Das Bürgergeld sollte immer der letzte Ausweg sein. Statt auf Bürgewrgeld angewiesen zu sein, gibt es eine Reihe vorrangiger Leistungen, die anstelle der Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen, sofern ein Anrecht darauf besteht. Das gilt zum Beispiel für das Wohngeld, das zum kommenden Jahr umfassend reformiert wurde. Daher können 380.000 Hartz IV Aufstocker darauf hoffen, ab 2023 nicht mehr Bürgergeld, sondern Wohngeld zu erhalten.
Wohngeld ist eine vorrangige Leistung
Um eines klarzustellen: Wohngeld ist keine Option, sondern muss beantragt werden, wenn man dadurch nicht länger vom Bürgergeld abhängig ist.
„Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist“,
heißt es in §12a SGB II.
Beratungspflicht der Jobcenter
Diesbezüglich sind die Jobcenter verpflichtet, Hartz IV Aufstocker zu informieren, dass möglicherweise Wohngeld beantragt werden kann. Das geht, so die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den vorrangigen Leistungen, mit einer „gesteigerten Beratungspflicht“ einher. Kurzum: Das Jobcenter muss Auskunft über die Möglichkeiten des Wohngelds geben. Die Anträge müssen Bürgergeld Bedürftige jedoch selbst stellen. Nur wenn man trotz Aufforderung nicht aktiv wird, kann das Jobcenter von sich aus alles für das Wohngeld in die Wege leiten.
Antrag auf Wohngeld früh stellen
Dabei ist es ratsam, sich so früh wie möglich selbst um das Wohngeld zu kümmern. Der Grund: Ab dem kommenden Jahr gibt weit mehr Wohngeldberechtigte. Die Zahl steigt von 600.000 auf 1,4 Millionen. Damit gehen vermutlich sehr lange Bearbeitungszeiten einher, ehe man den Bewilligungsbescheid für das Wohngeld in Händen hält.
Wohngeldrechner als erster Schritt
Sich selbst zu informieren, ist daher der bessere Weg. Dazu kann man im ersten Schritt einen Wohngeldrechner, nutzen. Empfehlenswert ist das Tool von wohngeld.org. Der Rechner ist einerseits unkompliziert zu bedienen, absolut kostenlos und berücksichtigt bereits die neuen Grundlagen für 2023. Benötigt werden der Wohnort, die aktuelle Miete, die Zahl der Personen im Haushalt und deren Einkommen. Daraus ergibt sich dann, ob ein Wohngeldanspruch besteht oder nicht.
Falls es grünes Licht gibt, beträgt das Wohngeld laut Bundesregierung im Schnitt 370 Euro im Monat (vorher 180 Euro) plus eine Heizkostenkomponente von 2,00 Euro je Quadratmeter. Das Beste ist jedoch, nicht länger auf das Jobcenter angewiesen zu sein.
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