Beiträge von Sommersprossen

    Hallo,

    bin nun doch nicht zum Rechtsanwalt gegangen, sondern noch mal zum Mieterverein.

    Ich zahle unter Vorbehalt.
    Der Rechnungsbetrag über die Jahresendabrechnung wird geringfügig gekürzt, und mein Vermieter wird dazu aufgefordert, die Heizkörper untersuchen zu lassen. Mein Verbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr zwar gesunken, aber dennoch im Vergleich zum Gesamtverbrauch des Hauses zu hoch. Außerdem fordert der Mieterverein Kopien von den Rechnungsbelegen über die anderen Nebenkostenposten wie zB. Abwasser, Müll usw..

    Da die Rechnung für meine Verhältnisse sehr hoch ist, muß ich den Betrag teilen. Da ich jetzt noch nicht weiß, wie hoch mein zu tragender Anteil ist, muß ich ersteinmal den Bescheid abwarten. Ich gehe davon aus, dass mir in etwa genauso viel zugesprochen wird, wie im Vorjahr.

    Ich habe das Glück, dass bislang auf meine Post an das Jobcenter zügig geantwortet wurde, und hoffe, dass es diesmal auch so sein wird.

    Nun habe ich an euch erst einmal keine Fragen mehr.
    Ich bedanke mich für die regen Beiträge und hilfreiche Unterstützung.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,

    ich danke dir für deine Auskunft.

    Wann ist aus Sicht des Jobcenters ein Umzug notwendig? Z. B. wenn man einen Job in einer anderen Stadt bekommt, auch wenn dieser geringfügig ist?

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,

    ich würde gerne meine Wohnung wechseln, da die Jahresendabrechnung zu hoch ist.
    Unter welchen Bedingungen würde das Jobcenter einem solchen Wechsel zustimmen?

    Über Antworten bin ich dankbar.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo sgt_pecker,

    Arbeitsamt und Jobcenter sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Rede mit deinem Sachbearbeiter vom Jobcenter und vereinbare mit ihm eine schriftliche Zielvereinbarung. Eventuell wird für deinen Wunsch ein ärztliches Gutachten angefertigt, aus dem hervorgeht, welche Tätigkeiten du nicht mehr verrichten kannst.Ein ärztliches Attest reicht dafür nicht aus.

    Ich mache gerade ein solches Bewerbungstraining. Bei mir im Kursus befindet sich ein Teilnehmer, der überhaupt nicht weiß, in welche Richtung es für ihn beruflich gehen soll. Er sagt aber, er könne nur dazulernen.
    Eine Dozentin bot mir an, Kontakt zu einer ihr bekannten Firma herzustellen, bei der ich mich bewerben kann. Sie sagt, mein Profil passe genau zu dieser Firma.
    Also, nimm an dem Bewerbungstraining teil, du kannst nur gewinnen.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Naddel,
    es tut mir leid, dass du einen so unfreundlichen Sachbearbeiter hast. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter gerne schriftliche Nachweise haben wollen, also zB. einen Beleg von deinem Arbeitgeber. Und wenn man sich irgendwo telefonisch bewirbt, brauchen sie Namen, Telefonnummer und Datum. Ich mache immer Listen, die ich dann zum nächsten Gespräch vorlege. Du mußt auch wissen, wieviele Bewerbungen du pro Monat sammeln sollst.

    Manchmal entspannt sich das Verhältnis zwischen Hilfebedürftigen und Sachbearbeiter, wenn man eine örtliche Beratungsstelle aufsucht, zB. die Frauenberatungsstelle, die sich dann zwischenschaltet. Die Beratung ist in vielen Städten kostenlos.

    Wenn du keinen PC hast: das Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes bietet kostenlos die Nutzung eines PCs für Bewerbungen. Man wird dort auch beraten, was die Gestaltung einer Bewerbung angeht.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und wünsche dir für die nächste Zeit viel Kraft.
    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,

    ich habe eine Jahresendabrechnung vom Vermieter erhalten und befinde mich in Beratung beim Mieterverein.
    Da mein nächster Beratungstermin erst in 2 Wochen ist,und ich auf den ersten Termin bereits 3 Wochen warten mußte, möchte ich gerne wissen, wieviel Zeit ich habe, diese Rechnung zu begleichen?
    Vielen Dank im Vorraus,
    Sommersprossen

    Hallo Nike41de,

    ich reiche meine Betriebskostenrechnung immer schriftlich ein mit:" hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für......" und lege alle Belege bei. das hat bislang gut funktioniert.

    Wenn dein Bekannter nicht schreiben kann und auch den Text nicht versteht, wäre es doch sinnvoll, wenn ein Betreuer im Auftrag deines Bekannten diese Aufgabe übernimmt. Oder er wendet sich an das örtliche Gesundheitsamt und bittet um Unterstützung im Umgang mit dem Jobcenter.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Getdown,
    besorge dir den Mietpreisspiegel für deinen Wohnbereich, darin sind Wohnungsgröße und Erbauungsjahr aufgelistet und du kannst genau ablesen, ob die Mietpreiserhöhung gerechtfertigt ist oder nicht.

    Meine Vermieterin legte mir mit der Mieterhöhung den Plan gleich dazu. Darum kannst du auch deinen Vermieter bitten.

    Was den Zustand deiner Wohnung angeht, so würde ich Fotos machen und diese dem Mieterverein vorlegen. Laß dich vor Ort beraten.

    Viel Erfolg,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    danke für deine Antwort.
    Die allgemein zugänglichen Räume haben keine Heizung. Somit geht es hier ausschließlich um Wohnräume.

    Bei den weitergehenden Infos bin ich nicht schlauer geworden.
    Ich wende mich also an einen Rechtsanwalt.
    Ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,
    im Mietvertrag steht folgendes:
    Soweit Heiz- und Warmwasserkosten anteilig umgelegt werden, erfolgt die Umlage gemäß der Heizkostenverordnung nach Brunata.

    Aus der Heizkostenverordnung nach Brunata geht hervor:

    Die Heizkosten und Warmwasserkosten werden nach einem festgelegten Prozentschlüssel aufgeteilt in:
    - Grundkosten zur Abdeckung der vom Einzelverbrauch nicht beeinflußt anfallenden Festkosten. Sie werden bei Heizung nach qm Wohn- oder Nutzfläche oder nach cbm Rauminhalt, bei Warmwasser nach qm Wohn-oder Nutzfläche aufgeteilt.

    - Verbrauchskosten als die restlichen, durch die unterschiedliche Wärmeabnahme der Nutzer beeinflußten Kosten. Sie werden entsprechend den abgelesenen Verbrauchswerten der Erfassungsgeräte aufgeteilt.

    Ihre Einheiten(bei Grundkosten: Wohn-oder Nutzfläche, bei Verbrauchskosten: Verbrauchswerte der Erfassungsgeräte) wurden mit den jeweils errechneten Beträge multipliziert. Hieraus ergeben sich Ihre Kosten für Heizung und Warmwasser.


    Kannst du mir nun sagen, ob ich für den erhöhten Verbrauch der übrigen Hausbewohner zahlen muß?
    Über eine Antwort bin ich sehr dankbar.
    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,
    laut Merkblatt zum Sozialpass, den Hilfeempfänger und Geringverdiener bekommen können, liegt in meiner Stadt die maximal anzuerkennende Wohnungsmiete warm bei 403€.(Stand:9. Juni 2011) Meine Miete liegt 63€ darunter. Also habe ich Hoffnung auf Übernahme des größten Teils der Kosten.
    noch einmal danke für deine Stellungnahmen,
    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    danke für deine Informationen. Wie mache ich der Beraterin klar, dass sie mich offensichtlich falsch beraten hat? Ich bin gerade erst dem Mieterverein beigetreten und davon ausgegangen, dass sie mir das Richtige sagt. Kann ich diese Informationen irgendwo nachlesen?
    Über einen Tip bin ich dankbar.
    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,
    erst einmal danke für Deine so schnelle Antwort.
    Ja, es handelt sich um ein Mietverhältnis. An meinen Heizkörpern befinden sich Zähler, die von der Firma Brunata regelmäßig abgelesen werden.
    Der höhere Verbrauch ergibt sich aus dem Gesamtverbrauch aller Mietparteien für alle Räume im Haus. So hat mir das jedenfalls die Beraterin erklärt. Sie sagte, die Hausbewohner hätten insgesamt mehr geheizt. Ich finde das ungerecht, dass ich für deren Verbrauch anteilig aufkommen soll.
    Gruß, Sommersprossen

    Guten Tag,
    ich habe eine Jahresendabrechnung für Heizung, Warmwasser und allen übrigen Nebenkosten bekommen. Daraus geht hervor, dass die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr doppelt so hoch sind.
    Diese Rechnung legte ich zur Prüfung beim Mieterschutzverein vor. Heraus kam, dass sich mein tatsächlicher Verbrauch an Heizöl sogar verringert hat, und der Kostenanstieg aus dem Verbrauch der übrigen Mietparteien, es sind 5, sich ergibt.
    Die Beraterin sagte mir, dass ich aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet sei, bis zu 50% des Gesamtverbrauchsanstiegs zu bezahlen.
    Meine Sorge ist nun, dass das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt, es sind immerhin 310 Euro für 45qm nur für Heizung.
    Über einen Rat bin ich sehr dankbar,
    Gruß,
    Sommersprossen