Um nicht nur auf das Bürgergeld angewiesen zu sein, möchten viele Betroffenen selbst Geld verdienen. Allerdings blieb im Rahmen von Hartz IV unter dem Strich nur wenig vom Zuverdienst über. Mit den neuen Regeln zum Bürgergeld soll sich das bessern. Nutznießer sind hauptsächlich Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und Studierende.
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Einkommen aus Ferienjobs werden freigestellt
Besonders deutlich wird die Anpassung mit Blick auf Ferienjobs. Im Hartz IV System war der anrechnungsfreie Verdienst während der Ferienzeit auf 2.400 Euro im Jahr beschränkt. Mit dem Bürgergeld wird „das gesamte Einkommen von Schülerinnen und Schülern aus Erwerbstätigkeiten während der Schulferien, d.h. aus sogenannten Ferienjobs“, freigestellt. Wichtig ist nur, dass das Einkommen in den Schulferien erwirtschaftet wurde. Auch wenn das Gehalt dann außerhalb der Ferien ausgezahlt wird, bleibt es anrechnungsfrei.
520 Euro anrechnungsfrei
Außerhalb der Ferien gilt ein Freibetrag von 520 Euro pro Monat (bislang 100 Euro). Dies ist auch die neue Minijob-Grenze ab dem 01.10.2022, die im Zuge der Mindestlohnreform von 450 Euro auf 520 angehoben wurde. Damit soll Betroffenen deutlich gemacht werden, dass sich eine Arbeitsaufnahme auszahlt. Bei Hartz IV war das nicht der Fall, denn ab 100 Euro blieben von jedem verdienten Euro nur noch 20 Cent übrig. Mit der Neuerung möchte die Regierung die Ungleichheit von bedürftigen und nicht-bedürftigen Kindern und Jugendlichen verringern.
Neue Freibetragsstufe
Für Erwachsene ändern sich hinsichtlich des Zuverdienstes in erster Linie die Freibetragsstufen. 100 Euro sind auch beim Bürgergeld jeden Monat anrechnungsfrei. Für Beträge darüber hinaus gilt:
100,01 Euro bis 520,00 Euro: 20 Prozent sind anrechnungsfrei.
520,01 Euro bis 1.000,00 Euro: 30 Prozent werden nicht angerechnet.
1.000,01 Euro bis 1.200 Euro: 10 Prozent gelten als Freibetrag.
Anreize schaffen
Indem für den Einkommensanteil von 520 bis 1.000 Euro eine neue Freibetragsstufe geschaffen wurde, sollen bessere Anreize geschaffen werden. Der Regierungsentwurf für das Bürgergeldgesetz erklärt dazu: „Die Erhöhung des Freibetrages im Bereich zwischen 520 und 1.000 Euro auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens erhöht den Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze.“
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Angehoben wurde auch der anrechnungsfreie Betrag aus ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die Aufwandsentschädigungen dürfen beim Bürgergeld pro Jahr 3.000 Euro betragen (Hartz IV: 2.400 Euro).
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