Beiträge von Pistenhase83

    Ich habe bis zum 27.6 als mein Kind geboren ist in einer WG Gewohnt. Der Mitbewohner ist der Vater des Kindes. Nun bin ich ja automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Alles gut und OK. Nun muss ich jetzt die komplette miete angeben beim amt oder nur die hälfte? Weil ich habe jetzt den beischeid bekommen und da haben die meinen mietanteil durch 3 geteilt obwohl wir ja das doppelte bezahlen. Wenn schon das einkommen vom Mitbewohner bzw jetzt vater mit rein gerechnet wird und durch 3 geteilt wird dann muss ja wohl auch die komplette miete durch 3 geteilt werden oder?

    Hallo.

    Ich möchte gerne mit meinem freund zusammen ziehen er verdient ca 1130 Brutto/860 Netto. Ich bekomme im Moment Harz 4 und erwarte von meinem Freund ein Kind. Jetzt ist die Frage: Bekomme ich dann auch noch ALG2 Wenn ich mit Ihm zusammen ziehe? Denn ich kann mir schlecht vorstellen, das ich mit meinem Freund zusammen von 860 Euro leben kann.
    Ich weis das wird iwie berechnet.

    Ja ich hebe 2004 meine erst ausbildung mit erfolg abgeschlossen. Dann brauche ich ja im endefeckt die Ausbildung nicht antzutreten. Auser ich will meinen eltern schaden und beantrage baför per Vorleistungsverfahren. Und wenn ich das bekomme bekomm ich nur 212 euro von meinen eltern. Kann aber damit nicht mal meine Miete bezahlen geschweige denn davon noch leben.

    Und zwar ich möchte gerne ne neue Ausbildung (Berufsfachschule für Kinderpflege) machen und Bafög bekomme ich nicht zwecks verdienst der eltern. Ich beziehe seit 4 Jahren Harz4. Habe endlich wie gesagt die chanche was zu machen. Meine eltern verdienen gut. Aber unterstützen für die Ausbildung wollen sie mich net. Eine Vorausleistungsverfahren nach §§ 36, 37 BAföG möchte ich meinen Eltern auch nicht antun. Aber wie soll ich meinen Haushalt bestreiten ohne geld? Wisst ihr ob ich dann weiter hin Harz4 beantragen kann. Ich kann ja nicht auf einmal dann ohne was da stehen. Oder was kann ich machen?