Beiträge von Hannibal

    hallo toacamo,
    ich weiss ja nicht, wie die Mietobergrenze in anderen Kreisen/Städten berechnet wird - bei uns gibt es je nach Personenanzahl eine gewisse QM-Obergrenze und eine Mietobergrenze die Bruttowarm ist, also die Nebenkosten beinhaltet.

    Wenn nun die QM erhöht wird steigt ja auch die Kaltnettomiete, was bei gleichbleibenden NK die Mietobergrenze sprengt.
    Erkundige Dich einfach mal nach dem Mietobergrenze für ALG2-Empänger in deiner Kommune.

    Hallo zusammen,

    warscheinlich 'muss' ich meine Wohnung kündigen, da mein Vermieter nicht 'weiter' bereit ist - die Heizungsklopfgeräusche in meiner Wohnung abzustellen (ich wohne im Erdgeschoss im Altbau).

    Leider wohne ich -für meine Gegend- sehr günstig und eine Neue Wohnung würde höchstwarscheinlich die derzeitige Mietobergrenze von 342,50 (Bruttokalt) übersteigen.

    Da ich aus gesundheitlichen Gründen ausreichend Schlaf brauche, kann ich hier auf Dauer nicht bleiben.
    Was meint Ihr, welche Chancen habe ich, dass mir mein JC auch etwas mehr als die Mietobergrenze zahlt ?