Trotz klarer Bedürftigkeit und eingereichter Unterlagen verweigerte das Jobcenter einer Familie monatelang die dringend benötigten Bürgergeld-Leistungen. Die Familie musste letztlich den Weg über den einstweiligen Rechtsschutz gehen, um sich gegen die Verzögerungstaktiken und das unnachgiebige Verhalten der Behörde zu wehren. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied schließlich zugunsten der Familie.
Zweifel an der Wohnsituation
Eine Familie, bestehend aus einem Vater und seinem minderjährigen Sohn, wurde monatelang vom Jobcenter hingehalten, obwohl sie dringend auf Bürgergeld angewiesen war. Die Behörde stellte plötzlich die Wohnsituation infrage und behauptete, die beiden würden nicht in der angegebenen Wohnung in Düsseldorf leben. Aufgrund dieser unbegründeten Zweifel verweigerte das Jobcenter die Leistungen.
Um die Situation zu klären, ordnete das Sozialgericht Düsseldorf einen Ortstermin in der Wohnung der Familie an. Bei der Begehung wurde festgestellt, dass Vater und Sohn tatsächlich dort leben. Zahlreiche persönliche Gegenstände und Lebensmittel belegten dies eindeutig. Fotos der Wohnung wurden in die eAkte aufgenommen und auch dem Jobcenter zur Verfügung gestellt. Dennoch stellte das Jobcenter die Wohnsituation weiter infrage und verlangte sogar eine erneute Besichtigung – ein Verhalten, das das Gericht als unnötig und verzögernd kritisierte.
Jobcenter fordert unnötige Unterlagen
Während das Jobcenter den Fall in die Länge zog, musste die Familie von dem wenigen Geld leben, das zur Verfügung stand. Sie lebte hauptsächlich vom Kindergeld, und der Vater erhielt sporadische Darlehen von seinem Schwager, um die notwendigsten Ausgaben zu decken. Eine dauerhafte Unterstützung war nicht in Sicht, und ein Verfahren über Trennungsunterhalt vor dem Familiengericht war noch anhängig. Diese prekäre finanzielle Lage machte die Bewilligung des Bürgergeldes umso dringlicher.
Trotz der eindeutigen Beweise für die Wohnsituation und die Bedürftigkeit der Familie forderte das Jobcenter weiterhin zusätzliche Unterlagen, darunter Kfz-Versicherungsnachweise und Kontoauszüge, die entweder bereits vorlagen oder für den Antrag gar nicht erforderlich waren. Das Gericht stellte klar, dass diese zusätzlichen Forderungen nicht nur unbegründet, sondern Teil einer bewussten Verzögerungsstrategie des Jobcenters waren. „Diese zahlreichen von der Antragsgegnerin geforderten Bescheinigungen, die angeblich vorzulegen seien, bevor Leistungen bewilligt werden könnten, sind einerseits vom Gesetz nicht vorgesehen und ändern andererseits überhaupt nichts an der Bedürftigkeit der Antragsteller,“ so das Gericht. Diese Verweigerungshaltung und die übertriebenen Anforderungen legten für das Gericht den Verdacht nahe, dass es sich um eine gezielte „Verfahrensverschleppung“ handelte.
Bürgergeld wird rückwirkend gezahlt
Am 6. Mai 2024 entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 25 AS 2400/23 ER) im Eilverfahren zugunsten der Familie. Das Gericht verpflichtete das Jobcenter zur rückwirkenden Zahlung der Bürgergeld-Leistungen ab dem 11. Dezember 2023 bis zum 30. September 2024.
Das Gericht stellte klar, dass die Familie alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Bürgergeld erfüllt hatte und die Forderungen des Jobcenters gesetzlich nicht vorgesehen waren. „Diese zahlreichen von der Antragsgegnerin geforderten Bescheinigungen, die angeblich vorzulegen seien, bevor Leistungen bewilligt werden könnten, sind einerseits vom Gesetz nicht vorgesehen und ändern andererseits überhaupt nichts an der Bedürftigkeit der Antragsteller,“ so das Gericht.
Schikanöse Behördenwillkür
Das Sozialgericht stellte keine Widersprüche fest, sondern wertete die Verzögerungstaktik des Jobcenters als unnötig und schikanös. Trotz klarer Beweise und vollständiger Unterlagen zögerte die Behörde die Bewilligung hinaus, was das Gericht als „Verfahrensverschleppung“ bezeichnete. Währenddessen war die Familie gezwungen, mit minimalen Mitteln zu überleben, da das Jobcenter die Auszahlung verweigerte.
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