Alles anzeigenHallo,
äh - wo siehst Du einen Wegfall der Hilfsbedürftigkeit? Sehe ich im Augenblick nicht - aber wie gesagt, ich rechne das morgen mal durch.
Gruß!
Ich habe die Zahlen jetzt nicht mehr auswendig verfügbar... Du machst das schon.
Auf jeden Fall kein Grund zur Aufregung.
Zum Widerspruch:
Wenn Anfang des Monats die Kohle nicht am Konto ist gehört das SG bemüht. Die Rechtslage ist klar, die Berechnungsgrundlage ist falsch, da passt gar nix. Also EA, der Bescheid wird aufgehoben, die Zahlung angeordnet. Ich weiss jetzt nicht wie lange sowas in Köln dauert, aber bestimmt keinen Monat.
Wenn die KEAs im Boot sind stehen die am 2. Mai auf der Matte, wenn die Papiere (und ein aktueller Kontoauszug) vorliegen, aber dann muss Widerspruch eingereicht werden. Ich täte das schon jetzt, mit Fristsetzung bis Ende des Monats und dem Verweis, dass sonst am 2. Mai der Rechtsweg beschritten wird. Wenn es da noch ein wenig Hirn in der Widerspruchsstelle gibt wird stattgegeben. Ansonsten regelt das halt ein Richter.