Beiträge von tobsucht2000

    Hallo,

    ein Anwalt für Strafrecht ist beratend zur Seite.
    Das Geld kann aktuell nicht zurück gezahlt werden, da es von der Tochter ausgegeben wurde und es keine Rücklagen gibt.
    Bei ALG 2 wird es schwierig diese Summe nach zu erwartendem Urteil schnell zurück zu zahlen. Mal sehen was da an Ratenzahlung ausgemacht werden kann.

    Da für das JC das Prinzip des Zuflusses gilt, wird das unlauter erworbene Geld wohl als Einkommen gerechnet und somit kommt es zu einer Neuberechnung, deren negative Differenz die BG tragen muss.

    Danke Euch für die schnelle Einschätzung.

    Gruß Mark

    Hallo,

    die 17 jährige Tochter eines Freundes hat unbemerkt von ihrem Vater über mehrere Onlinebetrügereien einen niedrigen vierstelligen Betrag erzielt. Das Geld wurde auf ihr Konto von den Geschädigten eingezahlt. Inzwischen laufen mehre Anzeigen gegen die Tochter und es ist zu erwarten, dass sie den Geschädigten das Geld nach der Gerichtsverhandlung zurückzahlen muss.
    Bei einer Prüfung durch das Jobcenter sind die Geldeingänge aufgefallen und sollen nun als Einkommen angerechnet werden. Einwände, dass das Geld nach der Urteilssprechung mit 100% Sicherheit zurück zu zahlen sein wird, werden vom JC nicht akzeptiert. Durch die Nichtbekanntgabe der betrügerischen Einnahmen der Tochter wurde in den lezten Monaten zu hohes ALG 2 gezahlt, so dass die Familie nun ALG 2 zurückzahlen soll. Des Weiteren wird mit einer Sanktion (Reduzierung des ALG2) gedroht, da man die Einnahmen nicht dem JC bekannt gegeben hat. Wiesoll sich die Familie verhalten?
    Ich bedanke mich im Voraus für Eure Ratschläge.
    Mark