Beiträge von Toacamo

    .....ich finde das mal garnicht billig, denn ich habe es nur durch Zufall erfahren mit den 15 qm. Unabhängig davon müsste ich ellenlange Gesetzestexte vom SGB2 verinnerlichen,bei aller Liebe aber wer als Laie macht das denn. Ferner lassen sie sich auch teilweise schwierig lesen. Den Mehrbedarf haben wir bekommen weil kurz nach Ausstellung des Ausweises der WBA eingereicht werden musste,und in dem Antrag musste ich ankreuzen ob ein Familienmitglied eine Behinderung mit Schweregrad hat. Das mit den uns zustehenden qm wussten die ,dass es uns zusteht, bekannt war auch die angebliche Unangemessenheit,spätestens beim erstellen des Bescheides muss es in den Sinn gekommen sein. Ich sage das es wissentlich nicht berücksichtigt wurde,um die Kasse zu schonen. Und ich behaupte dass wir nicht die einzigsten in diesem System sind,denen es so ergeht.......

    Hallo Hoppel,
    richtig ein Antrag bezgl. mehr Wohnraum wurde von unserer Seite nie gestellt,da wir es schlichtweg nicht wussten. Fakt ist aber das seit 06.2012 der Schwerbehindertenausweiss mit 70% und dem. Merkzeichen G und B dem JC vorliegt,man aber nur den regulären Mehrbedarf berücksichtigt hat. Ergo heisst dass,das meine Unwissenheit die Strafe ist,und das JC darf trotz Kenntnis des Rollators so tun als wüssten sie nichts davon,und berechnen fleissig weiter zu wenig Wohnraum

    Wir wohnen im Kreis Coesfeld (NRW)ist eine Kommune. Meine Kernfrage ist eigentlich,ob man uns die Unangemessenheit seit 2012( Schwerbehinderung) nachzahlen muss. Wir bekomnen von je her 141 euro zu wenig KDU. Unser Mietspiegel liegt hier in etwa bei 5,50. Weiss ja nicht wie berechnet wird,ob die sich ihren eigenen Mietspiegel stricken dürfen. aufgefordert hat man uns nie zum Umzug. Jetzt schon gleich garnicht aufgrund der Situation. Da können wir schon garnicht ins 1.Stockwerk ziehen. Also wenn die 15 qm genehmigt würden,stehen uns dann die zuwenig gezahlten KDU zu?? Denn der Mehrbedarf der Übliche ging ja auch,und es ist seit 2012 bekannt. Fühle mich veräppelt,zumal man nicht aus dem Quak kommt. Immer das Argument mit den Statuten einsehen. Habe den Eindruck das denen der Arsch brennt,weil due wissen was los ist,also wer kann mir eine Antwort zwecks det Nachzahlung geben

    Danke gruss Toacamo

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    es geht um ungerechtfertigte Unangemessenheit bzgl. unseres Wohnraumes. Mein Mann hat einen Schwerbehindertenausweis seit Juni 2012 u.a. mit dem Merkzeichen G. Zudem besteht die Pflegestufe1. Ferner läuft mein Mann ausschließlich mit Rollator. Nach Ausstellung des Ausweises, zahlte man uns korrekterweise den üblichen Mehrbedarf, auch 3 Monate rückwirkend. Man reitet aber seit Jahren auf unserem Wohnraum rum, der 138qm beträgt. Wir sind 6 Personen und bekommen dadurch 141 Euro zu wenig Regelleistung. Jetzt konnte ich durch Zufall in Erfahrung bringen, dass uns durch die Schwerbehinderung ca.15 qm mehr zustehen. Man zieht die Bearbeitung in die Länge mit dem Argument, man müsse erst in die Statuten schauen, da es auch weniger qm sein könnten(wir sind hier eine Kommune) Wie dem auch sei, selbst nur 10qm würde unserer Unangemessenheit auch positiv zu Gute kommen. Kernfrage nun: muss das Jobcenter rückwirkend bis 2012 die Unterkunftskosten die uns fehlten nachzahlen, denn wir haben ja erwiesenermaßen fast 4 Jahre zu wenig KDU bekommen. Die Schwerbehinderung ist ja dort bekannt, und Mehrbedarf funktioniert ja auch. Oder sind wir die Verlierer weil wir es schlichtweg mit den qm nicht wussten????? Ferner finde ich nicht heraus, wie überhaupt KDU bemessen werden

    Vielen Dank schon mal für rege Antworten

    es grüßt Toacamo