Beiträge von Mensch

    Ok, das kann ich jetzt auch nicht sagen, da mir die Schreiben nicht vorliegen, die muss ich von meinem Sohn anfordern. Trotzdem danke für die Infos. Wir müssen prüfen, ob irgendetwas in den Bescheiden davon geschrieben wurde. Auf jeden Fall wurde es meinem jüngeren Sohn mündlich so geschildert, dass es ihm monatlich abgezogen wird, was dem älteren zuviel gezahlt wurde. Er bekommt auch tatsächlich nicht 240 € sondern nur 200 € (Kindergeld wird abgezogen). Er hat laut eigener Aussage keine Minderung wegen Fehlverhaltens bekommen.

    LG
    Mensch

    Danke für die Antwort.

    Mein jüngerer Sohn ist 20 Jahre alt, der ältere 22.

    Mein Sohn hat dort eine Kundennummer und wird auch als Kunde bezeichnet. Man ist nur Kunde von einer Firma, ansonsten ist man Antragsteller oder sonstiges, oder sehe ich das falsch?

    Mit freundlichem Gruß
    Mensch

    Hallo, liebe Leidensgenossen,
    meinem Sohn wurden zuviel gezahlte Hartz-IV-Bezüge seines Bruders von seinem Anspruch abgezogen. Das kann doch nicht rechtens sein!? Zur Erklärung: Mein älterer Sohn hatte Hartz-IV-Bezüge bekommen, obwohl er in diesem Monat eine kurzfristige Anstellung bekommen hatte, bevor er für 1 Jahr nach Australien ging. Die Firma Jobcenter konnte also die zuviel gezahlten Bezüge nicht von ihm zurück verlangen. Daraufhin kürzten sie die Hartz-IV-Bezüge meines jüngeren Sohnes um monatlich 40 Euro. Meine Frage ist, ob sie das rein rechtlich so machen können? Dass sie es können, sieht man ja, aber ob sie es dürfen interessiert mich. Es geht doch um Existenzminimum - und ein Minimum kann doch nicht gekürzt werden - außerdem kann doch jemand nicht für die Schulden seines Bruders in Anspruch genommen werden!? Wäre nett, wenn jemand antwortet, der sich mit den SGB oder BGB oder Menschenrechten oder sonstiges auskennt. Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichem Gruß
    Mensch