Beiträge von Cpt.Rogers

    Hallo,

    Ich hätte nicht gedacht, dass ich in einem Forum nach Hilfe suche, aber ich bin mit meinem Latein am Ende.

    Ich bin 22 Jahre alt und mache eine schulische Ausbildung zum Krankenpflegehelfer.
    Ich bekomme 504€ Bafög 190€ Kindergeld und ,da der KdU Zuschuss für Auszubildende wegefallen ist, Alg2 Aufstockung.(Ich lebe alleine)
    Soweit so gut.

    Ich übe nebenbei einige Tätigkeiten aus, einmal Ehrenamtlich im Hospiz ( mit Aufwandsentschädigung) und gelegentlich Komparsenjobs.
    Nun habe ich Post bekommen, wo drauf hingewiesen wird, dass eine Überzahlung meiner Leistungen stattgefunden hat, da ich im Oktober 2016 34€ verdient habe, welche ich nun zurückzahlen muss.
    Nun die Frage. Ist das überhaupt rechtens ? Ich meine, ich habe doch eine Freigrenze von 100€ bei Erwerbstätigkeit !?
    Zudem ist mir aufgefallen, dass bereits bei der Berechnung meiner Leistungen ein individueller Freibetrag von 100€ gewährt wurde. Mir ist bewusst, dass das Kindergeld auch als Einkommen zählt, aber habe ich nicht dennoch einen Freibertag aus Erwerbstätigkeit ? Demnach müsste ich davon ausgehen, dass ich nichts dazuverdienen darf.

    Ich bin in Widerspruch gegangen und warte noch auf die Antwort vom Jobcenter.

    Danke schonmal für die Antworten.