Beiträge von Pelle87

    Hallo und vielen Dank Tamar.

    Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden

    Absolut richtig!. Aber hier geht es um bereits vergangene BWZ, wovon einer schon abschließend bewertet wurde und nur durch die Prüfung des letzten BWZ nochmal aufgegriffen wurde.

    Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.

    Für Mietverträge unter Verwandten hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen gesetzt. Ob die bei euch erfüllt sind, wird dann eben notfalls ein Gericht entscheiden.

    Das wäre für mich gar kein Problem. Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen. In der Zukunft werde ich das natürlich durch einen Dauerauftrag ändern. Aber aktuell geht es um die zu erwartende Rückforderung seitens der Behörde.

    Tamar: Kann man die von dir angesprochenen Anforderungen des Bundessozialgerichts konkret irgendwo nachlesen (Link etc.)?

    Vielen Dank für die ersten Feedbacks LiaMaria & Tamar. Stichwort Barabhebungen und Einkauf mit EC-Karte... Natürlich sind derartige Posten/Buchungen auf meinen Kontoauszügen zu sehen. Meistens in Verbindung mit Einkäufen im Discounter, wo man ja problemlos Geld abheben kann. Außerdem habe ich mit meinen Eltern eine laufende Liste, wo die monatlichen Zahlungen durch Unterschrift(en) bestätigt werden. Also eine Art Quittung.

    Aber reicht das aus und ist dieser Argumentationsansatz letztendlich für meinen Widerspruch auch zielführend bzw. ausreichend? Wir reden hier von immerhin 3.000 Euro, wenn es tatsächlich zu einer Rückforderung kommen sollte.

    Gibt es denn überhaupt eine rechtliche Grundlage, dass die KdU per Überweisung zu erfolgen hat? Wie schon gesagt, hat es ja in den letzten Jahren niemanden interessiert. Wenn das Amt vorab mal darauf hingewiesen hätte, dass die Mietzahlung zukünftig auf dem Konto erscheinen MUSS, wäre das ja alles kein Problem gewesen. Aber die Sache einfach "mal so" zu bescheiden, ohne vorherige Stellungnahme des Empfängers? Ich würde mich dabei auf eine Art "Gewohnheitsrecht" beziehen.

    Kurioserweise wurde vor einiger Zeit auch das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung verlangt, welche nach Abgabe anstandslos akzeptiert wurde. Hier fehlt mir irgendwie der rote Faden. Warum ist man mit der BKA zufrieden, wenn man anschließend die tatsächliche Mietzahlung anzweifelt?

    Die Frage(n) für meinen Widerspruch sind jetzt:

    1.) Gibt es überhaupt ein Gesetz / Regelung, welche(s) eine Rückforderung rechtfertigen würde, obwohl dieser Sachverhalt nie beanstandet wurde?

    2.) Hält meine Argumentation (Widerspruch), also Barzahlung / Barabhebungen (mit der Liste monatlicher Zahlungen) Stand, um eine eventuelle Rückforderung zu vermeiden?

    3.) Oder sollte ich einen komplett anderen Ansatz wählen?

    Sicherlich hat der ein oder andere solch eine Situation schon mal erlebt und kann mir einen nützlichen Tipp geben.

    DANKE!!!

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal dringend eure Hilfe. Da ich im Netz nur sehr wenig fundierte Infos gefunden habe, versuche ich mal hier mein Glück und hoffe auf ein paar sinnvolle Ansätze bzw. Erfahrungen aus der gängigen Praxis.

    Ich beziehe seit einigen Jahren ALG 2 und wohne bei meinen Eltern in einer Dachgeschosswohnung. Die Miete beläuft sich auf 250 Euro monatlich, welche ich IMMER (bereits seit mehreren Jahren) als Barzahlung beglichen habe. Bis dato wurde dieser Sachverhalt noch NIE von der Behörde bemängelt. Nun erreichte mich die entsprechende "Abschließende Entscheidung" für den vergangenen Bewilligungszeitraum, in dem die KdU letztendlich nicht angerechnet wurde. Es wurde auf die fehlenden Buchungen auf den eingereichten Kontoauszügen verwiesen.

    Was kann ich nun tun, um eine eventuelle Nachzahlung zu vermeiden?

    Wie kann ich dem JC plausibel und glaubwürdig erklären, dass hier alles rechtens gelaufen ist?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hey @bass386 , prinzipiell gebe ich dir recht. Allerdings funktioniert es ja mit den Auszahlungen in aller Regelmäßigkeit auch nicht. Oder sind Bearbeitungszeiten von 10 Wochen etwa angebracht? Aber jetzt auch egal...

    Ich habe nun zumindest den Widerspruch per Einschreiben abgeschickt, welcher dort auch fristgerecht (Auslieferungsbeleg) eingegangen ist. Nun werde ich mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Bis demnächst!

    Hallo Corinna,

    hier mal eine kurze Wasserstandsmeldung. Ich hatte nach unserer Konversation (18.07) bei meiner Vermittlerin noch mal um Rückruf gebeten, was auch relativ zeitnah passierte. Dort schilderte ich erneut den Sachverhalt und machte unmissverständlich klar, dass ich nun einen Anwalt zu Rate ziehen werde,

    Sie versicherte mir, dass sie nochmals die Leistungsabteilung kontaktieren würde, womit ich allerdings nicht WIRKLICH rechnete. Und siehe da... Völlig unerwartet erhielt ich einen Rückruf von der entsprechenden Bearbeiterin. Einstiegsfrage: "Haben sie schon einen Anwalt kontaktiert?"

    Ich stellte ihr meinen Standpunkt dar und sie zeigte sich relativ "einsichtig". Wir einigten uns auf die erneute Einsendung der Unterlagen und auf eine schnellstmögliche Bearbeitung seitens der Behörde. Außerdem wurde ein Inkasso-Stop veranlasst.

    Ich schickte die Unterlagen sofort per Einschreiben an die Behörde. Seitdem (10 Tage) ist Ruhe!

    Wir werden sehen... Bis bald!

    Hallo Corinna, wollte mich noch mal bei dir bedanken. Habe jetzt zumindest eine Vorstellung, wie ich die Sache NUN angehe. Ich werde mich dann zu gegebener Zeit melden, um zu berichten, wie ALLES ausgegangen bzw. verlaufen ist.

    Wünsche noch eine schöne Woche!

    P.S.: Abschließend noch eine Frage --> Würdest du nun an meiner Stelle die Unterlagen noch einreichen oder zunächst abwarten was der Anwalt bzw. die Beratungshilfe empfiehlt?

    Hallo Corinna, dein Support ist wirklich KLASSE!!! Danke für deine Bemühungen.

    Zwischenzeitlich hatte ich bereits über deinen Ansatz eines "Überprüfungsantrages" nachgedacht. Ich wollte die Unterlagen schnellstmöglich nachreichen und um nochmalige Überprüfung (zeitnah) bitten. Das Ganze zunächst ohne Widerspruch (die Frist natürlich immer im Blick) und mit etwas Zurückhaltung. ABER --> Sicherlich hast du recht und meine Aktivitäten werden wegen der Formalie dort niemanden interessieren und ins Leere laufen.

    Trotzdem kann die Zusendung doch nichts schaden, oder? Vielleicht tut sich ja doch noch etwas. Manchmal ist es komisch!

    Außerdem werde ich parallel dazu deinen Rat annehmen und einen Beratungsschein beschaffen, um anschließend einen Fachanwalt aufzusuchen. Bekomme ich diesen Schein bei jedem Amtsgericht oder nur dort wo ich gemeldet bin? Einfach ausstellen lassen und ab damit zum Anwalt?

    Mensch Corinna, du machst mir ja Mut. Trotzdem sind ja schon einige gute Ansätze dabei... Vielen Dank für deine Mühe!

    Hallo,

    naja - ein Widerspruch richtet sich gegen eine falsche Entscheidung. Die liegt hier aber nicht vor: das Jobcenter konnte nicht in Deinem Sinne entscheiden, weil die angeforderten Unterlagen nicht vorlagen und Du auch nicht die Versendung nachweisen kannst.

    Schon richtig, aber ich hatte ja für den "Ernstfall" um Kontaktaufnahme gebeten. Man hätte mir doch zumindest mitteilen können, das dieses Etikett nicht ausreicht.

    Das interessiert die nicht - den Auftrag kann nur die auslösende Stelle anhalten. Abgesehen davon hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung... Ich würde maximal mitteilen, daß Du gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehst, mit dem Vermerk, daß Du Dich unaufgefordert meldest, wenn sich eine Antwort ergibt.

    Also eine Infomail an den Inkasso-Service senden, richtig? Aber wie muss ich mir das jetzt in der Praxis vorstellen? Zahlungsfrist ist Ende Juli und Widerspruchsfrist der 13. August.

    Ich werde ja nun Widerspruch einlegen, aber trotzdem mit der Zahlung in Verzug geraten ("Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung"). Wie läuft das jetzt konkret ab bzw. welche Konsequenzen sind aufgrund dieser Tatsache zu erwarten?

    Und nochmal: wogegen? Du hast angeforderte Unterlagen nicht eingereicht, kannst die Versendung auch nicht nachweisen - was anderes soll da eine Klage ergeben?

    Das wird einen Sozialrichter unheimlich beeindrucken - nämlich gar nicht...

    Auch hier hast du prinzipiell recht (Recht). Trotzdem habe ich stets um Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes gebeten und keinerlei Feedback erhalten. Natürlich wird das keinen Sozialrichter interessieren. Aber warum sollte ich Unterlagen zurückhalten und mir damit selber schaden. Es hat ja IMMER und ausnahmslos mit der Einsendung der Unterlagen (EKS) geklappt. Bei einer objektiven Betrachtung macht das doch absolut keinen Sinn, warum es dieses Mal anders gewesen sein soll.

    Ich bin der Meinung, man hätte mich unter erneuter Fristsetzung informieren müssen, dass dieses Etikett nicht ausreichend ist.

    Von daher wäre zu überlegen, einmalig 15 € in die Hand zu nehmen und mittels Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Der kann dann anwaltlich die Situation erklären und um Neuentscheidung bitten. Ist sicherer, als ein schon aus formalen Gründen abgelehnter Widersspruch...

    Dies ist wirklich eine Überlegung wert. Wie ist eigentlich deine Meinung über diese Arbeitslosenverbände, welche eine kostenlose Rechtsberatung anbieten? Für eine Erstauskunft könnte ein Meeting durchaus Sinn machen, oder?

    Vielen Dank und noch einen schönen Abend!

    Das ist online leider nicht mehr möglich. Ich habe nur noch die betreffende Rechnung auf der Festplatte. Ich werde nun wie folgt vorgehen:

    1. den entsprechenden Widerruf verfassen & versenden --> inklusive aller Unterlagen (obwohl diese bereits vorliegen sollten)

    2. versuchen, den Inkasso-Service zu "beruhigen"

    3. Frist (3 Monate) abwarten und auf positiven Bescheid hoffen

    4. im Bedarfsfall Klage beim Sozialgericht einreichen

    Das Unterlagen bei der Behörde nicht ankommen evilgrin bzw. verschwinden, scheint ja kein Einzelfall zu sein. Trotz der Festsetzung (Aufforderung zur Rückerstattung) sollte es doch kein Problem darstellen, den Sachverhalt dann noch mal auf Basis der erneut eingesandten Unterlagen zu prüfen. Da ich nichts zu verbergen habe, wird es ja hoffentlich zu einer vernünftigen Einigung kommen.

    Ein nettes HALLO an die Community,

    ich benötige an dieser Stelle eure Hilfe und hoffe auf die zahlreichen Erfahrungen und Tipps. Doch zunächst mal zum Sachverhalt:

    Am vergangenen Freitag bekam ich Post von der Behörde. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich für den Zeitraum vom Januar 2018 - Juni 2018 Leistungen ohne Anspruch erhalten haben soll. Angeblich habe ich für den genannten Zeitraum meine Mitwirkungspflicht verletzt und die "leistungserheblichen Tatsachen" (abschl. EKS) der Behörde nicht mitgeteilt. Aus diesem Grund verlangt das Amt nun die Rückzahlung (bis Ende Juli 2019) von knapp 4300 Euro für den angegebenen Zeitraum von 6 Monaten.

    Damals wurde ich in einem Schreiben aufgefordert, die notwendigen Unterlagen (abschl. EKS etc.) einzureichen. Da ich die geforderten Dokumente bereits (wie immer per Einschreiben) übermittelt hatte, reagierte ich mit einer Stellungnahme, in der ich erklärte, dass ich die Unterlagen bereits zugesandt hätte. Außerdem bat ich um eine erneute Überprüfung des Sachverhaltes. Als "Beweis" fügte ich das entsprechende Versandetikett (Online-Frankierung) hinzu. Weiterhin regte ich einen persönlichen Kontakt (Mail, Telefon etc.) zur Klärung des Problems an. Natürlich kam dieser Kontakt nie zustande, stattdessen die Rückforderung mit folgender Begründung:

    "Sie haben zwar mit Schreiben vom xx erklärt, Sie hätten die Unterlagen bereits per Einschreiben an das Jobcenter gesandt. Den Einschreibebeleg der Post haben Sie aber nicht übersandt, das Versandetikett stellt keinen Nachweis dar". Hier ist natürlich das Problem, dass man bei einer Online-Frankierung diesen Beleg nicht erhält, sondern lediglich eine Rechnung und den angesprochenen Adressaufkleber (Versandetikett).

    Mich würde nun interessieren, wie ich die Sache am unkompliziertesten geregelt kriege. Diese Verfahrensweise ist doch typisch AMT, oder? Da ich bereits in der Vergangenheit mehrfach Probleme (verzögerte Zahlung von ALG II --> bis zu 10 Wochen) hatte und mir keiner Schuld bewusst bin, überlege ich ernsthaft, ob ich rechtliche Schritte einleiten werde. Der Umgang mit den sogenannten KUNDEN spottet ja jeglicher Beschreibung und ist aus meiner Sicht völlig indiskutabel. Ein einfacher Anruf oder eine Mail hätte die Unstimmigkeiten schnell und unbürokratisch regeln können; stattdessen dieser Festsetzungs-HAMMER... Wie bereits eingangs erwähnt, würde ich mich über einige Erfahrungen bzw. Ansätze sehr freuen.

    Vorab schon mal DANKE, Pelle

    Ok, vielen Dank. War mir eigentlich gleich klar, dass dies nicht so einfach machbar ist. Wollte es deshalb nochmal abklären bzw. nach sinnvollen (umsetzbaren) Lösungen für die Situation suchen. In dieser Familie ist in den letzten Jahren viel (teilweise schuldlos) schief gelaufen. Nun hatte ich die Hoffnung, irgendwie helfen zu können. Kann man wahrscheinlich nichts machen.

    Grace: Hatte doch eingangs erwähnt, dass ich keine Ahnung habe und deshalb eure Hilfe brauche. Vielen Dank für die Infos...

    Beste Grüße, PELLE

    Vielen Dank für die ersten Aussagen und eure nette Hilfe...

    @bass386: Wenn die Tilgungsraten aus den Mieteinnahmen gezahlt werden können, ist kein weiteres Einkommen nachzuweisen und der Kredit wird bewilligt. Aussage des potentiellen Kreditgebers.

    Casa: Sicherlich richtig und nachvollziehbar... Setzen wir aber nun mal voraus, dass der Kredit tatsächlich schon bewilligt wurde (optional könnte sich ja auch ein Privatinvestor beteiligen/finden) und die Angelegenheit nimmt seinen Lauf...

    Option 1: Die Freundin (Frau X) bekommt das Geld und kauft damit die Hälfte des Onkels. Als Sicherheit lässt sich der Kreditgeber in das Grundbuch eintragen. Anschließend überschreiben ihr die Eltern den anderen Anteil. X räumt den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein (mietfrei)... Somit liegt doch der Fall etwas anders, oder?

    Option 2: X bekommt das Geld und kauft die besagte Hälfte. Anschließend schenkt sie den Eltern diese Hälfte, sodass sie alleinige Eigentümer sind. Die Wohnung des Onkels wird vermietet und X zahlt ebenfalls weiterhin Miete. Mit den Einnahmen wird die Tilgung realisiert.

    Eigentlich sorgt X mit ihrem Handeln ja nur dafür, dass die Eltern nicht ausziehen müssen.

    Hallo zusammen,

    da ich einer sehr guten Freundin helfen will, brauche ich dringend eure Expertenhilfe bzw. Erfahrungen. Und weil ich keine Ahnung von der Materie habe, versuche ich über dieses Forum einige Ansätze zu erhalten. Sicherlich handelt es sich hier um einen sehr speziellen Fall, aber wer weiß…

    Folgende (zugegebenermaßen etwas komplizierte) Ausgangssituation:

    Die besagte Freundin bewohnt (EG) zusammen mit ihren Eltern (2.Etage) und ihrem Onkel (1. Etage) ein Zweifamilienhaus in einer kleinen Stadt in Sachsen. Für die Wohnung im EG bezahlt sie Miete, welche, zuzüglich zur Grundsicherung (Hartz 4), vom Amt getragen wird.

    Das ZFH gehört dem Onkel und den Eltern zu gleichen Teilen. Nun muss der Onkel aus gesundheitlichen Gründen ausziehen und möchte seinen Anteil ausbezahlt bekommen. Da die Eltern bereits sehr alt sind und kaum Rücklagen vorhanden sind, sieht es mit einem Kredit eher schlecht aus.

    Nun spielt diese Freundin mit dem Gedanken, diesen Kredit aufzunehmen. Folgende Überlegung steckt dahinter. Wenn die monatliche Kreditrate durch die Mieteinnahmen aufgebracht werden kann, sind keine weiteren Einkünfte beim Kreditgeber notwendig. Somit würde sie die ehemalige Wohnung des Onkels vermieten und auch von ihren Eltern eine Miete einnehmen. Diese Mieteinnahmen würde sie für die Tilgung der Kreditrate nutzen und trotzdem weiterhin die Grundsicherung beziehen. Soweit die Theorie.

    Doch was sagt das Amt dazu? Es würde ja keine überschüssigen Einnahmen geben, da die monatliche Rate fällig wird.

    Ist dieser Ansatz in der Praxis tatsächlich umsetzbar oder was spricht dagegen?

    Da mir die ganze Geschichte ziemlich undurchsichtig ist, ich jedoch diese Möglichkeit nicht komplett ausschließe bzw. als unwahrscheinlich erachte, wollte ich mal eure Erfahrungen dazu einholen. Über Ansätze in jeglicher Hinsicht wäre ich euch sehr dankbar.

    Danke im Voraus sagt Pelle