Beiträge von Tratschkatze

    Vielen Dank Euch beiden erstmal! Nein, derzeit gibt es hier noch kein Wohngeld. Ich bin sehr dankbar für die Informationen - der Hinweis auf den Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag ist da auch schonmal sehr beruhigend!

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre also meine Vorgehensweise wie folgt:

    Scheidung abwarten und mit rechtsgültigem Scheidungsurteil die KK informieren bzgl. der freiwilligen Weiterversicherung.

    Mit den dann vorhandenen Geldmitteln BAföG und Wohngeld beantragen und Bescheide abwarten.

    Mit den Bescheiden ggf. zur Arge gehen und Aufstockung/ALGII beantragen.

    Zu gegebener Zeit komm ich dann wieder hierher und frage Fragen ;o)

    Lieben Gruß

    Also: BAföG ist noch nicht beantragt. Offiziell leben mein Mann und ich ja noch zusammen. Im Moment ist es "nur" die "Planungsphase". Mietbeihilfe ist Wohngeld. Warmmiete liegt bei 557,- €. Derzeit zahlt mein Mann 1.100 € Unterhalt für uns beide, ich bin ja noch krankenversichert über die Familienversicherung.

    Wie sich der Unterhalt definitiv ändert, wenn die Scheidung durch ist, der Gatte in StKl 1 und somit das Nettoeinkommen gänzlich anders, kann ich jetzt nicht zu 100% sagen - die angenommenen Zahlen siehe oben; ich vermute ein eigenes Einkommen von mir und meinem Sohn gemeinsam (Unterhalt + Minijob) von ca.1350,-€ (ohne BAföG - ob er das bekommt, weiß ich nicht, da kenne ich die Grenzen nicht).

    Fakt ist, nach der Scheidung bin ich nicht mehr familienversichert. Eine freiwillige Versicherung kostet ca. 130.-€/Monat. Außerdem muss irgendwie die Studiengebühr her. Wenn ich richtig informiert bin, fällt mein Sohn (weil er bei mir lebt) in die Bedarfsgemeinschaft, so dass BAföG (sofern er welches bekäme) und sein Unterhalt angerechnet werden, ebenso wie seine Aufwandsentschädigung als Übungsleiter (unregelmäßig). Das würde dann - korrigiere mich, wenn ich falsch liege - dazu führen, dass mir keine Leistungen der Arge zustehen und somit eben auch keine Krankenversicherung.

    Entweder leg ich meinen Minijob ab oder mein Sohn zieht aus. Dann muss ich allerdings auch ausziehen, denn 64qm stehen mir dann nicht mehr zu.

    Es ist zum Haareraufen. Es kann doch nicht sein, dass man zur Untätigkeit verdammt wird, nur um krankenversichert zu bleiben?!?

    Hallo zusammen,
    nach 22 Jahren Ehe will mein Gatte die Scheidung. Das ist soweit nicht das Thema - aber unser Sohn studiert, wohnt mit mir in der Wohnung (Mann ausgezogen). Ich bekomme derzeit Unterhalt und habe einen Minijob. Wir kommen finanziell soweit zurecht - aber wie wird das nach der Scheidung sein?
    Wir werden mit Unterhalt, Kindergeld und Minijob auf ca. 1350 € gemeinsam kommen. Mietbeihilfe nicht eingerechnet. Steht uns dann überhaupt noch ALG II zu? Und wie verhält es sich mit a) meiner Krankenversicherung (bisher familienversichert, nach rechtsgültiger Scheidung geht nur freiwillige Weiterversicherung für ca. 130,-€/Monat) und b) den anstehenden Semestergebühren (290,- €/Semester)?
    Mein Mann wird wohl auf den Selbstbehalt runterfallen, so dass er dafür kaum aufkommen kann, auch wenn ein sog. Krankenvorsorgeunterhalt zu zahlen wäre - wo nix is, kann nix bezahlt werden.
    Ich hab mir die Finger wundgegoogelt, aber keinen Fall wie den meinen finden können und weiß daher überhaupt nichts. War jmd schon in ähnlicher Situation? Es kann doch nicht sein, dass man - unverschuldet in Hartz4 gerutscht - plötzlich das Studium schmeißen muss.
    Ach ja - arbeiten gehen würde ich natürlich gern, aber ich bin über 50 und seit 15 Jahren aus dem Beruf raus....
    Danke für Eure Tipps!