Das Bürgergeld steht im Zentrum der sozialpolitischen Diskussion in Deutschland. Die Kritik um die Regelsatzerhöhung von Hartz IV auf Bürgergeld in 2023 ebbt nicht ab und die Zahlen für eine Erhöhung der Regelbedarfe 2024 stehen bereits – zumindest wenn es keine weiteren Änderungen gibt – nach Veröffentlichung des Existenzminimumberichts fest. Allerdings muss man dazu sagen, dass die Bundesregierung den 14. Existenzminimumbericht bereits Ende 2022 vorgelegt hatte.
Inhaltsverzeichnis
Das Existenzminimum und die Rolle des Bürgergelds
Definition des Existenzminimums
Die Bundesregierung definiert mit dem Existenzminimumbericht die
„maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima“.
Nach dem Bundesverfassungsgericht muss den Steuerpflichtigen nach Begleichung der Einkommensteuerschuld genug verbleiben, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
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Berechnung der Grundsicherung
Das sächliche Existenzminimum wird nicht neu kalkuliert, sondern basiert auf dem im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf. Die Grundsicherung basiert auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur, und die Entwicklung von Preisen und Löhnen fließt als Mischindex in das Bürgergeld ein. Neu beim Bürgergeld soll hinzukommen, dass eine voraussichtliche Inflation mit in die Anpassung hineinfließt.
Anpassung des Bürgergelds: Schritte und Prognose
Basisfortschreibung und ergänzende Fortschreibung
Die Anpassung des Bürgergelds erfolgt in zwei Schritten gemäß § 28a des SGB XII:
- Basisfortschreibung: Berücksichtigt Preis- und Lohnentwicklung im Zwölfmonatszeitraum.
- Ergänzende Fortschreibung: Berücksichtigt die Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex im zweiten Quartal.
Zahlen für 2023 und Prognose für 2024
Für 2023 ergab sich ein Plus von 11,75 Prozent auf 502 Euro im Vergleich zu Hartz IV (449 Euro). Die Prognose für 2024 laut Existenzminimumbericht liegt bei einer Erhöhung von 6 bis 8 Prozent, mit einem Mittelwert von 7,0 Prozent. Dies würde das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen auf
- 532 Euro (bei 6 Prozent)
- 537 Euro (bei 7 Prozent)
- 542 Euro (bei 8 Prozent)
im Monat erhöhen. Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft würden hiervon jeweils 90 Prozent erhalten.
Kritik und Kontroverse
Trotz der geplanten Erhöhung bleibt Kritik nicht aus. Sozialverbände und die Partei „Die Linke“ fordern faire und auskömmliche Regelsätze, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind. Die Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte noch im vergangenen Jahr, bevor aus Hartz IV Bürgergeld wurde, sogar für 725 Euro Bürgergeld Regelsatz plädiert und dabei gleichzeitig gefordert, dass die Stromkosten herausgenommen und als Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden. Das Portal „HartzIV.org“ hat die Zahlen sogar weitergerechnet und kommt bei aktueller Inflation im Jahr 2023 auf monatlich 806 Euro Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1, zuzüglich Strom.
Unterdeckung und „ehrliche“ Berechnung
Die geplante Erhöhung bleibt damit weit hinter dem zurück, was als „ehrlich“ berechnet bezeichnet wird. Mit 532 Euro bis 542 Euro liegt das Bürgergeld weit unter den ursprünglich geforderten 725 Euro plus Strom. Die Unterdeckung bleibt somit bestehen, und die Erhöhung gleicht nicht einmal die höheren Lebensmittel- und Stromkosten aus.
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