Beiträge von AnnJoy

    Dass die Klage nicht gerechtfertigt war hat mein Anwalt mehrmals auch mit Endlosschreiben gefüllt mit zig Aktenzeichen und Paragraphen belegt- das Gericht sah' es dennoch anders. Darüber ärgere ich mich heute auch nicht mehr, war alles nervenaufreibend genug und wie Du bereits siehst "der Drops ist gelutscht".
    Vielleicht bräuchte ich ja doch noch Deine "gerichtsfesten" Argumente für die Klage gegen das Jobcenter...
    Dir jetzt in jedem Fall erstmal ein schönes Wochenende.

    Liebe Grüße

    Hallo,

    da staune ich ja, dass der Richter beim Sozialgericht beim Amtsgericht was ablehnen konnte???
    Wohlmöglich ist es auch ein Unterschied, ob nur eine Kündigung vorliegt (lese ich jetzt zumindest in Deinem Beitrag) oder bereits Klage beim Amtsgericht eingereicht wurde. Das sind ja zwei unterschiedliche "Schuhe".

    Ich habe mich nunmehr mit meinem Anwalt besprochen. Da ich ja sofort auf den fehlerhaften Bescheid und auch die Kündigung reagiert habe und die ganzen Umstände ja nur entstanden, da das Jobcenter zuerst nicht und dann auch nur mäßig agierte, möge ich es zumindest versuchen (zu verlieren habe ich nichts mehr :-x ).

    Für nächste Woche konnte ich einen Termin diesbezüglich bei meinem Rechtsschutz vereinbaren, die sich meiner annehmen wollen. Immerhin sind diese Kosten abgedeckt :-o .
    Mir ist bewusst, dass viele Dinge etwas ungerecht einhergehen- von der Rechtslage aus- und nicht zu ändern sind aber es kann doch einfach nicht sein, dass man sich (menno, auch noch alleinerziehend, ergo mit ein paar mehr Verpflichtungen), nun diesen größeren Betrag aus den Rippen ziehen muss, obwohl man sich ja eigentlich gar nichts zu schulden hat lassen kommen- grrrrrr!

    Hallo,

    mein Anwalt macht Miet- und Sozialrecht (früher nur Sozialrecht) und war mir eigentlich sehr behilflich.
    Ich hätte also zusätzlich zu der Klage, die gegen mich lief, Klage dagegen einreichen sollen? Käme das nicht einer Verteidigung gleich und wäre zudem auch "doppeltgemoppelt" (und auch Irrsinn, meinen Vermieter zu verklagen, der rechtens gegen mich klagt)?

    Leider ist die Rechtslage so (ok, sehe ich auch ein), dass ICH den Vertrag mit dem Vermieter eingegangen bin, ICH also dafür hafte, auch wenn Dritte nachweislich die Miete übernehmen müssen.
    Meine Rechtsschutzversicherung (Sozialrecht) sowie mein Anwalt bestätigen dies, das Sozialgericht Berlin hat Klagen von Leistungsempfängern mit gleichen Miseren abgelehnt. Wir sind sogar bis zum Landesgericht gegangen- keine Chance.
    Also ist das Urteil des BSG wohlmöglich nicht das Aktuellste.

    Ich sehe es dennoch nicht ein, dass ich jetzt mit den Kosten konfrontiert werde und werde Klage gegen das Jobcenter einreichen.
    Es kann doch nicht sein, dass ich unterschreiben muss, dass sie die Miete direkt zahlen und wenn sie das verpassen, ich halt einfach damit leben soll.
    Den Ausgang werde ich hier berichten, wenn Interesse besteht.

    Danke für Deine Antworten.

    Hallo,

    ich habe einen Eilantrag gestellt.
    Übernahme der Mietschulden habe ich beantragt. Ich habe sogar einen Antrag auf Darlehen gestellt.
    Dennoch zog´es sich hin, da sich Gericht und Jobcenter Formulare hin- und hergeschickt haben, jedes Mal wurde es bis zur gesetzlichen Frist ausgereizt bis eine Antwort erfolgte.
    Wenn ich mich gegen eine Klage verteidigen möchte, bin ich leider gezwungen, mir einen Anwalt zu nehmen. Die Klage konnte so etwas verzögert werden, ein Anwalt steht mit dem Kläger auch im "besseren" Kontakt.
    Hätte ich nichts unternommen, wäre ich sofort draussen geworden.
    Wenn sich ein Otto-Normal-Verbraucher ohne Rechtsbeistand vor Gericht beweisen kann und entsprechende Paragraphen kennt, dann Hut ab- ich kann es nicht. Eine Verteidigung muss ich ja dementsprechend begründen können, um nicht abgelehnt zu werden.

    Die PKH wurde nach Abschluss der Klage abgelehnt. Einen Anwalt habe ich aufgesucht, nachgefragt, was ich an Formularen beantragen muss und der Anwalt hatte vor Tätigkeit- also im ersten unverbindlichen kostenlosen Beratungsgespräch- die PKH gemeinsam mit mir ausgefüllt und eingereicht. Das Gericht wollte darüber mit Beschluss entscheiden- leider zu meinen ungunsten.

    Die Schulden waren höher, die Kosten beziehen sich auf beide Anwälte- die Gegenseite muss ja auch ihr Brot verdienen :-x

    Hallo,

    ich habe zur Zeit ein teures Problem und mag´das kurz schildern:

    Bis Ende letzten Jahres bezog ich Alg2. Ich musste damals unterschreiben, dass die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen wird (warum auch immer).
    Leider hat das Jobcenter auf einmal ohne Angaben von Gründen oder Sanktionen nicht die gesamte Miete gezahlt sondern nur krumme Summen- jeden Monat eine Andere?.
    Als ich dann den Folgebescheid bekam, in dem die Miete falsch berechnet wurde, kam auch schon die Kündigung des Vermieters (vorher wusste ich nicht einmal davon).

    Ich habe also Widerspruch eingelegt (per Einschreiben/ Rückschein) und um Neuberechnung/ Überprüfung gebeten. Auch war ich persönlich dort vorstellig. Dennoch wurde nicht auf mein Anliegen reagiert.
    Ich habe daher Klage beim Sozialgericht eingereicht.
    Das zog sich alles über mehrere Monate und ich erhielt mittlerweile eine Räumungsklage :-x .
    Die Rückstände konnte ich mit meinem Grundbedarf natürlich nicht decken.

    Ich war also gezwungen, mir nun auch noch einen Anwalt für Mietrecht zu nehmen. Dieser hat natürlich Prozesskostenhilfe beantragt.

    Jetzt zum Eigentlichen:

    Das Jobcenter hat nach Aufforderung des Sozialgerichts die Bescheide überprüft, den Fehler anerkannt und die fehlende Miete überwiesen. Somit wurde die Räumung zurückgenommen und das Mietverhältnis konnte fortgesetzt werden.
    Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde allerdings abgelehnt, da ursprünglich keine Aussicht auf Erfolg bestand, denn der Vermieter hatte (verständlicherweise) Recht, auf Räumung zu Klagen.

    Nun sitze ich auf über 2000,- Euro Anwalts- und Gerichtskosten und das nur, weil das Jobcenter meine Leistungen aus einer Laune heraus gekürzt hatte bzw. die Miete nicht vollständig überwiesen hat und ewig brauchte, um das zu prüfen (insgesamt knapp sechs Monate).

    Ist das rechtens, dass ich nun auf den Kosten sitzen bleibe, obwohl es nachweislich nicht mein Verschulden war???
    Ich finde das jedenfalls nicht gerecht :(
    Kann ich mir die Kosten vom Jobcenter erstatten lassen?

    Es wäre schön, wenn mir da Jemand behilflich sein kann.

    Hallo an Alle :)

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine Frage zum Thema Mehrbedarf habe.

    In den vergangenen fünf Jahren habe ich Alg 2 bezogen (Umschulung und Elternzeit). Seit diesen Monat gehe ich nun wieder Vollzeit arbeiten und habe mich beim Jobcenter abgemeldet.
    Im letzten Monat bin ich allerdings darauf gestoßen, dass man Anspruch auf einem Mehrbedarf hat, wenn das Wasser mittels Durchlauferhitzer erwärmt wird, was bei mir der Fall ist.

    Einen Überprüfungsantrag habe ich bereits gestellt.
    Nun meine Frage(n).

    Müsste das Jobcenter den Mehrbedarf für die Vergangenheit gewähren, auch wenn ich nun gar kein "Kunde" bei denen mehr bin?
    Und falls ja, müssten sie rückwirkend zahlen und wie lange?
    Ich habe im Internet lediglich ganz alte Beiträge darüber gefunden. Das Gesetz, dass ein Mehrbedarf für dezentrale Wasseraufbereitung besteht, gibt es seit 2011 und damals konnte man es rückwirkend beantragen. Allerdings ist das ja nun knapp 5 Jahre her.

    In einem anderen Urteil habe ich gelesen, dass man für einige Mehrbedarfsansprüche keinen separaten Antrag stellen muss, da man ja alle Angaben in den Anträgen angibt.

    In meinem Mietvertrag steht auf der zweiten Seite ganz oben und extra dick gedruckt, dass das Wasser über einen Durchlauferhitzer erwärmt wird, daher sollten die Sacharbeiter ja eigentlich wissen, dass ich einen Anspruch hatte.
    (Mir ist klar, dass das keiner im Nachhinein liest- also eher ein Wunschdenken).

    Aber wie sieht das rein rechtlich aus? Die Angabe haben sie somit ja gehabt.

    Es wäre total lieb, wenn mir jemand dabei helfen könnte.
    Also ob und wie lange das Jobcenter nachzahlen müsste, am liebsten mit einem rechtskräftigem Link.

    Sicher würde ich auch zu einem Rechtsbeistand gehen können, nur mag ich mir die "Rennereien" ersparen, wenn mir hier einer bereits im Vorfeld nachweisen kann, dass es vergeblich wäre.

    Ganz lieben Dank im Vorraus!