Trennung - Wohnung zu groß - Alleinerziehend mit Teilzeitjob - ALG II Aufstockung möglich

  • Nein, Gründe sind hier nicht lesbar. Es werden gleichzeitig mit einem Antrag auf ALG II Arbeitszeiten einseitig reduziert, ohne auf etwaige Gründe dafür einzugehen. Die Frage ist, ob das Amt dies so ohne weiteres akzeptieren wird.


    Wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb : Nicht ICH habe die Arbeitszeit reduziert, sondern mein Arbeitgeber. Ich hatte einen befristeten 1-Jahres-Vertrag über 30 Std. Mit dem Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrages ging eine Reduzierung auf 25 Std. einher (könnte irgendwann wieder auf 30 Std. aufgestockt werden - das hat was mit dem Pflegegrad der Bewohner zu tun)

    Eine Frage noch zu dem hier im Forum angegebenen Hartz4-Rechner :

    ich finde nirgends eine Zeile in die man den Unterhaltsvorschuß einträgt ........... aber der spielt doch eine Rolle beim Einkommen des Kindes, oder ?

    LG

    Zitat-Korrektur und Zuordnung zum richtigen Benutzer

    Grace

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