Die Zuverdienstregeln beim Bürgergeld neu zu definieren: Das war eines der Anliegen der FDP, um Betroffenen zu vermitteln, dass Arbeit sich lohnt. Das Ergebnis der Verhandlungen ist eine dritte Freibetragsstufe. Sie trat zum 1. Juli 2023 in Kraft.
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Grundfreibetrag bleibt gleich
Unverändert geblieben ist der Grundfreibetrag von 100 Euro für Erwerbstätige im Leistungsbezug. Für jeden Cent darüber hinaus galt bis zu einem Betrag von 1.000 Euro eine Freibetrag von 20 Prozent. Bis 1.200 bzw. 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt, blieben lediglich zehn Prozent frei.
Die neuen Regeln, die seit dem 1. Juli 2023 greifen, sehen
- den Grundfreibetrag von 100 Euro,
- von 100 Euro bis zur Minijobgrenze von 520 Euro 20 Prozent
- von 520,01 Euro bis 1.000 Euro 30 Prozent
- und über 1.000 Euro 10 Prozent vor.
Minijobber profitieren nicht
Mit Blick auf Minijobber, die bei einem Einkommen bis 520 Euro nicht profitieren, wird deutlich: Es sollen klare Anreize für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Diese Benachteiligung betrifft laut der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Januar 2023) aktuell 47,7 Prozent der Erwerbstätigen im Bürgergeld Bezug.
Beispielrechnung
Wie sich die neuen Regeln beim Bürgergeld in Euro und Cent bemerkbar machen, zeigt unsere Musterrechnung. Ausgehend von 40 Wochenstunden und dem Mindestlohn von 12,00 Euro je Stunde, stehen unter dem Strich 2.080 Euro brutto. Da die Änderungen im Bereich bis 1.000 Euro erfolgt sind und Kinder erst ab 1.000 Euro eine Rolle spielen, ist der Aspekt Kinder für die Beispielrechnung nicht von Bedeutung.
alte Regeln | neue Regeln | |
Grundfreibetrag | 100 € | 100 € |
100 bis 1.000 € (900 €): 20 % | 180 € | |
100 bis 520 € (420 €): 20 % | 84 € | |
520 bis 1.000 € (480 €): 30 % | 144 € | |
1.000 bis 1.200 € (200 €): 10 % | 20 € | 20 € |
anrechnungsfrei | 300 € | 348 € |
Die neue Freibetragsstufe mit 30 Prozent sorgt dafür, dass 48 Euro mehr im Portemonnaie bleiben – insgesamt 348 Euro statt 300 Euro. Sofern Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, ändert sich der Freibetrag in der Stufe über 1.000 Euro von 20 auf 50 Euro, weil die Grenze erst bei 1.500 Euro gezogen wird, sodass 330 bzw. jetzt 378 Euro anrechnungsfrei bleiben.
Schwaches Ergebnis
48 Euro entsprechen zwar 9,6 Prozent des Bürgergeld Regelsatzes eines Singles. Allerdings kommen nur wenige Betroffene in den „Genuss“. Zudem darf bezweifelt werden, dass die neuen Regeln tatsächlich dazu geeignet sind, Menschen in einen anderen Job zu lotsen – immer vorausgesetzt, sie sind überhaupt in der Lage, länger oder anders zu arbeiten.
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