Beiträge von bigmama

    ich hoffe das ich hier richtig bin ,wenn nicht bitte ich um verschiebung meines beitrages. danke

    so nun zu meiner frage : ich habe heute meinen neuen Änderungsbescheidbekommen weil mein sohn nun selbstverdient und aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen wird .so weit ist alles gut aber auf seite 2 lese ich folgenden abschnitt:

    eine bevorstehende Rechtsänderung sieht vor ,dass eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II zum 01.01.2011 nicht mehr besteht Zeiträume ab 01.01.2011 werden jedoch als Anrechnungszeiten an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

    Eine Versicherungspflicht besteht nur für die Zeiträume bis 31.12.2010 .Ab 01.01.2011 werden die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet .Der Rentenversicherungsträger prüft und entscheidet ,ob diese Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.


    was genau bedeutet das ? bekomme ich (jetzt 50J.) wenn ich in Rente gehe keine mehr ?? ich habe das wort bevorstehende absichtlich unterstrichen denn bevorstehend heisst doch es ist noch nicht so weit ist ,aber ab 01.01.2011 werden sie nicht mehr berücksichtigt !!!!


    ich hoffe das sich jemand auskennt mfg bigmama