Beiträge von GoPro

    Ja natürlich - spätestens beim Fortsetzungsantrag.

    Gruß!


    Ich habe das jetzt alles einfach so hingenommen, da ich meinem Vermieter also meinem Vater
    das so erklärt habe und zahle nun nur das vom Amt freigegebene Kapital.

    eine Frage zur Offenlegung des Kontos habe ich noch während des Bewilligungszeitraumes:

    muss ich bei größeren Überweisungen 300 EUR +x nachweisen wofür ich das Geld ausgegeben habe?
    im Konkreten Fall geht es um eine Kamera die ich über meine Kreditkarte gekauft habe und nun
    Stückchenweise abbezahlen möchte.

    oder reicht Schwärzung und vermerk Haushaltsgegenstände.

    Gruß

    Hallo,

    Ich würde gerne Fachkundigen Rat einholen ob ein Widerspruch sinnvoll ist
    oder das ganze nur in die Länge zieht:

    des Weiteren habe ich einige einfache Fragen die gegen ende kommen :)


    Sachlage:
    Männlich 25, Alleinstehend, eigene Bedarfsgemeinschaft. kein ALG I Anspruch
    [da nur 11 Monate beschäftigt, davor Studiert und abgebrochen/B]

    [B]23.11.15 ging mir meine Kündigung zu.

    29.11.15 wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen (über Summe 609 EUR Warm )
    (Eigene Wohnung im Eigentum der Eltern. Ortsüblicher Mietpreisspiegel wurde eingehalten)

    15.12.15 Beschäftigungsverhältnis endet.

    für Fotos Siehe Dropbox LINK
    https://www.dropbox.com/sh/fbyetx5tw3g…Y3hNWJmCHa?dl=0

    a) ich besitze ein unterschriebenes Dokument über die Zusicherung der Mietkosten
    in den ersten Sechs Monaten

    b) Der Bescheid lässt nun verlauten "Sie erhielten zum 23.11.2015 die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber.
    Erst nach der Kündigung schlossen Sie den Mietvertrag (29.11.2015) obwohl abzusehen war, dass Sie sich diese
    Wohnung nicht leisten können."

    b1) ist das Rechtens? Kann das Amt von mir verlangen alle Pläne diese Wohnung zu beziehen, die natürlich schon längerfristig
    für mich und von mir vorbereitet wird... über Board zu werfen? zumal es ja auch hätte sein können das ich Auf dem Arbeitsmarkt wieder sehr schnell etwas finde. Zudem müsste Ich so Schnell auch erstmal eine andere Wohnung finden ( 7 Tage ?!) Immerhin wohnte ich bis zu diesem Zeitpunkt Kostenlos im Elternhaus.

    b2) natürlich könnte man Argumentieren das Meine Eltern nicht so viel verlangen müssten, aber vor dem Gesetz bin ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft, demnach muss man diesen Gedanken außen vorlassen.


    c) Sollte ich keine Chance haben den Mehrbetrag zu erhalten, ließen sich meine Eltern ggf. für einen kürzeren Zeitraum darauf ein die Miete auf den vom Amt gezahlten maximalbetrag zu senken, muss ich hierfür einen geänderten Mietvertrag vorlegen ?

    Oder genügt für die Steuererklärung meines Vaters der neue geänderte Mietvertrag mit Nachweis über den Zahlungsfluss ?


    d) ich habe einige private dinge verkauft um an geld zu kommen im Monat Dezember diese wurden mir als
    Einkommen angerechnet, ist das möglich ? Die dinge wurde im Antrag nicht als besondere Wertgegenstände deklariert. ?

    E) bin ich gläsern in der Zeit in der ich Hartz IV erhalte?
    d.h. muss ich bank und paypal Konto sowie Kreditkarten Konto weiterhin offenlegen nach der Festsetzung des Regelsatzes?

    Gruß