Beiträge von wolla


    Heute, 11:31 , die Uhr geht nach , es ist 13.33 Uhr , nur als Hinweis... ;)

    Danke, hast du mir sehr geholfen.
    Nun werde ich Widerspruch einleiten!
    Allerdings bin ich mir mit der Begründung noch nicht so sicher.
    *Deine Warmmiete über die Angemessenheitsgrenze hinaus und das entsprechende Verfahren ist entsprechend einzuleisten*
    Begründe ich, die Warmmiete hat sich als höher heraus gestellt als angenommen?
    Die kalkulierten Nebenkosten sind höher als vom Vermieter vorgegeben?

    Ich habe es auch noch nicht verstanden, wie kommt das Amt auf 308,-€, gibt es einen Satz , Betrag für Nebenkosten pro m² ?
    Konnte auch noch nichts finden in dieser Richtung. Die einzige Vorgabe die ich kenne bei der Wohnungssuche sind 45 m².
    Müßte da doch auch nähere Angaben geben?
    Danke an jeden für die Mühe und Aufwand bei meinem Thema hier.

    Zum Verständnis:
    Nebenkosten Abrechnung für 2012
    Heizkosten: 351,97
    Warmwasser: 109,20
    Hausnebenkosten: 691,56
    Also ges. 1152,73 €

    Daraus folgt eine Nachzahlung an Nebenkosten von 152,73 €

    Nun übernimmt das JC hier: 80,- €

    Hallo,

    wenn ich das alles richtig verstehe, entsprechen Deine tatsächlichen Mietkosten nicht den angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Deine Miete wird also durch das Jobcenter nicht voll übernommen?

    Gruß!

    moin, doch Miete und Nebenkosten werden übernommen.
    Nachzahlung an Nebenkosten von 152,73 €

    Nun übernimmt das JC hier: 80,- €
    Hatte gelesen die Nebenkosten müssen voll übernommen werden ? (angemessen)?

    Nach Erhalt des Bescheides über Übernahme / Ablehnung der Nebenkosten Abrechnung 2012, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und hoffe hier auf Hilfe. In Stichworten: 1 Pers. kein weiteres Einkommen, also ALG II Regelsatz.
    Wohnung : 40qm
    Miete: 250,-
    Betriebskosten pauschal: 50,- (pauschal lt. Mietvertrag) ?
    Zentralheizung: 50,-
    Ges. 350,- €

    Nebenkosten
    Heizkosten: 351,97
    Warmwasser: 109,20
    Hausnebenkosten: 691,56
    Also ges. 1152,73 €

    Daraus folgt eine Nachzahlung an Nebenkosten von 152,73 €

    Nun übernimmt das JC hier: 80,- € mit der Begründung:
    Ihnen wird eine einmalige Beihilfe auf Übernahme der Nachzahlung aus
    Ihrer Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 in Höhe von 80,00 € gewährt.
    Der Betrag wurde auf das Konto Ihres Vermieters überwiesen.
    Sie haben hier Ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 vorgelegt.
    Der Abrechnung ist eine Nachzahlung in Höhe von 152,73 € zu entnehmen.
    Bedarfe für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
    anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB 11).
    Die Unterkunftskosten gelten als angemessen, wenn der Mietrichtwert in
    Höhe von 308,00 € nicht überschritten wird.
    In Ihrer Leistungsberechnung wurden in der Zeit ab dem Einzug in die og.
    Wohnung, ab dem 01.03.2012, Unterkunftskosten in Höhe 300,00 €
    berücksichtigt. Es kann für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.12.2012 ein
    Betrag in Höhe von 80,00 € (8,00 € x 10 Mon.) nachgezahlt werden.
    Ihnen wurde eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft
    in Höhe von 300,00 € monatlich erteilt, da zum Zeitpunkt der Zusicherungserteilung
    die angemessenen Unterkunftskosten 300,00 € betrugen. Zum
    späteren Zeitpunkt wurde der Mietrichtwert auf 308,00 € für die Zeit vom
    01.03.2012 erhöht. Die über den Mietrichtwert hinaus gehenden Kosten können
    nicht übernommen werden.

    Nun ist es für mich nicht nachvollziehbar warum nicht alles übernommen wird. Würde das Warmwasser abgelehnt wäre es ja ein anderer Betrag. Ich hoffe hier im Forum einen Rat oder Tip / Hinweis zu bekommen wie ich mich am besten verhalte ?
    Danke im voraus, Gruß aus Porta , Wolfgang