Beiträge von Mantara99

    Er hatte als Einkommen Kindergeld und Unterhalt, da er noch Schüler war. Er ist aber bereits seit Januar 2010 volljährig und macht jetzt eine Ausbildung. Das die Versicherungspauschale in Höhe von 30€ zu Unrecht nicht erbracht worden ist, steht definitiv fest. Daher muss ich ja einen Überprüfungsantrag rückwirkend stellen. Ich möchte eigentlich nur wissen, wenn ich jetzt im Mai einen Antrag stelle, ob das ganze Jahr 2011 berücksichtigt werden muss.

    Hallo,
    mir ist jetzt im Mai aufgefallen, dass meinem volljährigen Sohn für das gesamte Jahr 2011 keine Versicherungspauschale in Höhe von 30€ auf sein Einkommen gewährt wurde. Ich weiß, dass man einen Überprüfungsantrag wohl nur noch ein Jahr rückwirkend stellen kann. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich den Überprüfungsantrag für das gesamte Jahr 2011 stellen kann oder nur bis einschließlich Mai 2011. Weil Mai bis Mai ist ja ein Jahr.
    Ich bedanke mich im voraus für die hilfreichen Antworten!