Beiträge von Angiehochzwei

    Guten Abend.
    Ich habe aktuell ein Widerspruchsverfahren laufen. In einem Monat davon war ich "streiken". Die Gewerkschaft hat mir das ausgeglichen, der Arbeitgeber hat mir den Streiktag nicht bezahlt. Nun möchte das Jobcenter von mir wissen, was ich von der Gewerkschaft bekommen habe. Ist das korrekt?
    Ich habe im Leitfaden folgende Einkommensarten gefunden:
    Einkommen aus nichtselbst./selbst. Arbeit, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, ArbeitslosengeldI, Krankengeld, Krankenhaustagegeld, Rente , Zinsen und Kapitalerträge, Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt.
    Hier taucht nirgendwo Erstattung von Gewerkschaft/Verein auf.

    Darf das Jobcenter dieses erfragen? Und ist das Jobcenter berechtigt, mit diesem Anliegen direkt an die Gewerkschaft heranzutreten?

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

    "Soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist" ... würde ja bedeuten, dass es doch nicht so aussichtslos ist? Rechnung liegt ja vor?

    Ich bin jetzt über ein Urteil gestolpert ...Hessisches LSG · Beschluss vom 12. Juli 2006 · Az. L 9 AS 69/06 ER ... da ist ersichtlich, dass genau dieser § 11b, Abs. 1 Nr. 5 SGB II hier greift ... nämlich beweisbare (Rechnung liegt vor) mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Auslagen.

    Kann mir einer der Admis sagen, ob ich damit Chance hab, durchzukommen? Hab noch 3 Wochen, um Widerspruch einzulegen ...

    Hallöchen und wunderschönen guten Abend. Ich habe lange hin und her gesucht, aber keinen ähnlich passenden Thread gefunden.
    Ich habe folgende Geschichte: Ich bin alleinerziehend (2Kinder) und arbeite (1600 brutto/keinen Unterhalt). Ich habe täglich einen Fahrtweg von insgesamt 88 km. Diese Strecke lege ich mit dem Pkw zurück, da ich sonst fast 4 Stunden mit den Öffis benötige. Letztes Jahr im Dezember musste das Auto über den Tüv, dies ging nur mit über 500,- Rep.-Kosten. Ich habe die Reparatur im Dezember (und auch den Tüv) machen lassen, da ich Ende Nov. Weihnachtsgeld bekomme. Der Jobcenter zieht mir das Weihnachtsgeld (komplett und ohne Freibeträge) als Einkommen ab. Alles im November; so dass ich statt ca. 900,- nur 90,- bekomme für Nov. 2014. Ich brauche das Auto aber, um überhaupt erwerbstätig (und in Bälde) vom Jobcenter wegzukommen. Das Jobcenter ist der Meinung, mit der Kilometerpauschale sei alles abgegolten. Versicherung wird übernommen. Aber allein mit der Kilometerpauschale komm ich doch nicht rum? Ich bin der Meinung, nach § 11b, Abs. 1 Nr. 5 SGB II heißt es: Die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Auslagen. Das war notwendig, kann ja keine 88 km laufen. Was sagt ihr dazu? Ich finde nirgendwo, dass mit der Kilometerpauschale alles abgegolten ist :(. Vielen Dank für eure Hilfe.