Beiträge von Sascha2

    1.Was für einen Antrag muss ich stellen? Und was kann ich sagen wenn sie eine Übername des Maklers ablehnen. Soweit ich gelesen habe ist das Jobcenter ja zu sparmassnamen verpflichtet. Gibt es Urteile da drüber, wo das Jobcenter die Maklergebüren über nehmen musste?

    2.Wie sieht die Übername aus? Werden die übernommen oder lediglich als zinsloses Darlehn gewährt, dass das AA/ Jobcenter einem monatlich Geld abnimmt um diese Gebühren zurückzuerstatten.
    3. Wenn ich keine Wohnung bis zu 31.08.2013 finde, muss ich dann in einer Obdachlosen Unterkunft, oder muss das Sozialamt mir übergangsweise eine Pension Finanzieren bis ich eine Wohnung gefunden habe?
    4. Was ist mit meinen Ganzen Möbeln/ Alten PC etc. wird das zwischen gelagert? Wer kommt dafür auf.

    Danke schon mal für deine Antwort, entschuldige das ich nochmal genauer nachhake, aber im Moment bin ich halt echt am verzweifeln, und würde gerne was in der Hand haben wenn ich das Jobcenter aufsuche.
    Habe jetzt gleich noch ein Wohnungsbesichtigungstermin, werde aber zwischendurch immer mal wieder reinschauen.

    Danke Gruß

    Hallo,

    Bin ich derzeit ALG2 Empfänger. Ich habe das große Problem das ich bis zum 31.08 die Wohnung wegen Zwangsräumung verlassen muss. Das Arbeitsamt wurde informiert. Zustande kam diese weil mein damaliger Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, ich über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt war, und alle halbe Jahre hoffen musste das mein Vertrag verlängert wird. Alles zusammen hat dazu geführt, dass ich in ein tiefes Loch (schwere Depressionen) gefallen bin, Monate lang nur noch mit Runter gelassenen Rollos die Tage und Nächte im Bett verbrachte und auch auch das Zeitgefühl verloren hatte. Alle 3- 4 Tage hab ich von dem gepaarten Geld mir was zu essen gekauft, als ich nicht mehr mit der Bank Karte bezahlen konnte, musste ich feststellen, dass das Arbeitsamt mir seit mehreren Monaten keine Leistung mehr bezahlte und dadurch auch einige Monate keine miete mehr beim Vermieter einging.

    Die Wohnungssuche gestaltet sich derzeit in Karlsruhe recht schwer.

    Nun bin ich auf ihren Beitrag gestoßen:
    https://www.buergergeld.org/news/
    Was für Voraussetzung müssen erfüllt sein, das das AA die Maklergebühren übernimmt?
    Wie sieht die Übername aus? Werden die übernommen oder lediglich als zinsloses Darlehn gewährt, dass das AA/ Jobcenter einem monatlich Geld abnimmt um diese Gebühren zurückzuerstatten.
    Wenn ich keine Wohnung bis zu 31.08.2013 finde, muss ich dann in einer Obdachlosen Unterkunft, oder muss das Sozialamt mir übergangsweise eine Pension Finanzieren bis ich eine Wohnung gefunden habe?
    Was ist mit meinen Ganzen Möbeln/ Alten PC etc. wird das zwischen gelagert? Wer kommt dafür auf.

    Danke