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Streit um Kindergrundsicherung beigelegt – Kabinett gibt grünes Licht

Grünes Licht für Kindergrundsicherung

Läuft alles rund, steht der Kindergrundsicherung ab 2025 nichts mehr im Weg. Dabei sah es anfangs gar nicht danach aus, als könnten SPD, Grüne und FDP sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Dabei ging es in erster Linie um das liebe Geld. Dieser Streit ist nun beigelegt, nachdem das Kabinett grünes Licht gegeben hat. Mit 2,4 Milliarden Euro wäre die Finanzdecke im Kampf gegen Kinderarmut zwar eher dünn. Doch der Betrag wird in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro steigen.

Leistungen entwirren und bündeln

Worum geht es bei der Kindergrundsicherung? Aktuell ist der Leistungskatalog für Eltern und Kindern mit zig Optionen eher unübersichtlich. Das hat zur Folge, dass viele Familien Leistungen nicht kennen oder aus Angst vor dem bürokratischen Aufwand nicht beantragen. Dieser Wirrwarr soll mit der Kindergrundsicherung gebündelt werden, mit einer Anlaufstelle: der Bundesagentur für Arbeit (BA). Auch eine digitale Plattform wird künftig den Zugang erleichtern.

Wie hoch wird die Kindergrundsicherung?

Kindergeld, Kinderzuschlag und das Bürgergeld für Kinder werden dann der Vergangenheit angehören. Doch was dürfen Familien dann erwarten? Welche Leistungen sind vorgesehen? Exakte Berechnungen dazu sind derzeit noch nicht möglich. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat allerdings erste Eckdaten genannt. Die Kindergrundsicherung soll demnach einen guten Beitrag leisten, „um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen“.

Garantie- und Zusatzbetrag

Dazu wird die Kindergrundsicherung auf zwei Säulen gestellt. Den Garantiebetrag, der allen Kinder zusteht und sich am Kindergeld – aktuell 250 Euro im Monat je Kind – orientieren soll. Und den Kinderzusatzbetrag, der einkommensabhängig ermittelt wird und vor allem finanzschwachen Familien zugutekommen soll. In der Summe, so erste Zahlen, wird es für die ältesten Kinder bis zu 636 Euro und für die jüngsten Kinder bis zu 530 Euro geben.

2,4 Milliarden Euro im Kampf gegen Kinderarmut

Eine solche Maßnahme kostet Geld. Und genau darüber wurde lange und heftig gestritten. So sehr, dass einige Termine – unter anderem der Beschluss des Bundeskabinetts – verlegt werden mussten. Gezankt haben sich vor allem Lisa Paus und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Erst ein Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat für klare Bahnen gesorgt. 

Geplant: 12 Milliarden Euro

Allerdings sieht der Haushalt weit weniger für die Kindergrundsicherung vor als eigentlich geplant. Zwölf Milliarden Euro, die von Experten als sehr knapp bezeichnet werden, sollten es sein. Zwei Milliarden Euro lautete der Gegenvorschlag. Mit 400 Millionen Euro mehr, also 2,4 Milliarden Euro, geht es jetzt los. Dieser Betrag wird voraussichtlich auf sechs Milliarden Euro steigen – unter anderem, weil die Zahl der Nutznießer der staatlichen Leistung laut Prognosen spürbar steigen könnte.

Geflüchtete bleiben außen vor

Nicht von der Kindergrundsicherung profitieren sollen Kinder von Geflüchteten. Sie sind ausgeschlossen. Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, weil alle Kinder die gleichen Rechte hätten. Ein zweiter Kritikpunkt, der vom Kinderschutzbund angebracht wird: Die finanzielle Unterstützung für Familien sei eher mau – man nehme zu wenig Geld in die Hand.

Zu viel Verwaltungsaufwand

Gar von Verschwendung sprach schon lange, bevor jetzt das Bundeskabinett grünes Licht gab, CDU-Chef Friedrich Merz. Er rechnet damit, dass allein der Verwaltungsumbau und -aufwand knapp eine halbe Milliarde Euro schlucke und Kinder kaum etwas von der Reform hätten. Auch die an der Regierung beteiligte FDP zeigte sich kritisch und sprach von der letzten sozialpolitischen Reform. Es dürfe keine weitere Umverteilung geben.

Der weitere Weg

Die SPD übt zwar keine offene Kritik an der Kindergrundsicherung, erweist sich aber dennoch als möglicher Bremsklotz. Sie will erst dann im Bundestag über die Kindergrundsicherung sprechen, wenn die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Gesetzentwurfs abgeschlossen ist. Das hat noch ein wenig Zeit. Der Bundesrat wird nach jetzigem Stand am 2. Februar2024 über die Kindergrundsicherung beraten. Das ist ein knapper Zeitplan für die BA, aber noch machbar, versichert die Behörde.

Titelbild: BearFotos / shutterstock