätten sparen können" ist schließlich ein Vorwurf, den man jedem Darlehensantrag machen könnte.
naja - im Regelsatz gibt es einen Posten für den Kauf von (auch gebrauchten) Haushaltsgeräten. Schon allein deswegen dürfte ein Widerspruch kaum Sinn machen. Dazu kommt die Sache mit den Sanktionen: damit wäre die Rückzahlung eines Darlehens ja von vornherein kaum möglich....
Gruß!
Hallo,
78m² für 2Personen plus Katze und Wohnhaft seit mehr als 25 Jahren
vollkommen ohne Interesse.
Kontobewegung , gibt keine Kontoauszüge weil Postbank nur welche rausgibt wenn Deckung auf dem Konto ist UND regelmässig Bewegung am Konto ist.
Nicht plausibel. Es besteht ein Anrecht auf die Kontoauszüge und ohne Auszüge wird ein Antrag nicht bearbeitet. Wende Dich zur Not an den Leiter der Postbankfiliale, die Zentrale oder an den Ombudsmann für Bankenwesen.
Ansonsten fällt auf, daß immer nur die anderen Schuld sind - von dem Vermieter über die Bank zu den Ämtern, Zumindest letztere können aber halt nur dann arbeiten, wenn alle Unterlagen vorliegen, was hier nicht der Fall ist.
Im übrigen sehe ich für Deinen Vater nicht mal eine Hilfsbedürftigkeit, wenn er allein leben würde.
Gruß!
Hallo,
Außerdem würden meine Eltern mir auch Oktober oder November 1-2 Tausend Euro, auf Darlehensbasis bezahlen.
mir ist der Sinn des Darlehens nicht klar, zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt. Dann aber wäre es auch Unterhalt und somit einmaliges Einkommen und eben nicht Vermögen.
Gruß!
Hallo,
dann lege sicherheitshalber dem Jobcenter ein entsprechendes Angebot vor.
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
Hallo,
das Vermögen ist bis zur Freigrenze aufzubrauchen. Danach ist für die Mutter Grundsicherung zu beantragen und für den Vater Sozialhilfe.
Gruß!
Hallo,
Also beim Augenoptiker wurde rechtes Auge 80% Sehkraft und links 60% !
während der Weiterbildung kann Ich erst mal den Führerschein vergessen.
In einem solchen Fall kann ein Augenarzt feststellen, ob eine Brille für den FS ausreichend ist.
Gruß!
Hallo,
Besteht überhaupt die Möglichkeit dass mein Freund weiter Leistungen (wie I. PROBEJAHR) bekommt Hälfte der Miete seinen ALG2 Satz und ich für die andere Hälfte der Miete sowie meinen Teil selbst aufkommen kann?
nein.
Nun frage ich mich :Was gebe ich hier an?
Unterhalt.
Wird dieser angerechnet???
Sofern Du einen realen Darlehensvertrag vorweisen kannst - nein.
Wo trage ich dies ein (wurde auch verlangt)?
Im Formular EK.
So sind wir ja auch nirgendwo als verpartnert eingetragen.
Ja und? Nach einem Jahr bildet Ihr eine Einstandsgemeinschaft. Alles andere wäre ja eine Benachteiligung von verheirateten Paaren.
Gruß!
Hallo,
Die sind ja schon ausgegeben....
dann hast Du tatsächlich ein ziemliches Problem, denn für das Jobcenter zählt die Rückerstattung nun mal als Einkommen, von dem Du den Lebensunterhalt finanzieren kannst - und das nicht nur im November.
Du kannst das ganze nur direkt mit dem örtlichen Jobcenter klären.
Gruß!
Hallo,
eine Opferentschädigung ist kein anrechenbares Einkommen.
Gruß!
Hallo,
Ich soll jetzt einen Folgeantrag stellen, und befürchte dass dieser abgelehnt wird.
davon ist auszugehen, da Du die Steuerrückerstattung für den Lebensunterhalt verwenden mußt.
Ich kann doch nicht von nichts leben im November!
Du hast doch die 7.000 € von der Steuer....
Gruß!
Hallo,
Nun stellt sich mir die Frage was passiert wenn mir Geld zugesprochen wird?
Nichts.
Gruß!
Hallo,
Darf das Jobcenter diese Kosten als Einkommen werten?
normaler Weise nicht. Lege Widerspruch ein.
Gruß!
Hallo,
Ist es sinnvoll den ALG-2-Bezug kurz vor Auszahlung der Erbschaft zu unterbrechen
kurz? Das hängt von der Summe der Erbschaft ab, die Du vorrangig für die Bestreitung Deines Lebensunterhaltes (und nicht den Kauf einer Immobilie) verwenden mußt. Dementsprechend kann aus "kurz" je nach Höhe der Erbschaft eine lange Zeit des Nichtbezugs von ALG II kommen.
Während der Zeit in welcher Du nicht im Bezug bist, kannst Du tun und lassen, was Du willst.
Blödsinn. Es ist absehbar, daß nach der angedachten Kauf einer Immobilie wieder die Hilfsbedürftigkeit eintritt - von daher ist Deine Meinung ein sehr schlechter "Ratschlag".
Gruß!
Hallo,
Aber Ich habe doch die Frage gestellt!
nö, hast Du nicht.
Zählt eine Brille zu den Weiterbildungskosten des JC
Eigentlich nicht. Was sagt denn Deine Krankenkasse dazu?
Gruß!
Hallo,
entscheidend ist Deine Aussage
Eine Weiterbewilligung erfolgte erst knapp 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
Damit hast Du ja weiterhin ALG II beantragt und bezogen und unterliegst damit den Sanktionen.
Gruß!
Hallo,
danke für die Info. Gibt es nun auch noch eine Frage dazu?
Gruß!
Hallo,
Sagt mal,
lest Ihr hier überhaupt noch was die TEs schreiben
und selbst so? Lesen scheint eher nicht Deine Stärke zu sein, denn Deine Anschuldigung ist vollkommen sinnlos. Hier wird während des laufenden Bezuges von ALG geschrieben, ein Vermögen oberhalb der Freigrenzen nicht angegeben zu haben und dies auch nicht nach Volljährigkeit getan zu haben. Somit ist hier kein "potenzieller", sondern von einem tatsächlichen Betrugsversuch die Rede.
Aber schön, wenn Du einfach mal so Deine vollkommen unmaßgebliche Meinung los werden konntest...
Gruß!