Beiträge von joyline26

    Hallo Hoppel,

    danke für den ersten Satz. Er klärt meine Frage.

    Und NEIN, die Überzahlung hab ich nicht bemerken können. Die Überzahlung kam nicht durch die Einnahmen der Kinder, sondern durch übersteigendes Vermögen.

    Bevor ich fragte, hab ich mir schon selbst Gedanken dazu gemacht und hab den Hartz IV Rechner hier benutzt. Der stimmt dann wohl nicht, denn nach Eingabe der Einnahmen der Kinder tauchten diese in der Berechnung am Ende nicht mehr auf sondern fielen komplett raus. Allerdings wurde die Miete in voller Höhe bei mir anerkannt und nicht gedrittelt.
    Deshalb auch meine Frage.

    Etwas schade finde ich dein "was verstehst du daran den nicht - du selbst schreibst doch ..." und das "äh - ..."
    aber danke, dass du geantwortet hast - immerhin ist Sonntag und du wendest Zeit auf, um den Menschen hier zu helfen.
    Und die Info, die ich dringend suchte, hab ich bekommen.
    Also nochmal Danke für deine Unterstützung.

    Herzlich, joyline26

    Noch eine Anmerkung zu meiner obigen Frage:

    Ich habe den Hartz IV-Rechner hier benutzt und meine Zahlen dort eingetragen. Bei der Berechnung sind die Kinder komplett rausgefallen, da sie mit Kindergeld (184 €) und Unterhalt (377 bzw. 309 €) über dem Regelsatz liegen.
    Ist diese Berechnung so korrekt?

    In meiner Berechnung vom Amt werden die "Überhänge" der Kinder auf meinen Anspruch angerechnet und damit erhalten ich wesentlich weniger, als hier im Rechner angezeigt wird.
    Noch dazu fordert das Amt von mir jetzt für 6 Monate 1.629,10 Euro für Überzahlungen an die Kinder zurück. Wie das gehen soll, wenn die Kinder gar keine Regelleistung bekamen, weil sie mit ihrem Einkommen durch Kindergeld und Unterhalt 274 bzw. 242 € über dem Regelsatz liegen, das versteh ich nicht. Einzig, wenn die Miete auf drei Personen umgelegt werden darf, würde das die Rechnung anders aussehen lassen.

    Weitere Frage: warum fallen hier im Rechner die Kinder bei der Berechnung raus? Ist das so, weil ihr "Einkommen" höher ist, als ihr Anspruch? Wenn ja, dann hätte das Amt ja auch gleich bemerken müssen, dass die Kinder keinen Anspruch haben. Nach 6 Monaten teilen Sie mir mit, dass ich Rückzahlen soll, weil die Kindern keinen Anspruch habe.

    Danke für jeden Hinweis!

    Hallo, meine Frage ist:

    Ich bin alleinerz. mit Kindern (15 und 11). Meine Miete für ein Haus beträgt 1.200 Euro kalt. In den ersten 6 Monaten muss die tatsächliche Miete vom Amt übernommen werden. So auch geschehen. Diese wurde aber zu je einem Teil auf mich und meine beiden Kinder umgelegt.

    Wie wird die Miete angerechnet, wenn die Kinder keinen Anspruch auf Hartz IV haben, sondern nur ich?

    Darf die Miete auf uns alle drei anteilmäßig angerechnet werden, obwohl ich die Mietschuldnerin bin oder können meine minderjährigen Kinder, die keinen SGB II Anspruch haben, mit an den Mietkosten beteiligt werden?

    Ich hoffe, ich hab meine Frage verständlich gestellt. Mir ist es wichtig, ob die Miete aufgeteilt werden darf, obwohl die Kinder keinen Anspruch haben wg. Sparvermögen oberhalb der Freigrenze und der Regelsatz durch Kindergeld und Unterhalt überschritten wird.

    Mein gesunder Menschenverstand sagt, dass das nicht möglich ist, da meine minderjährigen Kinder auch nicht die Mietschuldner sind sondern ich.

    Kann mir jemand verbindlich dazu Auskunft geben? Vielen Dank schon jetzt für jegliche Auskunft und Hinweise.

    Herzliche Grüße
    joyline26