Beiträge von hoho

    Da scheint ja unser Super-Moderator Hoppel direkt aus dem JC zu schreiben? 1580 Beiträge ... Wer schreibt die schon freiwillig? Es ist natürlich kompletter Unsinn, erst hoch verschuldet zu sein, um dann h4 beantragen zu dürfen. Es gibt ein Schonvermögen ... Schonvermögen steht für ein Vermögen, das geschont, also nicht angetastet werden darf. Im SGB II für Arbeitslosengeld II oder Hartz, gelten höhere Beträge. Freigrenzen, die zwischen 3.800 und 10.800 Euro angesiedelt sind. Die individuellen Grenzen sind altersabhängig.

    Das der Eigenanteil nichts ändert, ist Schwachsinn. So die Auskunft der Richterin in meinem Fall. Dumm auch den Bürger zu verdonnern ordentlich Ausgaben zu produzieren, um eine Rückzahhlung zu umgehen. Aber mit der Nachhaltigkeit hat es das JC nicht so ... Es lohnt in so einem Fall zu klagen. Geht auch ohne Anwalt. Besser ist mit. Kosten entstehen nicht. Auch wenn der Fall negativ beschieden wird. Man zieht dann einfach im Termin nach Feststellung des Urteils die Klage zurück. Darauf bestehen, dass der Regelsatz unantastbar zu bleiben hat und der Grundsicherung dient.