Beiträge von Nick

    Hallo,
    das
    Erst recht nicht, wenn Du selbst von einrichtungen schreibst, die es in diesem Zusammenhang gar nicht gibt.
    schrieb mir Hoppel. Siehe oben.
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    O.K., ich habe mich selbst eingelesen. Es ist alles widersprüchlich geregelt. ... Es gilt einerseits das, was in der EGV vorgesehen ist, wenn dort nichts von "unternimmt xStück Bewerbungen steht", so muss man bei Arbeitsunfähigkeit auch keine machen, da die Bewerbung ins Leere, bzw. erfolglos verlaufen wird. ... Andererseits muss man alle Möglichkeiten nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden, insofern man trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit in der Lage ist, Bewerbungen zu schreiben. D. h. z. B.: Man hat eine gebrochene Hüfte und ein defektes Kniegelenk, aber Arme und Hände sind in Ordnung. Hier muss man dann Bewerbungen schreiben, was u. a. in § 31 SGBII "versteckt" ist. Also schreibt man besser Bewerbungen, dann kann auch keine mangelnde Mitwirkung vorgeworfen werden. Obwohl es u. U. sinnlos ist. ... Sind jedoch Tätigkeiten, das Stellenangebot betreffend, aus gesundheitlichen Gründen nicht ausübbar, so ist der Sanktionshintergrund der Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht nicht mehr gegeben. ... DENNOCH: Auf jeden Fall Bewerbungen schreiben, wenn Stellenangebote kommen. Auch wenn es sinnlos ist. ... Auch aus dem Grund, weil die § 31 SGBII Pflichtverletzungen, 31a SGBII Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und § 34 SGBII Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten geändert, ergänzt oder neugefasst wurden. ... Ferner beachte man hierzu die fachliche Dienstanweisungen bzw. Dienstdurchführungsvorschrift zu o. a. §.. KURZ UND GUT: Es ist alles so abgefasst, dass je nach Lust und Laune der Leistungsabteilung immer gekürzt werden kann. Also schreibt man Bewerbungen, krückt ggf. zum Bewerbungsgespräch und wird dann gleich wieder von der Firma verabschiedet.
    ... O.K., Danke das ich mir selbst helfen musste, es war hier auch nur mal ein Versuch. Hat leider nichts gebracht. Gute Zeit noch.

    Hallo,
    nach diversen Unfällen mit bleibenden gesundheitlichen Schädigungen bin ich AU geschrieben. Seit dem Unfall vor ca. 1 Jahr schließen sich lückenlos stationäre, teilstationäre und ambulante REHA-Maßnahmen an. Fortlaufende Vorstellungen bei diversen Medizinern erfolgten auf Anordnung der Berufsgenossenschaft.
    Das alles ist dem Jobcenter bekannt und schriftlich vorliegend.
    Fortlaufende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, medizinische Gutachten erstellt im Auftrag von Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Schwerbehindertenstelle, Unfallversicherung und des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur selbst liegen dem Jobcenter vor. Mit Benennung der nicht mehr ausübbaren Tätigkeiten und Art der gesundheitlichen bzw. körperlichen Schädigungen, die nie mehr korrigierbar sein werden. Ich habe Behindertengrad SBH 60%. Eine Wiederholungs-Begutachtung durch die Berufsgenossenschaft steht noch aus, ebenso ein weiteres Gutachten durch den medizinischen Dienst der Bundesagentur. Ermittelt werden soll dann, inwieweit ich überhaupt noch erwerbsfähig bin und für wieviele Stunden pro Tag mit welchen Tätigkeitsausschlüssen. Das liegt alles mir und dem Amt schriftlich vor. Diese Gutachten sollen erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden, also wenn keine AU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. Ob das nun in 1 Monat ist, oder erst in 10 Monaten, kann heute keiner der mich behandelnden und begutachtenden Mediziner sagen.
    In meiner z. Zt. gültigen Eingliederungsvereinbarung steht nichts von Pflichtbewerbungen pro Monat. Lediglich steht darin, dass ich durch (neurologische und orthopädische) Reha-Maßnahmen meine körperliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen soll.
    EIGENTLICHE FRAGE NUN: Ich erhalte jetzt nach 12 Monaten auf einmal wieder Vermittlungsvorschläge für Vollzeittätigkeiten mit Rechtsfolgenbelehrung (Sanktionsandrohung) und der Maßgabe mich umgehend zu bewerben. IST DAS SO ÜBERHAUPT ZULÄSSIG??? Wo finde ich ein Gesetz bzw. eine Dienstvorschrift, die so etwas regelt??? Telefonische Anfrage beim Jobcenter ergab, dass ich mich in jedem Fall bewerben müsste. Keine weitere Begründung durch die Service-Center-Mitarbeiterin erfolgte. Es interessiert dort beim Jobcenter keinen Mitarbeiter, dass ich z. Zt. teilstationär und demnächst wieder einige Wochen vollstationär zur REHA muss.
    Was muss ich nun tun? Ich finde nirgendwo eine Vorgehensweise.
    Danke für die vielen Antworten. :/