Beiträge von Heidelbergerin

    Okay gings noch leihenhafter als diese unnötigen Kommentare?
    Also wer noch nicht weiß, dass Behörden grundsätzlich dazu verpflichtet sind nach SGB I, Anträge anzunehmen und die Mitwirkungspflicht mit der Offenbarung im Sinne des SOzialgeheimnisses zu tun hat, kann ich nicht ernst nehmen.
    Sorry. Viel Dank für deinen "Aufwand".

    PS: Wie wärs, wenn wir die Sozialgerichte abschaffen, wenn diese noch nicht einmal Grundsätze bzw. auf die RIchtigkeit der Rechtslage überprüfen!

    Hallo liebe HartzIV.org Gemeinde,

    es herrschen im JC Rhein-Neckar-Kreis fragwürdige Vorgänge in der Bearbeitung und Handabung von ALG II-Leistungsbeziehenden.
    Ich wende mich an euch, da ich gerne eure Meinung diesbezüglich lesen möchte.
    Der Fall:

    Ein Hilfebedürftige wohnt zur Untervermietung und beantragt ALG II.
    1. Das JC Rhein-Neckar-Kreis verweigert nicht vollständige Anträge. Gesetzlich jedoch sind Behörden verpflichtet diese anzunhemen und ggf. praxisgemäß nachzufordern.
    2. Das JC Rhein-Neckar-Kreis wollte den Antragssteller auf Grund des unvollständigen Antrages in eine Maßnahme schicken, damit dieser dort vervollständigt wird. (Der Antragsteller hatte kein Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ist aber anscheinend egal?)... Der Antrag wurde dann per Post eingereicht und auf das entsprechende Gesetz verwiesen, zur Verpflichtung der Antragsannahme.
    3. Das JC RNK verlangt nachträglich eine Skizze der WOhnung, Stromsparflyer und andere wunderbare Dinge sowie jeweils die Mitwirkung des Hauptvermieters und Wohnungseigentümers Formulare auszufüllen. (Ein Schreiben wurde entsprechend geschrieben in dem auf die Mitwirkung von Dritten verwiesen wird und der entsprechenden Offenbarung von Verhältnissen etc.)
    4. Das JC RNK verlangt auf Grund von Kontoauszügen die Versicherungspolice, obwohl laut ALG II-Antrag alle zu benennenden Versicherungen angegeben wurden. (Auch hier wurde das JC darüber informiert, dass alle anzugebenden Versicherungen genannt wurden)
    5. Antragssteller stellt einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht bzgl. Wohnungskosten... Dieser wurde abgelehnt, da der Bedürftige nicht den Forderungen des JCs nachgegangen ist. Die sogenannte Fachanwältin in Sozialrecht ist eingeschaltet, macht aber 0.

    So ich habe es sehr kompakt beschrieben und hoffe, dass es einigermaße nachvollziehbar ist.
    Generell kann man doch sagen, wenn man alleine ist hat man 0 Chancen in diesem Fall oder? Ich frage mich auch, was eigentlich der Nutzen eines Sozialgerichts hat, wenn noch nicht einmal die Forderungen selbst auf ihre Gesetzeskonformität untersucht werden.
    Wieso müssen eigentlich extra Formulare ausgefüllt werden, wenn der Untermietvertrag und der normale Mietvertrag geschickt wurden? Wo hört da die Mitwirkung auf? Lächerlich ist auch die Begründung des JC, dass keine Obdachlosigkeit vorliegen würde. Nach 3 Monaten kann man sich wohl denken, dass man langsam rausfliegt, aber das ist wohl das eigentliche Ziel?